Arbeiten in Bedarfsgemeinschaft?

3 Antworten

Wenn deine Mutter kein Kindergeld mehr für dich bekommt, dann muss sie das dem Jobcenter entsprechend durch einen Aufhebungsbescheid von der Familienkasse in Kopie nachweisen und dann kann auch nichts mehr vom Kindergeld angerechnet werden.

Solltest Du mit deiner Mutter alleine wohnen, Du im Monat zwischen 1000 € und 1200 € Netto verdienen und ihr nicht gerade in München wohnen oder wo die Mieten sehr hoch sind und somit dann auch dein Bedarf nach dem SGB - ll entsprechend hoch wäre, dann bist Du zumindest mit 1200 € Netto auf jeden Fall aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus.

Könnte sogar mit 1000 € Netto klappen und dann würde deine Mutter für dich weder Regelbedarf für den Lebensunterhalt, noch deinen KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete mehr bekommen,.

Du hast dann auf dein Brutto Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll einen Grundfreibetrag von 100 €, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest Du also auf min. 1200 € Brutto kommen, dann stünde dir ein Freibetrag von max. 300 € zu, die Du dann von deinen angenommenen 1200 € Netto abziehen könntest und so dann auf max. 900 € anrechenbares Netto Erwerbseinkommen kommen würdest.

Derzeit stehen dir als Bedarf ab 18 und unter 25 Jahren min. 357 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu käme dann bei 2 Personen im Haushalt min. noch 50 % KDU - Kopfanteil.

Mal angenommen die KDU - liegt bei angemessenen 600 €, dann würde der KDU - Kopfanteil bei jeweils 300 € liegen, mit den derzeit min. noch 357 € Regelbedarf würde dein Bedarf dann bei min. um die 657 € im Monat liegen.

Mit 1200 € Netto oder auch 1000 € Netto würdest Du dann sicher aus der BG - deiner Mutter raus sein, zumindest in diesem Beispiel, weil dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen bei um die 700 € oder 900 € liegen würde und Du damit deinen Bedarf selber decken könntest.

Du müsstest dann deiner Mutter von deinem Einkommen angenommen deinen KDU - Kopfanteil von 300 € zahlen, dazu dann deinen Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom und ihr dann entweder noch ein angemessenes Kostgeld ( müsstet ihr unter euch klären ) für deine Verpflegung und Versorgung geben, oder das dann selber übernehmen.

Was Du dann von deinem Nettoeinkommen noch hast ist deine und darf nicht auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden.

Bei 1.200 € Nettoverdienst bist Du mutmaßlich kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr und hättest dann mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun.

Deine Mutter würde für Dich kein Geld mehr vom Jobcenter bekommen, und Du müßtest Deinen Mietanteil aus Deinem Einkommen selbst zahlen.

Wie Du und Deine Mutter Lebensmitteleinkäufe, etc. dann finanziell regeln, ist Eure Privatsache.

Wenn Deine Mutter kein Kindergeld mehr für Dich bekommt, darf das Jobcenter auch keines mehr anrechnen :)


Ihatemylife000 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 11:38

Danke ja das ist klar dass sie das dann bekommt, hatte nur Angst dass ich dann noch mehr zahlen müsste wenn ich halt mal einen besseren Monat hab, da der Verdienst halt von Monat zu Monat leicht schwankt.

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Agamemnon712  24.09.2021, 11:52
@Ihatemylife000

Wenn kein Teil der Bedarfsgemeinschaft mehr bist, hast Du mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun.

Es sei denn, daß Dein Verdienst mal so gering ist, daß Du wieder ALG 2 für Dich beanspruchen willst.

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Deine Mutter wird lediglich 50 % weniger Mietkostenzuschüsse bekommen , denn die Hälfte der Miete mußt Du dann bezahlen .

Wenn das Kindergeld weg fällt , bekommt Deine Mutter die entsprechende Differenz vom Jobcenter .

Die Höhe Deines Einkommens ist fortan unerheblich , und auch Dein Konto geht das Jobcenter dann nichts mehr an .


Ihatemylife000 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 11:37

Auch wenn ich unter 25 bin?

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verreisterNutzer  24.09.2021, 11:39
@Ihatemylife000

Das ist irrelevant . Wenn Du demnächst mehr Geld als Dein vorheriger Grundsicherungsbedarf verdienst , fällst Du komplett aus der Bedarfsgemeinschaft heraus .

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isomatte  24.09.2021, 13:13
@verreisterNutzer

Auch das ist so pauschal nicht korrekt !

Es kommt nicht darauf an ob man dann mehr Nettoeinkommen als Bedarf hat, sondern darauf, ob das anrechenbare Einkommen höher ist als der Bedarf.

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verreisterNutzer  24.09.2021, 13:14
@isomatte

Sag mal , hast Du schon wieder Langeweile , oder willst Du mich schon wieder gezielt provozieren ?

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isomatte  24.09.2021, 13:17
@verreisterNutzer

Ich habe weder Langeweile, noch will ich dich oder einen anderen provozieren, ich weiße lediglich auf nicht bzw. nicht ganz korrekte Antworten und Kommentare hin und das mache ich nicht nur bei dir !

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FahrschulNerd  24.09.2021, 11:41

Doch klar.. man wird trotzdem weiterhin seine Konten offenlegen müssen. Und den Verdient monatlich einreichen müssen.. auch wenn man selbst nichts mehr bekommt.

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Ihatemylife000 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 11:43
@verreisterNutzer

Gut hoffentlich, über der Bedarfsgrenze bin ich ja locker, die lag bei mir glaube ich bei 7xx Euro

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verreisterNutzer  24.09.2021, 11:50
@Ihatemylife000

Bei 1200 Euro Einkommen hättest Du einen fiktiven Freibetrag von 320 Euro . Ab ca. 1100 Euro wärst Du daher definitiv überm Satz .

Melde Dich unter Vorlage Deines Arbeitsvertrages einfach vom Jobcenter ab und gebe denen später Deine erste Lohnabrechnung für eine Abschlussberechnung . Entweder mußt Du dann einmalig etwas zurück zahlen , wenn der Lohn zu früh auf dem Konto eingeht , oder nicht , wenn der 1. Lohn nicht vor 01. des Folgemonats eingeht .

Wenn das geklärt ist , hast Du fortan mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun .

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Ihatemylife000 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 11:51
@FahrschulNerd

Hab gerade beim Jobcenter angerufen, ist tatsächlich so. Es wird mein Geld abgezogen aber sonst nichts weiter angerechnet, die 170€ bekommt sie auch wieder. Konten werden auch nicht überwacht da ich komplett rausfalle.

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isomatte  24.09.2021, 12:58

Nicht nur sein KDU - Kopfanteil von der Warmmiete würde dann entfallen, den Regelbedarf für den Lebensunterhalt bekommt sie dann auch nicht mehr für ihn.

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verreisterNutzer  24.09.2021, 13:02
@isomatte

Das setzte ich als selbstverständlich voraus und war TE augenscheinlich auch bewußt .

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isomatte  24.09.2021, 13:10
@verreisterNutzer

Was Du als selbstverständlich voraussetzt ist doch nicht relevant, aus deiner Antwort geht auf jeden Fall etwas anderes hervor und diese Antworten und Kommentare werden nicht nur vom FS - ler gelesen und nicht jedem ist dann auch klar, dass es dann auch keinen Regelbedarf mehr gibt, wenn Du nur vom Wegfall seines Anteils der KDU - sprichst.

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verreisterNutzer  24.09.2021, 13:26
@isomatte

Such' Dir Freunde mit denen Du Deine Erbsen zählen kannst , und provoziere nicht immer wieder unnötig bestimmte Member hier .

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isomatte  24.09.2021, 13:34
@verreisterNutzer

Warum sollte ich ?

Solange ich nicht gesperrt werde, werde ich auch weiterhin das machen was ich bereits seit über 10 Jahren mache.

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verreisterNutzer  24.09.2021, 13:43
@isomatte

Na dann tut es hoffentlich gleichmäßig weh . Das solltest Du mal untersuchen lassen .

Mich vergraulst Du jedenfalls nicht mit Deiner Masche .

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isomatte  24.09.2021, 14:15
@verreisterNutzer

Bin in ständiger Behandlung, da musst Du dir keine Sorgen machen und ich möchte hier auch keinen vergraulen, man sollte nur mit Kritik umgehen können, wenn diese berechtigt ist !

Im übrigen, wolltest Du nicht deine Diskussion beenden ?

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