Wie viel Schadenersatz bei Fehldiagnose Schizophrenie?

4 Antworten

In der Regel bilden Diagnosen nur eine Momentaufnahme, ein paar Tage später wäre es theoretisch möglich, dass man die Kriterien hierfür gar nicht mehr erfüllt und somit die Diagnose entfällt.

Beispielsweise kommt man in einer Ausnahmesituation zum Arzt, weint, schildert lebensmüde Gedanken, worauf der Anpassungsstörung diagnostiziert um dies auch gegenüber der Krankenkasse abrechnen zu können. Nachdem man eine Nacht drüber geschlafen hat, fühlt man sich dann wieder besser und hat faktisch keine Anpassungsstörung mehr. Dennoch wird die Krankenkasse das vermerken.

Das schwierige ist an psychiatrischen Diagnosen, dass man oft keine "objektiven Werte" ermitteln kann. Man kann nicht einfach ein Röntgenbild machen wie bei einem Knochenbruch. Daher hat man auch immer die Möglichkeit sich eine Zweitmeinung einzuholen. Auch wenn man dann eine andere Diagnose bekommt - deswegen muss die Erste zum Zeitpunkt der Erhebung nicht falsch gewesen sein.

Daher haben Klagen auf Schadensersatz in der Regel auch keine Aussicht auf Erfolg, vor allem wenn man dadurch keinen objektiven finanziellen oder persönlichen Schaden erlitten hat. Eine Kündigung aufgrund der Diagnose ist beispielsweise auch gar nicht zulässig und nur weil man die Diagnose hat, hat man ja auch nicht sofort 500€ weniger im Geldbeutel.

Die meisten Ärzte und besonders Krankenhäuser sichern sich auch gut ab. Wenn beispielsweise bei einer OP gepfuscht wird und man klagt, halten die einem den Behandlungsvertrag unter die Nase wo im Kleingedruckten steht, dass man solche Risiken in Kauf nimmt.

"Naja, es war ja Ihre Entscheidung das machen zu lassen."

Und man bekommt nichts, außer vielleicht die Rechnung vom Verfahren und die Anwaltskosten.

Daher: Augen auf bei der Arztwahl, wenn einem was komisch vorkommt eine Zweitmeinung einholen. Da wir hier freie Arztwahl haben, wird das problemlos von den Krankenkassen übernommen und der erste Arzt wird das ja auch nicht erfahren.

ob es überhaupt irgendwas gibt hängt davon ab, ob du beweisen kannst das es eine Fehldiagnose war. Das bezweifele ich. Und dann hängt es davon ab welchen Schaden du beweisen kannst wie viel zu bekommst.

Nichts - eine Fehldiagnose alleine reicht nicht aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Niedergelassener Facharzt

Mit diesen überaus reichlichen Informationen wird Dir das wohl niemand seriös beantworten können.

Nicht einmal, ob überhaupt ein Anspruch besteht !