Wie sieht die Rechtslage aus was soll ich tun, ich habe außerordentlich beim Fitniessstudio gekündigt nach § 313 BGB und das Fitnessstudio will das nicht?

ThadMiller  07.10.2021, 11:16

Was ist denn der besondere Kündigungsgrund?

YH55666 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 11:20

Testpflicht und kosten für tests

10 Antworten

Es sieht wohl so aus, dass du keine Grundlage für eine ausserordentliche Kündigung hast.

Damit wird deine Kündigung in eine fristgerechte Kündigung umgedeutet.

Wenn du nicht bezahlst, wirst du mit einem Mahnverfahren rechnen müssen.

Wie sieht die Rechtslage aus

Das beantwortet dir gerne dein Anwalt nach entsprechender kostenpflichtiger Beauftragung.

was soll ich tun, ich habe außerordentlich beim Fitniessstudio gekündigt nach § 313 BGB

Schön. Das müsstest du aber auch zivilrechtlich durchsetzen, denn es ist ja dein Anspruch, den du erhebst. Was du allerdings mit § 313 BGB willst, bleibt im Dunkeln.

und das Fitnessstudio will das nicht?

Das verstehe ich.

Frage: Soll ich die Lastschriften zurück holen weil sie ja das Lastschriftsmandat noch haben und eine Kündigung nicht akzeptieren

Das kannst du - aber dann bleibst du nichtsdestotrotz zahlungspflichtig, erhöht um die Kosten der Rücklastschriften.

Frage: Ich habe zum 11.10.21 gekündigt wie könnte ich den Mitgliedsbeitrag anteilig zurück buchen lassen. Bis 11.10.21 haben sie ja Anspruch auf Geld.

Gar nicht.

Was wird passieren wenn die Kündigung gnadenlos durchziehe?

Das Studio wird dich mahnen, dann einen Mahnbescheid gegen dich erwirken, und wenn du dem nicht widersprichst, den ausstehenden Betrag vollstrecken lassen. Oder dich auf Zahlung verklagen - was sehr wahrscheinlich erfolgreich sein wird.

Denn das Argument:

Testpflicht und kosten für tests

zieht hier nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen für das Betreten des Studios berechtigen dich m.E. nicht zu einer außerordentlichen Kündigung, sondern du kannst nur fristgerecht kündigen gemäß Vertrag. Es ist doch deine Entscheidung, dich nicht impfen zu lassen. Was hat dein Vertrag mit dem Anbieter damit zu tun?


YH55666 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 11:52

im internet gibt es andere meinungen

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YH55666 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 11:54
@FordPrefect

Das ich der Meinung bin im Recht zu sein und das Fitnessstudio keine Judikative Gewalt in Deutschland hat auch du nicht. Also wie kann ich das Argument vorbringen ?

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FordPrefect  07.10.2021, 11:56
@YH55666
Das ich der Meinung bin im Recht zu sein

Na wenn du das meinst, dann meine halt weiter. Die Welt ist ja voll von Leuten, die meinen. Das Gericht wird das entscheiden. Und zwar sehr wahrscheinlich zu deinen Ungunsten, und auf deine Kosten.

und das Fitnessstudio keine Judikative Gewalt in Deutschland

Ach was.

Also wie kann ich das Argument vorbringen ?

Gar nicht.

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FordPrefect  07.10.2021, 11:57
@YH55666

Kannst du. Das Gericht will ja auch mal was zu Lachen haben.

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ErsterSchnee  07.10.2021, 12:02
@YH55666

*seufz* ERST lesen, dann schreiben...

Wird der Vertrag auf Anforderung des Mitglieds nicht angepasst (z.B. nach Ablehnung des Fitnessstudios hinsichtlich Anpassung) oder ist die Vertragsanpassung unzumutbar, dann könnte grundsätzlich eine Kündigungsmöglichkeit bestehen, da dem Mitglied das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann,  § 313 Abs. 3 BGB.

Wann hast du die Anpassung denn schriftlich beantragt - und wann ist die abgelehnt worden?

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YH55666 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 12:03
@ErsterSchnee

Ich habe sie gerade beantragt! Wenn sie nicht angenommen wird dann kann ich fristlos Kündigen. Wenn die fristlose Kündigung beantragt wird und sie abgelehnt wird dann kann ich ja eine Anpassung verlagen und sollte diese nicht erfolgen dann fristlos kündigen

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FordPrefect  07.10.2021, 12:04
@YH55666

Tolles Beispiel. Hast du den Text auch mal gelesen?

Zitat:

"Hierbei stellt sich die Frage, ob dem Verbraucher in einem solchen Fall zugemutet werden kann – unter diesen Umständen - am unveränderten Fitnessstudiovertrag festzuhalten.

Das Gesetz sieht hierfür im § 313 Abs. 1 BGB eine mögliche Vertragsanpassung vor (...)

Potentielle Folge: Mögliche Stilllegung/Aussetzung des Vertrags (ohne Beitragszahlungen). (...)"

Zitat Ende.

Die Kündigung wäre also erst möglich, wenn

a) das Gericht feststellte, es läge tatsächlich eine Störung im Sinne von § 313 BGB vor, was gar nicht feststeht (die Seite gibt lediglich die Ansicht des Autors wieder) und

b) das Studio einer Anpassung oder Stilllegung des Vertrages nicht zugestimmt hätte.

Letzteres steht nirgends zu lesen, wäre aber für das Aussprechen der ao. Kündigung Voraussetzung.

Mit anderen Worten, eine ao. Kündigung ist derzeit wirkungslos.

Dieser Text ist gerade *nicht* als Handhabe geeignet. Man lese die Schlussnote:

Zitat:

"Hinweis: Eine gerichtliche Entscheidung hierzu gibt es (noch) nicht, da eine Kostenpflicht der Tests erst mit 11.10.2021 greift."

Zitat Ende.

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AnglerAut  07.10.2021, 12:06
@YH55666

Dieser Artikel besagt, es könnte die Möglichkeit bestehen. Geschrieben von einem Anwalt, der sich auf diese Weise neue Mandanten erhofft.

Für alle Personen, für die eine Impfung möglich wäre ist aber mit Sicherheit davon auszugehen, dass sich kein Kündigungsrecht ableiten lässt. Entsprechend kannst du den Rechtsweg gehen. Das wird sich viel Geld kosten und du wirst mit 95% Wahrscheinlichkeit verlieren.

Ist dir das das Risiko wert? Dann Go for it.

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YH55666 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 12:07
@FordPrefect

ich habe bereits eine anpassung verlangt! Solle jetzt keine kommen dann kündige ich außerordentlich !

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FordPrefect  07.10.2021, 12:07
@YH55666
Ich habe sie gerade beantragt!

Sinnlos, da es derzeit noch kostenlose Tests gibt. Du könntest frühestens ab Einführung der kostenpflichtigen Tests dich auf die geltende Lage berufen, aber nicht im Boraus.

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YH55666 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 12:12
@FordPrefect

ich habe eine Kündigung zum 11.10 beantragt wenn zum 11.10 keine Anpassung vorgenommen wird. Warum sollte das nicht gehen?

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FordPrefect  07.10.2021, 12:16
@YH55666

Weil du kein außerordentliches Kündigungsrecht hast. Allenfalls kannst du *ab* dem 11.10. beim Betreiber eine Anpassung verlangen, und wenn der sich weigert, dann versuchen, deine Kündigung durchzusetzen. Was aber schon daran scheitern wird, dass die Verweigerung einer Impfung deinerseits den Kündigungsgrund "Störung der Geschäftsgrundlage" obsolet macht - denn darauf kann sich nur berufen, wer selbige nicht selbst vorsätzlich herbeigeführt hat.

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YH55666 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 12:18
@FordPrefect

es gibt aber keine impfpflicht also muss ich mich nicht impfen lassen. Die Geschäftrsgrundlage wurde von Außen gestört da man nur noch mit Test rein darf!

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FordPrefect  07.10.2021, 12:21
@YH55666
es gibt aber keine impfpflicht

Richtig.

also muss ich mich nicht impfen lassen.

Richtig - aber dann eben mit den finanziellen Konsequenzen leben.

Die Geschäftrsgrundlage wurde von Außen gestört

Nein. Deine Entscheidung, deine Kosten.

da man nur noch mit Test rein darf!

Oder geimpft. Gut so.

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YH55666 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 12:25
@FordPrefect

ich hätte den Vertrag nicht abgeschlossen hätte ich gewusst dass man nur mit Test rein darf! Lies mal den § 313 BGB. Das führt zu einer veränderten Grundlage. Wenn du ein Auto least und ab nächster Woche nur noch 5 km fahren darfst , dann ist das eine andere Grundlage

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YH55666 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 12:28
@YH55666

die Umstände des Vertragsinhalts haben sie geändert , ursprünglich durfte man ohne Test und Impfung rein , jetzt nur noch mit Impfung oder Test. Das ist eine andere Vertragsgrundlage. Dafür dass ich mich impfen lassen muss kann ich ja nichts!

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FordPrefect  07.10.2021, 12:31
@YH55666
ich hätte den Vertrag nicht abgeschlossen hätte ich gewusst dass man nur mit Test rein darf!

Na und?

Lies mal den § 313 BGB.

Danke, nicht nötig. Du kannst dich m.E. nicht auf die Störung der Geschäftsgrundlage berufen, wenn du selbige mutwillig selbst herbeiführst. Wenn du anderer Meinung bist, dann klage.

Wenn du ein Auto least und ab nächster Woche nur noch 5 km fahren darfst , dann ist das eine andere Grundlage

Unsinniger Vergleich - denn von der phantasierten km-Beschränkung könnte ich mich ja nicht selbst befreien. Du dich von der Testpflicht aber sehr wohl schon.

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FordPrefect  07.10.2021, 13:41
@YH55666

Deine Entscheidung - dein Geld. Du hast das Recht, dich nicht impfen zu lassen, dann musst du eben zahlen.

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YH55666 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 13:47
@FordPrefect

das ist ja die frage ob ich dann wirklich zahlen muss

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FordPrefect  07.10.2021, 13:58
@YH55666

*seufz*
Wie oft denn noch?

Zitat:

"Bislang liegen für diesen speziellen Umstand aber keine Vergleichsfälle vor und der Gesetzgeber hat noch keine Pauschallösung wie bei der Schließung während der Lockdowns vorgegeben. Aus diesem Grund muss jede Kündigung als Einzelfall betrachtet werden. Verbraucher müssen sich also gegebenenfalls auf einen Rechtsstreit mit dem Fitnessstudio einstellen, wenn sie den Vertrag vorzeitig kündigen wollen."

Zitat Ende.

Und jetzt reicht´s.

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Testpflicht ist eben der Gamechanger. Kannst dich ja auch impfen lassen, oder? Du musst zahlen. Dein uneinsichtiges Verhalten treibt deine Kosten weiter hoch. Am Ende wirst Du verlieren. Also zahle!

wenn du keinen Anwalt einschaltest, werden sie ein Inkasso-Unternehmen einschalten und standardmäßig einen Titel vor Gericht bekommen. Die haben schon ihren internen Anwalt, da es ja auch welche gibt die unberechtigt nicht zahlen.

Ohne Anwalt oder eigenen Brief mit deren Zustimmung also nichts zurückbuchen. Ohne Anwalt solltest du das auf jedenfall erstmal schriftlich (mit Einschreiben) an die schicken.


YH55666 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 11:21

aber wenn ich widerspreche bekommen die keinen vollstreckbaren Titel! Dann müssen die vors Gericht

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iqKleinerDrache  07.10.2021, 11:24
@YH55666

doch: wenn du es einfach zurückbuchst ohne dass sie deinen Einspruch in Schriftform überhaupt bekommen ... und natürlich dann akzeptiert haben. Aber zuerst mal muss das überhaupt schriftlich denen zugehen (und du hast den beweis .. also einchreibenachweiszettel)

lehnen sie ab, kannst du mit beiden schreiben zum anwalt. akzeptieren sie bist du ja schon ohne anwalt erfolgreich. einfach zurückbuchen wird ärger geben.

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YH55666 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 11:25
@iqKleinerDrache

ich habe bereits per email meine kündigung kundgetan aus den genannten gründen. Es wurde abgelehnt. Reicht das?

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iqKleinerDrache  07.10.2021, 11:26
@YH55666

langt schon für anwalt denke ich ... aber anwalt kostet halt erstmal vorleistung. evtl. nochmal von jemanden lesen lassen ob die email so gut formuliert war. wenn nicht nochmal per brief neu formulieren.

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YH55666 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 11:28
@iqKleinerDrache

vorm Amtsgericht braucht man aber keinen Anwalt. Da gibts es keine Anwaltspflicht

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Interesierter  07.10.2021, 11:45
@YH55666

Und dann?

Glaubst du ernsthaft, dass du vor Gericht gewinnst?

Test oder Impfung sind nunmal gesetzlich vorgeschrieben.

Mit Test könntest du trainieren. Deswegen sehe ich nicht, dass dir die Leistung verweigert würde.

Ich sehe es vielmehr so, dass du sie nicht mehr in Anspruch nehmen willst. Und da gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

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mondfaenger  07.10.2021, 12:30
@YH55666

Ja und, die hast du dann letztendlich zu tragen, wei du nämlich nicht im Recht bist.

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Woraus ergibt sich denn dein Kündigungsrecht? Nach 313 sicher nicht.
Wenn du kein Recht hast wird das ganze nämlich sehr teuer.


FordPrefect  07.10.2021, 11:56

Er hat kein Recht, aber jede Menge Meinung.

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nanfxD  07.10.2021, 13:16

der Anwalt ist übrigens so gut, dass er die Lex Speciales nicht gesehen hat, welche für Dauerschuldverhältnisse in 314 geregelt ist.

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