Kfz-Schaden Gutachten auszahlen lassen oder Reparatur bei geplantem Neukauf der gleichen Marke?
Hallo, auf einen 2 Jahre alten Mittelklassewagen wurde an einer roten Ampel stehend aufgefahren. Schuldfrage zu 100% geklärt und Reparaturfreigabe durch die gegnerische Versicherung erteilt. Schaden gemäß Gutachten 3300 EUR. Wertminderung 300 EUR. Der Wagen ist komplett bezahlt.
Der Eigentümer plant, sich ein neues Auto der gleichen Marke zu kaufen und das beschädigte Kfz in Zahlung zu geben. Er stellt sich folgende Frage: Soll er das Auto gemäß Gutachten reparieren lassen und repariert in Zahlung geben? Oder soll er auf Gutachtenbasis abrechnen und unrepariert in Zahlung geben? Ist es nicht das Gleiche?
Der Händler, bei dem der beschädigte Wagen gekauft wurde und in Zahlung gegeben werden soll, ist ein und derselbe. Was würdet Ihr tun?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!
2 Antworten
Kommt darauf an ob der Händler Dir auch die 3000€ weniger beim Ankauf gibt. Dann ist es eh egal für Dich. Wobei Du berücksichtigen musst, dass der Betrag um die Mehrwertsteuer gekürzt wird.
Am Besten Du sprichst das mit dem Händler ab.
Das kommt auf den Händler an, wer macht das Geschäft.