Sichtschutz gefällt Nachbarn nicht?
Wir haben vor kurzer Zeit ein Haus gekauft (Brandenburg )und habe einen sehr kleinen Garten auf dem bis vor kurzem eine Mauer zum Nachbarn stand. Die Mauer wurde damals einfach an beliebiger Stelle errichtet, da das Grundstück unseres Nachbarn noch nicht existierte. Jetzt sagte uns vor kurzem unser Nachbar das 1,80m seines Grundstückes noch uns gehören und wir das gerne so einzäunen dürfen.
Also haben wir die Mauer abgerissen, die Grundstücke in Absprache mit dem Nachbarn genau abgemessen und eine Schnur auf der Grenze gezogen. ( keine Grenzsteine vorhanden.
Nun zum eigentlichen Problem. Wir haben 50cm von der Grenze einen 180cm hohen Sichtschutz Zaun aufgestellt, da unsere Nachbarn uns rund um die Uhr beobachten und man in unserem Mini Garten keine Chance hat dem aus dem Wege zu gehen.
Nun haben sie sich tierisch aufgeregt, weil sie aus ihrem Wintergarten nun auf schwarze Bretter gucken müssen und nicht mehr auf unseren Garten. Finde es eigentlich schon peinlich sich einfordern zu wollen auf fremde Grundstücke zu schauen. Die Nachbarn selber haben 2000qm² und wollen aber eben immer nur zu uns gucken.
Nun zur Frage. Können unsere Nachbarn rechtlich etwas gegen den Zaun unternehmen ? Einfach weil er Ihnen nicht gefällt ? Das er 180cm hoch sein darf und 50 cm Abstand haben muss wissen wir.
Danke im Voraus
5 Antworten
Nö, die können rechtlich nichts machen. Allerdings können einem Nachbarn schon das Leben zur Hölle machen.... vllt könnt ihr gemeinsam über etwas schöneres wie bspw eine Hecke nachdenken?
Ist ein guter Vorschlag , würde ich aber nur machen wenn die das auch bezahlen 😂 hab ja dann erst grade einen neuen Zaun gekauft.
keine Grenzsteine vorhanden.
Doch die sind vorhanden. Einfach mal beim Katasteramt erfragen, wo diese liegen oder evtl. mal neu ausmessen lassen.
Und rein Rechtlich habt ihr den Zun richtig gesetzt und der Nachbar kann nichts machen.
er ist 50 cm von der Grenze weg und 1,80 m hoch. Alles in Ordnung so.
Der NAchbar kann ja auf seiner Seite eine 1,80 m hohe Hecke auf seinem Grundstück planzen, damit er den Zaun nicht sieht.
er ist 50 cm von der Grenze weg und 1,80 m hoch. Alles in Ordnung so.
Das sieht § 32 BbgNRG anders.
Der NAchbar kann ja auf seiner Seite eine 1,80 m hohe Hecke auf seinem Grundstück planzen, damit er den Zaun nicht sieht.
Das sieht das Bauamt nach Prüfung der Ortsüblichkeit anders.
Die sind dann unter der Erde. Aber immer noch vorhanden.
Ausbuddeln und /oder versetzen darf man die nicht.
Wir haben schonmal danach gesucht. An der Stelle wo einer sein müsste läuft in 40cm Tiefe eine öffentliche Stromleitung lang. Meinst du die liegen unter der Leitung?
Das er 180cm hoch sein darf und 50 cm Abstand haben muss wissen wir.
Falsch, woher? § 32 I BbgNRG definiert da etwas ganz anderes: Maschendrahtzaun max. 1,25 m hoch :-O
Können unsere Nachbarn rechtlich etwas gegen den Zaun unternehmen ? Einfach weil er Ihnen nicht gefällt ?
Ja.
Bei diesen sog. "toten Einfriedungen" wären nebend dieser nachbarrechtlichen Bestimmung d. § 32 BgbNRG auch noch baurechtliche Auflagen einzuhalten, da Sichtschutzzäune definitionsgemäß „bauliche Anlagen“ darstellen :-O
Habt ihr tatsächlich eine Baugnehmigung, die eine Errichtung einer fast 2 Meter hohen undurchsichtigen Wand mit dem Charme einer Militärkaserne oder Hochsicherheitseinrichting erlaubt?
Das wage ich zu bezweifeln. Denn dort wäre die Ortsüblichkeit zwingend mit zu berücksichtigen gewesen, der mit Begehung im Ortsteil bzw. der Siedlung zu prüfen gewesen wäre :-O
Die Ortsüblichkeit bestimmt neben der Art der Einfriedung auch deren Beschaffenheit und Höhe. Haben alle Nachbarn etwa eine 1 m hohe Hecke oder maximal brusthohe Büsche als Einfriedung oder gar offene, allenfalls durch Blumen oder Rasenflächen optische Begrenzung ihrer Grundstücke, zerstört ein 1,80 m hoher Sichtschutzzaun das allgemeine Erscheinungsbild und wäre nicht zu genehmigen gewesen :-O
Im Ergebnis kann der Nachbar beim Bauamt die Beseitigung eurer illegalen Grenzanlage durchsetzen :-(
Und ihr ob dort überhaupt eine derart hohe Hecke anpflanzen dürft, ergäbe sich aus Ortsüblichkeit.
G imager761
Wenn ihr euch erkundigt habt, kann er gar nichts machen
Mit der Begründung das sie euch nicht mehr sehen/beobachten können, kommen sie nirgends durch.
Außerdem können sie ja, mit eurem >Einverständnis, auf ihrer Sreite die Wand ja anders farbig anmalen:-)
Ich würde dem entspannt entgegen sehen .
Die wollen ja nicht mal einfrieden auf der eigentlichen Grenze. Obwohl sie für diese Seite verantwortlich wären. An unseren Sichtschutz lassen wir die nicht ran :D
Du meinst bestimmt einfrieden, gell ? Dann seh dem Ganzen gelassen entgegen.
An unseren Sichtschutz lassen wir die nicht ran :D
Wozu auch, den müsst ihr wieder einreißen. Bauamtsbescheid abwarten :-)
Neues ausmessen war uns zu teuer deshalb wollten wir uns so einigen. Uns wurde gesagt das hier wohl damals einige Grenzsteine geklaut wurden.