Gibt es schon Urteile bezüglich des 313 § BGB und einer Kündigung des Fitnessstudiovertrags wegen kostenpflichtigen Coronatests?

5 Antworten

Mit Sicherheit nicht, da kostenpflichtige Coronatests überhaupt nichts mit § 313 BGB zu tun haben...


Gemuesegartaner 
Beitragsersteller
 18.10.2021, 10:25

google mal!

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SirKermit  18.10.2021, 10:33
@Gemuesegartaner

Argumentiere mal konkret im Sinne des §313 BGB. Hindert dich irgendjemand daran, das Studio zu nutzen? Welche "Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind," haben sich geändert?

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Orothred23  18.10.2021, 10:43
@Gemuesegartaner

Ich halte das für ziemlich haltloses Anwaltsgeschwurbel. Es ist auch ziemlich bezeichnend, dass man für diesen Anwalt nirgends Bewertungen findet, außer auf eben diesem Portal.

Die ganzen Konjunktive in diesem Artikel mal außen vor genommen....

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SirKermit  18.10.2021, 10:47
@Gemuesegartaner

Okay, dann bin ich mal gespannt. Ich würde es als juristischer Laie verneinen, denn es gibt ja einfache Alternativen, die auch gut bekannt sind und keine bezahlten Tests nach sich ziehen. Dass es jedem klar sein sollte, dass die Kosten der Tests auf Dauer nicht von uns Steuerzahlern aufgebracht werden würden, wenn es gute Alternativen gibt, setze ich voraus.

Warum sollen die Studios den Kopf für die hinhalten, die sich dem verweigern?

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nanfxD  18.10.2021, 10:53
@SirKermit

Das geht hier niemals über die Voraussetzungen des 314 BGB (ja nicht 313). Es mangelt an der Abwägung der beiderseitigen Interessen. Die Impfung ist sicher und daher kein Grund sich impfen zu lassen. Daher stehen Interessen des Mieters aus Art 2 gegen Art 12 des Sportstudios gegenüber. In der Abwägung wird wohl das Studio gewinnen.

Vllt kann es hier eine Ausnahme geben für Leute die nachweislich sich nicht impfen lassen können. Aber nicht für Otto normal.

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SirKermit  18.10.2021, 10:56
@nanfxD

Danke für deine juristische Bewertung!

Die, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, klammere ich aus, es sollte selbstverständlich sein, dass für diese Menschen andere Regelungen gefunden werden müssen.

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Gibt keine solchen Urteile und wird auch keine in deinem Sinn geben.

Der § 313 BGB ist hier sehr sicher nicht anwendbar und etwas anderes behaupten nur Anwälte, die sich naive Kundschaft erhoffen und die dann im verlorenen Prozess ihre Gebühren einstreichen.


Gemuesegartaner 
Beitragsersteller
 18.10.2021, 10:55

Die Verbraucherzentrale Baden Württemberg ist aber kein naiver Anwalt

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AnglerAut  18.10.2021, 11:03
@Gemuesegartaner
Laut den Experten der Verbraucherzentrale kann für Ungeimpfte im Einzelfall die Kündigung aufgrund der mit Extrakosten verbundenen Testpflicht möglich sein.

Da steht absolut kein Inhalt dahinter. Die Aussage "im Einzelfall" und "kann möglich sein" ist praktisch die stärkste mögliche relativierung.

Im Einzelfall kann es möglich sein, dass ein Mensch einen Sturz aus 1000m Höhe überlebt. Die Aussage ist sicherlich nicht falsch, aber würdest du dich darauf verlassen?

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Gemuesegartaner 
Beitragsersteller
 18.10.2021, 11:10
@AnglerAut

Eien Verbraucherzentrale ist aber dafür da dem Menschen zu helfen und warum sollten die einen damit irreführen wollen?

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AnglerAut  18.10.2021, 11:11
@Gemuesegartaner

Sie hat eine Anfrage von der Zeitung erhalten und eine völlig unverbindliche Antwort gegeben. Die wissen nicht, was richtig ist und sagen nichts, um nichts falsches zu sagen.

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kevin1905  18.10.2021, 13:11
@Gemuesegartaner

In dem du es, unter Vorschuss der Kosten, durchklagst, vielleicht gibt es dann ja auch in 2-3 Jahren ein Grundsatzurteil, wenn Covid-19 weitestgehend Schnee von gestern ist. Aber vielleicht wäre das ja pünktlich zur nächsten Pandemie. ;-)

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nanfxD  18.10.2021, 13:27
@Gemuesegartaner

Jo klar, wenn du nen Mahnverfahren kriegen willst und dir die Schufa zerschiessen willst, gerne doch.

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kevin1905  18.10.2021, 13:38
@Gemuesegartaner

Nicht wirklich.

Wenn es keine wissenschaftlichen, durch einen Arzt attestierten medizinisch nachvollziehbaren Gründe gegen eine Immunisierung gibt, rate ich zur Impfung.

Damit entfiele dann auch das Problem der Tests.

Ich selbst erlaube in meinem Büro (Finanzdienstleistungen) auch nur 3G Kundentermine vor Ort, alle anderen müssen mit Online-Beratung vorlieb nehmen oder mich in ihren geräumigen Garten einladen (zumindest so lange die Temperaturen das noch halbwegs erlauben).

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Das studio kann ja einfach den Vertrag anpassen und ihn ruhen lassen, schon t eine Kündigung vom Tisch.


kevin1905  18.10.2021, 13:12

Ein Vertrag kann nicht einseitig angepasst werden. Der Grundsatz Pacta sunt servanda, gilt grundsätzlich für alle Vertragsparteien.

Jede nicht nur geringfügige Änderung für eine Vertragspartei begründet ein außerordentliches Kündigungsrecht für die andere.

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Gemuesegartaner 
Beitragsersteller
 18.10.2021, 13:24
@kevin1905

auch wenn man Schnelltests vor Ort anbietet die man unter Aufsicht machen kann?

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Fidreliasis  18.10.2021, 13:56
@kevin1905

Aber warum sollte er dann gekündigt werden können aus Gründen für die ode Parteien nichts können?

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Wäre das so einfach, wäre es ja kein tolles Druckmittel mehr.

Es ist freiwillig für dich, dass du aufs Fitness verzichtest :D Könntest dich ja Impfen oder Testen.

Aber es ist kein Zwang *lach*


SirKermit  18.10.2021, 10:48

Du erwartest aber, dass alle Steuerzahler gezwungen werden, für diese unnötigen Kosten aufzukommen? *lach zurück*

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Mooncrash  18.10.2021, 10:48
@SirKermit

Und du erwartest, dass ich dann bei Verdacht weiterhin teste und zuhause bleibe? *dreifachlach*

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SirKermit  18.10.2021, 11:02
@Mooncrash

Nein, ich erwarte die Impfung. Wer sich nicht impfen lassen will, obwohl es ginge, muss die dadurch entstehenden Kosten selber tragen. Das sind (oder sollten ) die Konsequenzen einer freien Entscheidung sein.

So einfach sehe ich das.

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Mooncrash  18.10.2021, 11:11
@SirKermit

Dann vergiss dann nicht Raucher, Trinker, verschuldete Unfallopfer, Risikosportler etc. etc... Sind ja dann auch alle selbst Schuld *lach*

Deine Weltvorstellung ist der Brüller :D

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SirKermit  18.10.2021, 11:21
@Mooncrash

"Sind ja dann auch alle selbst Schuld"

Das hat mit Schuld nichts zu tun.. Im Extremfall gibt es auch keine Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers oder die Krankenkasse verweigert den Ausgleich der Kosten. Denn die Verweigerung der Impfung grenzt mittlerweile an Vorsatz, der durch eine Versicherung meistens ausgeschlossen ist.

Diese Dinge trägt die Solidargemeinschaft typisch ohne Murren, aber eine Impfung aus Trotz zu verweigern und die Testkosten der Allgemeinheit aufbürden, ist nicht nachvollziehbar.

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