Wenn Du selber mit der Telekom einen zweiten Anfahrtstermin vereinbart hattest ohne vorherige Rücksprache mit Deinem Vermieter , so kannst Du von ihm weder mietrechtlich , noch zivilrechtlich etwas zurück fordern .

Du hast die Extramusik scheinbar selbst bestellt , womit Du sie dann wohl oder übel auch selber bezahlen müssen wirst .

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