Wie soll ich es meinem Arbeitgeber beibringen?
Liebe Community,
ich habe ein großes Problem!
Vor einigen Jahren habe ich die Diagnose Epilepsie bekommen. Davon wissen nur zwei Freundinnen, die das nicht so richtig ernst genommen haben. Ich habe herausgefunden, dass man damit nicht hausieren gehen soll, da es immer noch eine stigmatisierte Erkrankung ist. Daher habe ich es sonst niemandem erzählt, schon mal gar nicht meinem Arbeitgeber! Ich arbeite als Betreuungskraft in einem Altenheim (keine pflegerischen Tätigkeiten).
Natürlich habe ich mit der Diagnose auch ein Fahrverbot vom Neurologen erteilt bekommen. Wenn ich etwas nicht zu Fuß erreichen kann, nutze ich öffentliche Verkehrsmittel, was ich furchtbar finde.
Heute war ich schockiert, weil mir eine Kollegin sagte, dass es bald für uns Mitarbeiter vom sozialen Dienst eine Fahrtauglichkeitsprüfung geben soll. Wir sollen darauf geprüft werden, ob wir einen Kleinbus fahren können, um Bewohner zu einem Ausflugsziel zu fahren.
Als ich eingestellt wurde, habe ich angegeben, dass ich einen Führerschein habe, aber kein Auto.
Was soll ich jetzt sagen, um nicht an dieser Fahrtauglichkeitsprüfung teilnehmen zu müssen?
Kann es Probleme geben, weil ich die Diagnose Epilepsie verschwiegen habe?
Liebe Grüße
3 Antworten
Dein Arzt kann dir einen aktuellen Attest ausstellen, das du nicht fahrtauglich bist, warum, wieso, weshalb, geht deinen AG erstmal nichts an.
Dennoch solltest du auf kurz oder lang dem AG mitteilen, was los ist, damit er auch entsprechend reagieren kann, wenn du einen Anfall hast.
Diagnose Epilepsie
Ist durchaus dem Arbeitgeber mitzuteilen, da zum Beispiel keine Fahrzeuge geführt, gewissen Arbeiten nicht verrichtet werden dürfen.
Die korrekte Antwort wäre gewesen, Führerschein vorhanden, jedoch aus medizinischen Gründen nicht fahrtüchtig.
Auch darüber hinaus, kann der Arbeitgeber das Führen von Fahrzeugen oder ähnlichen untersagen.
Hängt halt von der Anfallsart und dem genauen Geschehen ab.
Das muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, allein schon aus versicherungstechnischen Gründen.
Ja. Kannst Dich gerne bei Rechtsanwälten für Arbeitsrecht danach erkundigen.
Aber nur ein Jahr, vorausgesetzt man bleibt anfallsfrei.