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E-Gravel nach Zusammenstoß 1 1/4 Jahre nicht fahrfähig und von Versicherung einige Erläuterungen erwünscht, ist dies abrechenbar?

Hallo, ich hatte mit meinem Arbeitsweg-e-Gravel einen Zusammenstoß mit einem e-Scooter Fahrer, welcher schuldig war. An meinem Fahrrad ist ein Schaden entstanden, welcher das Fahrrad nicht mehr fahrtauglich machte. Das ganze ist bereits im Juni 2022 passiert, ich hatte der Versicherung ein genaues zustande kommen schriftliche erläutern müssen, sowie eine Skizze des Unfallhergangs zeichnen. Desweiteren hatte ich einen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt eingeholt und übermittelt.

Nach einem Jahr und drei Monaten habe ich nun endlich Rückmeldung von der Versicherung erhalten (ich hatte mehrmals in der Zwischenzeit die Versicherung via E-Mail kontaktiert um Bearbeitung der Angelegenheit gebeten, da das Rad nicht fahrbar war/ist), dass sie den Nettobetrag des Kostenvoranschlag mir überweisen

Das erläutern, das zeichnen, der Kostenvoranschlag, die ständige Kontaktaufnahme war natürlich alles mit viel Zeit verbunden. Kann man dies irgendwie geltend machen und der Versicherung in Rechnung stellen?

Des weiteren konnte ich das Rad bis jetzt nicht nutzen und ich musste anderweitig in die Arbeit kommen. Kann man den Nutzungsausfall geltend machen und der Versicherung in Rechnung stellen?

Falls es geht, Wie macht man diese beide Angelegenheiten geltend?

Grüße

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Meinung des Tages: Sollten Autofahrer Ü-70 zu regelmäßigen Fahrtauglichkeitsprüfungen?

Die EU-Kommission plant, Personen ab 70 in Zukunft regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit hin überprüfen zu lassen. ADAC und Verkehrsminister Wissing allerdings sehen hierfür keine Notwendigkeit...

 

Die aktuelle Lage:

Im vergangenen Jahr starben in EU-Ländern insgesamt 20.600 Menschen im Straßenverkehr. Die Europäische Union möchte auf diese immens hohe Zahl reagieren und plant, die Verkehrssicherheit mithilfe einer Führerscheinreform drastisch zu verbessern. Dadurch, dass der Alltag der Autofahrer - insbesondere in den Städten - durch Staus, Umleitungen, Baustellen, aber auch andere Verkehrsteilnehmer immer anspruchsvoller wird, blickt die EU-Kommission dabei auch auf ältere Autofahrer.

 

Die Pläne der EU-Kommission:

In Deutschland gibt es bei der Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnis kein Verfallsdatum; wer den Führerschein einmal bestanden hat, ist ein Leben lang fahrberechtigt. Nur in begründeten Fällen können Überprüfungen der Fahrtauglichkeit angeordnet werden. Das Alter alleine hingegen ist bislang kein ausschlaggebender Grund. Was in einigen EU-Ländern bereits Praxis ist, könnte in Zukunft auch in Deutschland sowie den verbleibenden EU-Ländern gelten: Nach einem Entwurf der Richtlinien sollen die Mitgliedstaaten Führerscheine von Menschen über 70 auf maximal fünf Jahre befristen. Die Begrenzung von fünf Jahren könnte u.a. dazu dienen, regelmäßige Verkehrstauglichkeitsprüfungen in Form einer Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit oder ärztliche Untersuchungen verpflichtend zu machen. Die Pläne der EU-Kommission stoßen hierzulande allerdings weitgehend auf Ablehnung...

 

Gegenwind von ADAC sowie dem Verkehrsminister

Obgleich es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen kann, ist das Unfallrisiko älterer Autofahrer nicht signifikant höher. Da sich vor allem ältere Verkehrsteilnehmer häufig durch einen situationsangepassten und vorausschauenden Fahrstil auszeichnen, hinterfragt der ADAC die Verhältnismäßigkeit pauschaler altersbezogener Eignungsverfahren. Ähnlich sieht es auch Verkehrsminister Volker Wissing von der FDP: Dieser stellt sich nicht nur vehement gegen mögliche Gesundheitschecks, sondern verweist zudem auf den Verlust von Selbstständigkeit, da ältere Menschen vor allem in ländlichen Regionen auf das Auto angewiesen sind, um Arztbesuche oder Einkäufe tätigen zu können. 

Wissing zufolge sei es unrealistisch, ältere Menschen zur möglichen Eignung eine Distanz von mehreren hundert Kilometern fahren zu lassen, wenn diese weitgehend nur kurze Strecken mit dem Auto zurücklegen. Der Verkehrsminister appelliert viel mehr an das familiäre Umfeld, um ältere Menschen hinsichtlich ihrer Fahrtauglichkeit einzuschätzen und für etwaige Tests / Untersuchungen zu sensibilisieren.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von den möglichen Plänen der EU-Kommission? Sollte Menschen ab 70 pauschal regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit geprüft werden? Was spricht dafür, was dagegen? Welche anderen Maßnahmen schlagt ihr vor, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/fuehrerschein-wissing-100.html

https://www.adac.de/news/rentner-fahrtauglichkeit-fuehrerschein/

https://www.spiegel.de/politik/europaeische-union-verkehrsminister-wissing-lehnt-zwangsuntersuchungen-ab-a-f34284bb-61ef-4900-9533-bc944d575236

Ältere Menschen sollten häufiger geprüft werden, da... 67%
Ältere Fahrer sollten nicht häufiger als geprüft werden, weil... 19%
Andere Meinung und zwar... 14%
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Unfallverursacher schwer herzkrank. Angeben?

Guten Abend,

mir ist heute jemand in mein Auto gefahren, die Schuldfrage ist geklärt - der Verursacher hat es auch zugegeben. Viel ist nicht passiert, ein klassischer Versicherungsfall. Der Mann hat mich einfach übersehen gehabt, verletzt ist keiner.

Der Mann ist über 80 Jahre alt. Ich kenne ihn eher vom Sehen. Er wirkte aber sehr schwach und es ist am Ort wohl bekannt, dass er mehrere schwere Herz-Operationen in den letzten Jahren hinter sich hatte und starke Medikamente nimmt. Die Polizisten waren von außerhalb; mir hat diese Information mit dem Herz und den Medikamenten erst hinterher ein Bekannter gesagt, der das sicher sagen kann - das waren Kollegen, die kennen sich seit 60 Jahren. Ich frage mich, ob so jemand dann überhaupt noch fahren soll.

Meine Freundin, die dabei war und ursprünglich aus dem Krankenpflegebereich kommt meinte, der sei nur bedingt zurechnungsfähig gewesen; es musste sogar der Sohn des Mannes kommen, weil er so Angst hatte. Polizei war wie gesagt da.

Sollte man der Versicherung (wäre meine eigene, ich habe da morgen den Termin, um den Vorfall anzumelden und eine Schadensnummer zu holen) das mitteilen?

Ich will dem nicht weh tun, aber wenn er mich schon übersieht auf übersichtlicher offener Straße, will ich nicht, dass er beim nächsten Mal einen Menschen "übersieht". Ist ein Gewissenskonflikt, ich bitte um Hilfe.

Danke und Grüße!

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