Wie stell ich einer Hausverwaltung doppelte Anfahrt der Telekom in Rechnung?
Bei der Wohnungsübergabe einer neuen Wohnung informierte ich die Hausverwaltung über den benötigten Zugang zum Telekom-Verteiler im Keller zwei Tage später. Mir wurde der Zugang am 3. des Monats versichert.
Am besagten Tag war die Tür dann jedoch aufgrund des Feierabends bereits um 15.30h verschlossen worden (Techniker kam um kurz vor 17h). Direkter Anruf bei der Notfallnummer brachte nichts, weil alle Mitarbeiter zu weit entfernt waren. Der Telekom-Techniker kam am 8. des Monats wieder und erhielt erst dann Zugang zum Raum zur Freischaltung.
Die zweite Anfahrt wurde mir von der Telekom in meiner monatlichen Rechnung mit knapp 60 € berechnet. Ich leitete die Rechnung an die Hausverwaltung weiter und bat um (bereits zuvor telefonisch zugesicherte) Rückzahlung. Ein Monat lang keine Antwort, nach meiner Erinnerung dann Ablehnung, weil die Rechnung an mich und nicht die Firma adressiert war und das Datum der Anfahrt der 8. war (weil erst die zweite Fahrt berechnet wird). Die Telekom-Rechnung wurde automatisch erstellt, von mir bereits über SEPA-Lastschrift beglichen und kann nicht verändert werden.
Kann ich von der Hausverwaltung mittels einer Privatrechnung und Mitsendung der Telekomrechnung sowie Erläuterung, warum das Anfahrtsdatum der 8. ist, eine Rückzahlung verlangen?
3 Antworten
Wenn die Vertretung des Vermieters nicht spurt, muss eben der Vermieter selber ran.
Von der Miete abziehen und gut ist.
Hallo nena1585,
schade, dass die Hausverwaltung sich nicht an eine mündlich getroffene Zusage halten möchte und es unnötig kompliziert macht. Vielleicht finden wir ja eine Lösung.
Bitte sende mir dazu deine Daten über unser Kontaktformular zu.
Es grüßt Wiebke S.
Wenn Du selber mit der Telekom einen zweiten Anfahrtstermin vereinbart hattest ohne vorherige Rücksprache mit Deinem Vermieter , so kannst Du von ihm weder mietrechtlich , noch zivilrechtlich etwas zurück fordern .
Du hast die Extramusik scheinbar selbst bestellt , womit Du sie dann wohl oder übel auch selber bezahlen müssen wirst .
Das hattest Du leider nicht genau so klar in Deiner Fragestellung skizziert .
Dann solltest Du Dir von Deiner Hausverwaltung schnellstens die Bestätigung der Rechnungsübernahme zukommen lassen , und gleichzeitig bei der Telekom erst mal der an Dich gerichteten Rechnungsstellung schriftlich widersprechen .
Als Grund gibst Du dann eine Rechnungsstellung an den falschen Adressaten an .
Im Bestfall besprichst Du das vorab aber im Detail noch mal mit der Telekom - Kundenhotline in der genauen Durchführung durch .
Auch mit der Telekom habe ich bereits telefoniert: die haben mir gesagt, was ich in die Fragestellung geschrieben habe (automatisiert erstellt, nicht veränderbar). Zumal ich ja die Kundin bin und nicht die Hausverwaltung. Die Kosten an sich sind schließlich korrekt. Hier geht es jetzt allein um die Frage, ob ich in diesem Fall eine Privatrechnung erstellt kann, um die Kosten weiterzuleiten. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand Auskunft geben kann, ob etwas dagegen spricht.
Wenn Dir die Telekom fälschlicherweise die Anfahrtskosten in Rechnung gestellt hat , so mußt Du auch schriftlich bei der Telekom unter deutlicher Kennzeichnung des Fehlers dagegen widersprechen .
Als Grund nennst Du " falscher Rechnungsadressat " in Forderung auf Stornierung , Rückerstattung und anschließender Sendung einer neuen Rechnung mit neuer Rechnungsnummer an den korrekten Adressaten .
Die schriftliche Rechnungs-Anerkenntnisbestätigung ( mit Stempel und Unterschrift ) des Vermieters legst Du Deinem Widerspruch im Original bei .
Das ganze dann per Einschreiben innerhalb der Widerspruchsfrist ab an die Telekom .
Das erschießt sich mir nicht. Meines Erachtens ist der Vermieter verpflichtet, Zugang zu dem Telefom-Verteilerkasten zu ermöglichen. Meine Ankündigung war rechtzeitig und wurde von der Hausverwaltung bei der Wohnungsübergabe akzeptiert, aber dann nicht eingehalten. Die Notwendigkeit einer erneuten Anfahrt wurde telefonisch mit dem Mitarbeiter der Hausverwaltung besprochen. Der zweite Termin war dann mit noch stärkerer Rücksicht auf die Arbeitszeiten und war dann kein Problem. Zudem bezieht sich die Frage nun darauf, wie ich das Problem mit der Rechnungsstellung lösen kann, weil die Hausverwaltung grundsätzlich zur Zahlung bereit ist.