Wenn der Auftraggeber ein Mieter ist, und die Hausverwaltung hat eine Reparaturrechnung Aus Versehen überweisen, wenn kann?
der Aufzug war kaputt, deshalb hat ein Mieter im Haus den Aufzugstechniker beauftragen.
das Problem war externe Störung und nicht technisches Problem.
deshelb hat der Techniker eine Rechnung an die Hausverwaltung geschrieben.
und die Hausverwaltung hat aus Versehen den Betrag aus der Rechnung überwiesen.
wen kann die Hausverwaltung dazu auffordern? den Techniker oder den Mieter( Auftraggeber) ?
3 Antworten
Normalerweise hätte die Hausverwaltung die Zahlung der Rechnung verweigern können, denn die Hausverwaltung hat die Firma nicht beauftragt.
In der Folge hätte der Mieter die Rechnung bezahlen müssen, da dieser die Firma beauftragt hat.
Nun ist aber eine andere Situation, indem die Rechnung auf die Hausverwaltung ausgestellt ist. Zwischen Firma und Hausverwaltung gab es bisher noch keinen Vertrag. Somit ist die Rechnung als Angebot eines Vertrags zu bewerten. Dieses Angebot wurde durch schlüssiges Handeln (Zahlung) angenommen.
Von dem Handwerker das Geld zurückfordern.
Und der muss es sich beim Mieter holen.
Das wird nicht ohne Rechtsstreit laufen, weil Handwerker um die Zahlungsmoral und Fähigkeit durchschnittlicher Mieter wissen.
Bei uns im Ort kommt kein Handwerker für einen Mieter und macht was am Haus.
Machen die nicht oder Vorkasse.
In diesem speziellen Fall würde ich sagen, sie kann die Miete dazu auffordern.
Normalerweise hat die Hausverwaltung einen Techniker anzufordern und nicht den wieder.