Wie viel Geld kann man pro Tag für einen Stellplatz verlangen, wenn man nicht allzu gierig sein möchte?
Als ich heute nach Hause gekommen bin, habe ich gesehen, dass die Bauarbeiter und Archäologen von der Baustelle ihre Wagen (7 - 8 Stück) auf meinem Privatgrundstück geparkt haben - eher aus Unwissenheit, dass das Grundstück eben nicht städtisch ist.
Da ich immer interessiert bin, Geld zu verdienen, habe ich mich entschlossen ihnen anzubieten, gegen tägliche Bezahlung das Grundstück weiter benutzen zu dürfen, solange die Bauarbeiten sind (ca. Ende Oktober). Darauf würde sich der Straßenbaubetrieb wohl einlassen, da Parkplätze bei uns in der Innenstadt Mangelware sind.
Parkkosten wären bei uns im Ort ca. 4 Euro pro Stunde auf den städtischen Parkplätzen.
Wie viel könnte ich pro Stellplatz und Tag verlangen, wenn ich nicht allzu gierig sein möchte? ich dachte, ich orientiere mich so an den üblichen Parkkosten der Stadt. Bei einem Arbeitstag von 9 Stunden (inklusive Pause) wäre ich da pro Wagen bei 36 Euro, wenn ich den ortsüblichen Preis zugrunde lege. Das Ganze dann eben mit dem Faktor 7 bzw. 8.
16 Stimmen
13 Antworten
Sie könnten versuchen, mtl. je abgestelltem Objekt € 30 zu verlangen, sofern es sich um nicht befestigten Parkraum handelt.
Bevor Sie das jedoch machen, sollten Sie zunächst einmal auf Ihr Eigentum verweisen und auf der einstweiligen Entfernung der abgestellten Fahrzeuge bestehen.
Vermutlich gründet die Ansicht darauf:
Nimmt ein Bauherr nun einen gewissen Teil des Nachbargrundstückes in Beschlag, muss der Nachbar auf die Eigennutzung des betroffenen Grundstücksteils für einen gewissen Zeitraum verzichten. Hierzu gehören dann nicht nur ungenutzte Grundstücksteile. Auch Flächen für KFZ- oder Fahrradabstellplätze fallen unter diese Regelung. Duldungspflichtig sind Grundstücksteile, die für die Ausführung der Bauarbeiten in Anspruch genommen werden. Aber auch Mieter und Pächter können von der Duldungspflicht betroffen sein.
b) Das Hammerschlag- und Leiterrecht greift nur bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten
Schönheitsreparaturen sind hiervon auszuschließen. Verschönerungsmaßnahmen fallen nicht in den Bereich von Instandhaltungsarbeiten, und somit kann hier das Hammer- und Leiterrecht in diesen Fällen nicht zur Anwendung gebracht werden.
Liest man sich die Kommentare anderer Nutzer unter seiner Antwort durch, kann man auch zu dem Urteil kommen, dass er beleidigt ist, weil er mal nicht Recht hat oder in einem anderen Land lebt, indem es üblich sein mag, ungefragt fremde Grundstücke zu belegen.
Wenn er behauptet, man müsse die Polizei holen, um Recht durchzusetzen und diese würden einem einen Vogel zeigen, bei dem Zweifel ich an, ob er wirklich Community-Experte ist oder diesen Titel gekauft hat.
Die wichtige Frage ist ja erstmal: Was bietest du?
Eine Grünfläche die schnell abgefahren und matschig wird? Eine gepflasterte Fläsche die ordentlich gepflegt wird damit kein rutschiges Laub, falls es noch mal schneit Schnee/Eis usw. drauf ist? Natürlich inkl. Überwachung, dass die gemieteten Parkplätze dann auch frei sind und nicht von anderen Falschparkern genutzt werden?
Zudem finde ich eine Abrechnung bei solch langer Nutzung pro Tag unverhältnismäßig, da einigt man sich eher auf einen passenden Betrag pro Monat. Schau dir doch mal in einem Parkhaus mit Dauerparkplätzen an, wie viel weniger die Kosten als eine tägliche Zahlung, oft lohnen die sich schon bei 5-10 Benutzungen da es günstiger ist.
Denke auch dran ggf. ein Gewerbe anzumelden bzw. die Einnahmen auch ordentlich zu versteuern.
Kommt darauf an ob man in der Stadt, in einem kleinem Dorf. In der Stadt zahl ich 50 Euro, im Dorf 25 Euro..
In einer dichten und engen Innenstadt wie bei uns aber nicht.
Bei uns in der Innenstadt zahlt man 50 Euro. ;) Dann kommt es auf die Stadt noch an, ob es Rendsburg, Kiel oder Berlin und München sind.
ich dachte, ich orientiere mich so an den üblichen Parkkosten der Stadt.
Das wird bestimmt für Heiterkeit sorgen. :D
Ich würde hier eine monatliche Pauschale für angebracht halten, wenn es dein privates Grundstück ist. Zwischen 200 und 300 € wären da sicherlich akzeptabel, um temporär Parkraum zur Verfügung zu stellen. Wohlgemerkt insgesamt und nicht pro Auto.
Dann müssten sie sich eben einen anderen Stellplatz suchen.
Den werden sie aber kaum finden.
Ich würde es schon generell bezweifeln, dass man bereit ist, überhaupt für Baustellenfahrzeuge Parkraummiete zu zahlen und für die Privatfahrzeuge der Mitarbeiter sowieso nicht. Da holt man sich eher bei der Stadt eine Ausnahmegenehmigung, um entsprechend im öffentlichen Raum parken zu dürfen.
Und wenn, muss das ja auch in einem wirtschaftlichen Rahmen sein. 36 € pro Tag und Fahrzeug, ist da eher aus der Abteilung Wahnwitz.
Aber versuchen kannst du das natürlich. Nur wer hoch pokert, kann hoch gewinnen. ;)
Bei einer Dauermiete kannst Du die normalen Parkgebühren je Stunde nicht als Maßstab heranziehen.
Das geht dann nach Monatsmiete.
Selbst in Parkhäusern mit zahlst Du als Dauermieter je Monat deutlich weniger, als die Summe der Stundengebühren.
Für einen Außenstellplatz kannst Du maximal ungefähr die Hälfte eines Garagenplatzes (oder Monatsmiete im Parkhaus) verlangen.
Wenn es da keinen Vergleich gibt, würde ich ca. 50 - 80 € im Monat je Stellplatz veranschlagen.
Der Community-Experte albatroz1102 behauptet aber in seiner Antwort bzw. seinen Kommentaren, dass ich sie da dulden muss, weil man seinen Wagen abstellen kann, wo man will.