Wie steht der Islam zum Thema Abtreibung?

2 Antworten

Die Abtreibung ist im Islam nicht grundsätzlich verboten. Es gibt fälle, in denen es erlaubt ist. Ayatollah Khamenei erklärt es wie folgt:

Nach religiösem Recht ist Abtreibung verboten, und sie ist unter keiner Bedingung erlaubt; es sei denn, die Fortsetzung der Schwangerschaft gefährdet das Leben der Mutter, was in diesem Fall kein Problem mit der Abtreibung ist, bevor die Seele in den Fötus eintritt; aber sie ist nicht erlaubt, wenn die Seele in den Fötus eingetreten ist, selbst wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Mutter gefährlich ist; es sei denn, die Fortsetzung der Schwangerschaft kann für die Mutter und den Fötus gefährlich sein, und die Rettung des Babys ist auf keine andere Weise möglich, aber die Rettung des Lebens der Mutter kann durch Abtreibung möglich sein.

Ayatollah Sistani sagt dazu:

Frage: Ich habe eine medizinische Krankheit und bin vor kurzem schwanger geworden. Unter welchen Umständen ist ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt?
Antwort: Eine Abtreibung ist nach der Einnistung der [befruchteten] Eizelle [in die Gebärmutterschleimhaut] nicht erlaubt, es sei denn, das Leben der Mutter ist in Gefahr, und in diesem Fall wäre es erlaubt, den Fötus abzutreiben, solange die Seele noch nicht in ihn eingedrungen ist (d.h. vor Ablauf von 4 Monaten); nach dem Eindringen der Seele ist es nicht erlaubt, als eine obligatorische Vorsichtsmaßnahme.

Zudem heißt es:

Der Schwangerschaftsabbruch wurde erstmals 1977 legalisiert. Im April 2005 verabschiedete das iranische Parlament einen neuen Gesetzentwurf, der die Bedingungen lockerte, indem er die Abtreibung auch in bestimmten Fällen erlaubte, wenn der Fötus Anzeichen einer Behinderung aufwies, und der Wächterrat akzeptierte den Entwurf am 15. Juni 2005. Ein Schwangerschaftsabbruch ist derzeit legal, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, sowie bei fötalen Anomalien, die das Kind nach der Geburt nicht lebensfähig machen (wie Anenzephalie) oder der Mutter Schwierigkeiten bereiten, sich nach der Geburt um das Kind zu kümmern, wie z. B. bei schwerer Thalassämie oder beidseitiger polyzystischer Nierenerkrankung. Eine Zustimmung des Vaters ist nicht erforderlich, und der Antrag und die Zustimmung der Mutter mit der Genehmigung von drei Fachärzten und der endgültigen Annahme durch das Zentrum für Rechtsmedizin reichen aus. Ein legaler Schwangerschaftsabbruch ist nur vor der 19. Schwangerschaftswoche erlaubt. [...] In den letzten Jahren ist die Frage der selektiven Abtreibung in relativ entwickelten Ländern immer häufiger gestellt worden, da die Wissenschaft über Genetik und Techniken zur Vorhersage und Verbesserung der Gesundheit von Neugeborenen sowohl fortgeschrittener als auch verbreiteter geworden ist. Der Iran ist nicht anders; er ist eine der wenigen Regierungen im Nahen Osten und in Nordafrika, die aktiv Programme zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit für ihre jungen Menschen unterstützt. [Wikipedia]

Die Strafe bei einer illegalen Abtreibung ist ein Blutgeld (ein Geld, das die Angehörigen entschädigt) und eine Gefängnisstrafe:

Artikel 622 des islamischen Strafgesetzes besagt: "Wer absichtlich und durch Schlagen, Prügeln und Belästigen einer schwangeren Frau eine Abtreibung herbeiführt, sollte das Blutgeld bezahlen. Außerdem muss er mit 1 bis 3 Jahren Gefängnis rechnen." Die Höhe des Blutgeldes und der Vergeltungsmaßnahmen hängt von den Lebensstadien des Fötus ab. Nach der islamischen Scharia ist die Strafe für eine Tötung die Vergeltung (Qisas). Wenn der Fötus zum Zeitpunkt der Abtreibung mit Leben erfüllt war, gilt die Abtreibung als Schlachtung. Auch das Blutgeld hängt davon ab, ob der Fötus mit Leben erfüllt war oder nicht. Das Blutgeld für den Fötus ist in Artikel 487 festgelegt und hängt von den Lebensstadien des Fötus ab. Das Blutgeld für die Einpflanzung des Embryos in die Gebärmutter der Mutter beträgt 20 Dinar. Wenn der Embryo geronnen ist, beträgt es 40 Dinar. Wenn das Gerinnsel einen Fleischklumpen hat, beträgt das Blutgeld 60 Dinar. Wenn in dem Fleischklumpen Knochen gebildet werden, beträgt das Blutgeld 80 Dinar. Und wenn die Knochen mit Fleisch bekleidet sind (der Fötus hat noch keine Seele), beträgt das Blutgeld 100 Dinar. In jedem dieser Stadien spielt das Geschlecht des Fötus keine Rolle. Nachdem dem Fötus das Leben eingeflößt wurde, ist sein Blutgeld dasselbe wie das eines erwachsenen und reifen Menschen. [...] Artikel 624 beschreibt die islamische Strafe für diejenigen, die an einer Abtreibung beteiligt waren: "Wenn der Arzt, der Geburtshelfer, der Apotheker, der Chirurg oder jemand, der behauptet, ein Arzt, ein Geburtshelfer, ein Apotheker und ein Chirurg zu sein, die für die Abtreibung benötigten Werkzeuge zur Verfügung stellt oder an der Abtreibung beteiligt ist, werden sie mit 2 bis 5 Jahren Gefängnis bestraft und müssen außerdem das vom Gesetz festgelegte Blutgeld zahlen." [...] Die Strafe für eine Mutter, die wissentlich und absichtlich eine Abtreibung vornimmt, ist dieselbe wie für andere. Sie muss das Blutgeld zahlen, wenn dem Fötus kein Leben eingehaucht wurde, und sie muss Vergeltung üben, wenn der Fötus eine Seele hatte und lebendig war. Nur der Vater des Fötus und die Familie des Vaters erhalten kein Qisas (Vergeltung) für die Tötung des Kindes.

Ich habe dazu neulich gerade einen Vortrag gesehen. Da muss man genau schauen. Es muss geschaut werden, wie weit ist die Frau. Ist das Embryo schon in der Zeit, nachdem die Seele eingehaucht wurde oder nicht. In einigen islamischen Ländern gibt es in den Krankenhäusern Gremien von Ärtzen dafür. Da beraten dann Ärtze, wie am besten in dem Fall vorzugehen ist.

Vor der Einhauchung der Seele werden Abtreibungen gemacht ohne Grund. Danach überhaupt nicht mehr. Danach nur noch, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist oder ihre Gesundheit. Die körperliche als auch seelische. Das Leben der Mutter hat im Islam immer vorrang. Aber nicht sie entscheidet es, ob ihr Leben gefährdet ist, sondern die Ärzte untersuchen das und stellen fest, ist das so oder nicht. Sie beraten dann.

Auch gibt es Fälle, wo Frauen abtreiben dürfen, wenn sie vergewaltigt wurden. Da gibt es auch psychische Untersuchungen und Gutachten, wo beraten wird, ob die Frau, wenn sie das Kind austragen müsste, psychischen Schaden nehmen würde bzw. ihre Gesundheit.

Es ist also nicht so schwarz-weiß, wie viele Muslme sagen: Abtreibung nein, nur in Ausnahmen bei medizinischen Notfällen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid