Parkplatzunfall immer 50/50 schuld?
Guten Tag, heute ist es mir passiert, nachdem einkaufen parkte
jemand aus und fuhr mir in das Auto.
Situation: ich war bereits der Parklücke und auf dem Weg zur weiteren Ausfahrt. Nun parkte ein Pkw plötzlich aus und ich bremste und mein Auto stand. Nun fuhr die Verursacherin leicht schräg weiter und es kam zur Zusammenstoß. Natürlich hatte ich die Polizei gerufen und auch Bilder gemacht. Die Polizei hätte der Fahrerin auch eine Verwarnung ausgestellt, darf das jedoch nur auf öffentlichen Straßen bzw Parkplätzen.
Im Nachhinein behauptete die Fahrerin, dass ich ihr ins Auto gefahren wäre, also sprich nicht bereits stand.
Ich wollte mich gern belesen, aber man findet nicht so viel dazu. Immer nur andere Parkplatzumfälle und das diese immer 50/50 von den Versicherungen abgewickelt werden
Vielen Dank
16 Antworten
Grundsätzlich hat derjenige eine besondere Obachtspflicht der rückwärts fährt, in deinem Fall also derjenige der dir rückwärts reingefahren ist.
Das gilt auch auf Parkpältzen.
Ich weiss das aus eigener Erfahrung in gleich 2 Fällen, in denen mir ein rückwäts fahrender in mein Auto gefahren ist und das auf eine Parkplatz der eine Schranke hatte. (Hof der Hauptpost).
Weil in beiden Fällen die Fahrer der Meinug waren ich hätte eine Mitschuld habe ich in beiden Fällen die Polizei geholt, die mich auch darüber afgeklärt hat dass sie kein Protokoll anfertigen werde wegen der Schranke. Gleichzeitig wurden aber die "Unfallgegner" darüber aufgeklärt dass sie eine "besondere Obachtspflicht als Rückwärtsfahrende haben und die alleinige Schuld tragen.
n beiden Fällen wurden meine Schäden von der gegnerischen Versicherung reguliert.
In der Hoffnung dass dir das weiter hilft frohe Ostern vom Opa
Solche Sachen erlebt man dauernd. Hast noch Glück gehabt, der mir letztens meinen Kotflügel gefaltet hat der hat sich verkrümelt und keiner hats gesehn.
Ist die vorwärts oder rückwärts gefahren? Bei rückwärts wird sie die überwiegende Schuld treffen.
Anhand der Anstoßstellen kann man ja er kennen wie die Fahrzeuge gestanden haben.
behaupten kann sie vieles - aber es ist nun mal wahrscheinlicher, dass einer beim rückwärtsfahren nicht alles im blick hatte, als dass einer gradaus sehenden auges in ein hindernis fährt.
Ich würde rein gefühlsmäßig sagen, dass die Dame, die ausgeparkt hat "mehr" Schuld hat als du. Also, wenn man aus einer Parklücke rausfährt muss man ja vorher schauen, ob gerade ein Auto daherkommt und wenn eines kommt, muss man halt warten...
Auf einem Parkplatz gibt es aber keine Vorfahrtsregel. Da hat der Ausparkende die selben Rechte wie der andere und muss eben nicht warten.
darf das jedoch nur auf öffentlichen Straßen bzw Parkplätzen.
das sind die Parkplätze in der Regel, auch bei den Supermärkten.
wo ist dein Schaden? seitlich, das spricht für Schuld vom Ausparker. selbst bei Anstoß links vorne, geht man von der Schuld des Ausparkers aus, da er eine gesonderte Sorgfaltspflicht hat.
sie meldet den Unfall, bzw. du, über ihr Kennzeichen. Die Polizei hat einen Bericht geschrieben, wäre nicht schlecht wenn man den hätte.
Das unverschämte an der Situation war ja noch, dass der Halter des Fahrzeuges später hinzukam. Dieser behauptete dann, dass ich gefahren wäre. In nein Auto saßen wie erwähnt auch zwei Zeugen. Jedenfalls wollte er sich dann als Zeugen anbieten und ich sagte gleich zu der Polizei, dass dieser Mann mit den Rad hierher kam und nicht bei dem Unfall dabei war. Da war er als Zeuge raus.