Abtreibung im Islam erlaubt?

3 Antworten

Abtreibung im Islam erlaubt?

Erlaubt unter bestimmten Bedingungen und in bestimmten Zeitrahmen.

Darum hier eine ältere Antwort von mir:

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https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=790b912a-2f86-319d-f22f-6f9b1997dd55&groupId=252038

Autor: 
Nils Fischer - studierte Philosophie, Islamwissenschaften, Arabisch und Persisch in Bonn, Damaskus und Teheran. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Ethik, Theorie und Geschichte der Medizin an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar. Seine Forschungsschwerpunkte sind Bioethik im Islam, Medizinethik in den Staaten Nordafrikas, des Nahen und Mittleren Ostens und interkulturelle und interreligiöse Ethik.

Und dieser schreibt:

Hanafitische Rechtsschule (Sunniten) 
So ist der Abbruch einer Schwangerschaft nach der Mehrheitsauffassung der hanafitischen Rechtsschule, die vor allem in der Türkei Anhänger hat, bis zum 120. Tag der Schwangerschaft erlaubt. Die Bedingung für die Erlaubnis ist allerdings, dass ein triftiger Grund vorliegen muss. Der kann beispielsweise in der Befürchtung bestehen, dass einer stillenden Mutter durch die Schwangerschaft die Milch versiegt. Wenn sie und ihr Ehemann nicht in der Lage sind, zum Stillen des Kindes eine Amme zu bezahlen, dann kann ein Schwangerschaftsabbruch selbst dann vorgenommen werden, wenn der Ehemann nicht zugestimmt hat. Hingegen wird ein Schwangerschaftsabbruch ohne triftigen Grund zwar als Sünde aber nicht als Verbrechen gewertet.

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Malikitische Rechtsschule (Sunniten) 
Ein striktes Verbot des Schwangerschaftsabbruchs wird von der Mehrheit der Gelehrten der malikitischen Rechtsschule vertreten, die hauptsächlich in Nordafrika, aber auch in einigen afrikanischen Ländern südlich der Sahara verbreitet ist. Allerdings ist in dem Korankommentar des malikitischen Gelehrten Muḥammad ibn Aḥmad al-Qurṭubī (gest. 1272) der Schwangerschaftsabbruch dann statthaft, wenn sich die Schwangerschaft noch nicht im Mutterleib festgesetzt hat, d. h. innerhalb der ersten 40 Tage bzw. während des „Tropfen”-Stadiums.

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Schafiitische Rechtsschule (Sunniten) 
In der schafiitischen Rechtsschule, die unter anderem in Asien, Ostafrika und im Gebiet des sogenannten fruchtbaren Halbmondes Verbreitung findet, gilt Schwangerschaftsabbruch erst vom Zeitpunkt der Beseelung an, d. h. ab dem 120. Tag der Schwangerschaft, als verboten. Eine Minderheit unter den schafiitischen Rechtsgelehrten hingegen wertet den Schwangerschaftsabbruch auch vor der Beseelung als grundsätzlich verboten, innerhalb der ersten 40 Tage der Schwangerschaft bewertet die Mehrzahl unter ihnen den Abbruch zwar als verpönt, aber nicht als verboten.

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Hanbali-Rechtsschule (Sunniten)

Was die Hanbali-Rechtsschule (Sunniten) sagt, kann ich hier nicht absenden.

Ist laut GF "Vulgär, beleidigend oder verboten".

Keine Ahnung, was genau daran GF hier stört, darum als Zusammenfassung:

Die Hanbalitische Rechtsschule (Sunniten) gibt es vor allem in Saudi-Arabien.
In ihr ist die Abtreibung ab dem 40. Tag verboten. Vorher wird die Abtreibung mit dem Coitus interruptus gleichgesetzt.
Allerdings gibt es (mindestens) einen Gelehrten, der diese Sichtweise zurückweist. Er starb 1393.
Ein Wahhabitischer Gelehrter, der einen starken Einfluß auf diese Rechtsschule ausübte, erklärt den Schwangerschaftsabbruch für generell verboten. Das gilt seiner Meinung nach als Kindstötung.

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Schiitische Rechtsschule (dschafaristische Rechtsschule / 12er-Schiiten) 
Die dschafaristische Rechtsschule ist die bedeutendste Rechtsschule im schiitischen Islam. Die sogenannten Zwölfer-Schiiten sind vor allem im Iran, im Libanon und Irak verbreitet. In ihr wird Schwangerschaftsabbruch vollständig verboten. In ihrem Verbot berufen sich die Rechtsgelehrten auf eine Überlieferung des ersten schiitischen Imams und Cousins des Propheten Mohammed ʿAlī ibn Abī Ṭālib (gest. 661). Sie besagt, dass der absichtliche Abbruch der Schwangerschaft verboten sei, wenn sich die Schwangerschaft im Mutterleib festgesetzt habe, d. h. nach dem „Tropfen”-Stadium.

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Schiitische Rechtsschule (zaiditischen Rechtsschule / 5er-Schiiten) 
In der zaiditischen Rechtsschule, den sogenannten Fünfer-Schiiten, die im 8. Jahrhundert entstand und heute nur noch im Jemen Anhänger besitzt, ist Aḥmad ibn Yaḥyā Ibn al-Murtaḍā (gest. 1347) einer der bekanntesten und bedeutendsten Gelehrten.
[...]
Schwangerschaftsabbruch sieht er als schariarechtlich erlaubt, wenn er vor dem 120. Tag der Schwangerschaft durchgeführt wird. Denn in den ersten Phasen der Entwicklung sei das vorgeburtliche Leben unbelebt, weshalb es nicht unantastbar sei. Der Abbruch der Schwangerschaft innerhalb der ersten 120 Tage sei deshalb der Empfängnisverhütung durch ʿazl gleich-zusetzen.

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Und tötet nicht eure Kinder aus Furcht vor Verarmung; Wir versorgen sie und auch euch. Gewiß, sie zu töten ist ein großes Vergehen.[17:31]

Abtreibung ist im islam nicht erlaubt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser

trans64  25.07.2024, 02:22

Nein.

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trans64  25.07.2024, 02:25
@Rider214

Es kommt drauf an welcher Rechtsschule man folgt. Aber bis zum 120 Tag ist Abtreibung in bestimmten Fällen erlaubt

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Rider214  25.07.2024, 02:40
@trans64

Das man bis 120 warten kann ist ebenfalls umstritten es gibt auch die sagen das es nur 40 tage sind

Aber wo das Kind eine Seele bekommt ist klar verboten und das ist laut ein hadih nach 120 Tagen

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So ungefähr:

Zum Thema Schwangerschaftsabbruch existieren im Islam verschiedene Haltungen und je nach Länge der Schwangerschaft wird deren vorzeitige Beendigung unterschiedlich beurteilt.[105] Grundlage dafür bildet die koranische Beschreibung der Embryogenese, der zufolge sich die Entwicklung im Mutterleib in drei Phasen untergliedert (Sure 23:12–14). In Hadithen ist davon die Rede, dass jede dieser drei Phasen 40 Tage dauert. Danach empfängt der „Klumpen Fleisch“ am 120. Tag der Schwangerschaft die Seele, die ihm von einem Engel eingehaucht wird. Nach anderer Interpretation wird der Mensch bereits nach 40 Tagen beseelt. Nach Meinung vieler Gelehrter darf deshalb eine Schwangerschaft in ihrer frühen Phase bei körperlichem oder seelischem Leiden der Schwangeren abgebrochen werden. 1990 wurde darüber hinaus bei pathologischem PND-Befund, d. h. bei erwartbaren Behinderungen des Embryos, die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch den Eltern überantwortet.[106] Einige muslimische Gelehrte stufen die frühe Entfernung der Leibesfrucht aber immer noch als schwere Sünde ein, da sie die Frucht als Teil des weiblichen Körpers betrachten, der von Gott anvertraut und damit unantastbar sei. Seit den 1990er Jahren wird verstärkt der rechtliche Status von Abtreibungen nach Vergewaltigungen diskutiert. Während allgemein die Tendenz besteht, das aus einer Vergewaltigung hervorgegangene Kind zu schützen, mit dem Argument, dass dieses keine Schuld an dem Verbrechen trägt, hat 1999 der Mufti von Jerusalem Ikrima Sa'id Sabri Abtreibungen nach systematischen Vergewaltigungen im Kosovokrieg erlaubt.[107] Ein Schwangerschaftsabbruch nach dem 120. Tag gilt allgemein als verboten, es sei denn, die Geburt gefährdet mit Sicherheit das Leben der Mutter.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#Islam