Verzeiht Allah eine abtreibung?

5 Antworten

Nur, wenn es medizinisch notwendig war.

Wie genau das im Islam gehandhabt wird, liest du hier:

Quelle: https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=790b912a-2f86-319d-f22f-6f9b1997dd55&groupId=252038

Autor: Nils Fischer - studierte Philosophie, Islamwissenschaften, Arabisch und Persisch in Bonn, Damaskus und Teheran. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Ethik, Theorie und Geschichte der Medizin an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar. Seine Forschungsschwerpunkte sind Bioethik im Islam, Medizinethik in den Staaten Nordafrikas, des Nahen und Mittleren Ostens und interkulturelle und interreligiöse Ethik.

Seite 14 - Punkt 2.3.1

" Hanafitische Rechtsschule (Sunniten)
So ist der Abbruch einer Schwangerschaft nach der Mehrheitsauffassung der hanafitischen Rechtsschule, die vor allem in der Türkei Anhänger hat, bis zum 120. Tag der Schwangerschaft erlaubt.
Die Bedingung für die Erlaubnis ist allerdings, dass ein triftiger Grund vorliegen muss."

Seite 15 - Punkt 2.3.2

"Malikitische Rechtsschule (Sunniten)
...der Schwangerschaftsabbruch dann statthaft, wenn sich die Schwangerschaft noch nicht im Mutterleib festgesetzt hat, d. h. innerhalb der ersten 40 Tage bzw. während des „Tropfen”-Stadiums"

Seite 15 - Punkt 2.3.3

" Schafiitische Rechtsschule (Sunniten)
...gilt Schwangerschaftsabbruch erst vom Zeitpunkt der Beseelung an, d. h. ab dem 120. Tag der Schwangerschaft, als verboten."

Seite 16 - Punkt 2.3.4

" Hanbalitische Rechtsschule (Sunniten)
Die hanbalitische Rechtsschule ist vor allem in Saudi-Arabien verbreitet. In ihr ist der Schwangerschaftsabbruch erst nach dem 40. Tag der Schwangerschaft verboten"

Seite 16 - Punkt 2.3.5

" Schiitische Rechtsschule (dschafaristische Rechtsschule / 12er-Schiiten)
Sie besagt, dass der absichtliche Abbruch der Schwangerschaft verboten sei, wenn sich die Schwangerschaft im Mutterleib festgesetzt habe, d. h. nach dem „Tropfen”-Stadium."

Seite 16 - Punkt 2.3.5

" Schiitische Rechtsschule (zaiditischen Rechtsschule / 5er-Schiiten)
Schwangerschaftsabbruch sieht er als schariarechtlich erlaubt, wenn er vor dem 120. Tag der Schwangerschaft durchgeführt wird. Denn in den ersten Phasen der Entwicklung sei das vorgeburtliche Leben unbelebt"

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Seite 19 - Ǧād al-Ḥaqq ʿAlī Ǧād al-Ḥaqq (1917-1996) ägyptischer Rechtsgelehrter, ehemaliger Großmufti von Ägypten, Großscheich der Azhar Universität und Religionsminister

"In seiner Fatwa zum Schwangerschaftsabbruch setzt sich Ǧād al-Ḥaqq ausführlich mit der Frage eines muslimischen Arztes auseinander, ob die Abtreibung eines schwer geschädigten Embryos erlaubt ist. Ǧād al-Ḥaqq kommt zu dem Schluss, dass ein Abbruch der Schwangerschaft aus medizinischen Gründen bis zum 120. Tag der Schwangerschaft erlaubt sei."

Seite 19 - Muḥammad Saʿīd Ramaḍān al-Būṭī (1929-2012) ein weiterer bekannter, zeitgenössischer, syrischer Rechtsgelehrter

"Dort wirft er die Frage auf, wie das vorgeburtliche Leben in der ersten Phase von 40 Tagen zu bewerten sei [...] Für ihn ist daher der Abbruch der Schwangerschaft ab dem 40. Tag der Entwicklung nur noch im medizinischen Notfall erlaubt, nach dem 120. Tag nur noch zur Lebensrettung der Mutter."

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"Die Gelehrten sind sich alle einig darüber, dass die Abtreibung nach dem vierten Schwangerschaftsmonat, d.h. nach 120 Tagen, verboten ist, da dann bereits die Seele in das Fötus eingehaucht wurde."

- Quelle: https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/84-familie-und-kinder/kinder-neugeborene/1173-unzucht-begangen-und-schwanger

"Wird allerdings eine Abstoßung vor Ablauf der vierzig Tage veranlasst, so ist dies erlaubt, da sich noch kein Embryo entwickelt hat und die Stufe des Samentropfens noch nicht überschritten ist. [...] Bezüglich der Abtreibung nach Einhauchung der Seele sind sich alle Rechtsgelehrten einig, dass sie haram (verboten) ist."

Quelle: Way to allah.com /themen /abtreibung [korrektren Link nicht eingefügt, weil lauf GF "unzulässig"]

Die malikitische Rechtsschule verbietet grundsätzlich jede Abtreibung, macht jedoch bis zum 40. Tag nach der Empfängnis Ausnahmen.

Die hanbalitische Schule verbietet die Abtreibung erst nach dem 40. Tag.

Bis zum 120. Tag ist die Abtreibung für die hanafitische Schule möglich. 

Sollte das hier nicht beachtet werden, dann die Antwort: Ja natürlich, Allah ist allvergebend.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Recherche

Lion183482 
Beitragsersteller
 09.07.2021, 18:25

Heißt das, dass wenn man betet Allah uns diese sünde verzeihen wird?

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SucukGoenner  09.07.2021, 18:26
@Lion183482

Ja, du musst Allah oft um Verzeihung bitten. Aber les mal oben, vielleicht war es in deinem Fall erlaubt

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User35871  09.07.2021, 18:08

ABER wenn es einen starken grund hat und das kind nicht mehr als 120 tage im bauch ist, kann man es sich überlegen. ABER ein wirklich starker grund

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User35871  09.07.2021, 18:05

es ist verboten

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Lion183482 
Beitragsersteller
 09.07.2021, 18:23
@User35871

das weiß ich.Ich möchte nur wissen ob uns allah diese sünde verzeihen kann?

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User35871  09.07.2021, 18:31
@Lion183482

Ob Allah es dir verzeiht wissen wir nicht, aber mach es lieber nicht. Lass das arme Kind leben

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nur wenn sie medizinisch motiviert ist!


Lion183482 
Beitragsersteller
 09.07.2021, 18:01

ansonsten?

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Lion183482 
Beitragsersteller
 09.07.2021, 18:02
@nowka20

Ich meine ob man immernoch eine möglichkeit hat in den himmel zu kommen?

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nowka20  09.07.2021, 19:00
@Lion183482

ja, denn jeder mensch kommt nach einer läuterungsphase in den himmel.

keine angst also!

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Lion183482 
Beitragsersteller
 09.07.2021, 19:07
@nowka20

gilt das auch dafür wenn sie nicht medizinisch notwendig ist?

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Da Allah nicht existiert kann er auch nichts verzeihen/verurteilen