Wie schnell darf man mit mit den Fahrrad auf einen Radweg fahren?
Weiß das wer?
8 Antworten
Wenn ein Tempolimit explizit beschildert ist (rundes Schild mit rotem Rand), dann hat man sich natürlich auch als Radfahrer daran zu halten. Kommt halt auf reinen Radwegen sehr selten vor. Es fragt dabei übrigens keiner nach, ob man einen Tacho hat oder nicht, sondern du hast zuzusehen wie du dich dran hältst.
Ansonsten gelten die allgemeinen Grundsätze aus den ersten Paragraphen der StVO:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird
(§ 1 StVO)
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. [...]
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. [...]
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(§ 3 StVO, Hervorhebung durch mich)
Auf gut deutsch: Wenn ein Unfall passiert, der nicht passiert wäre wenn du langsamer gefahren wärst, warst du zu schnell.
Für Fahrräder gelten nicht die üblichen Limits von 50 km/h innerorts und 100 km/h außerorts, da diese nicht als Kraftfahrzeuge gelten.
Somit gibt es keine Beschränkung. Man darf natürlich nicht aufgrund der zu hohen Geschwindigkeit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Aufgestellte Tempolimits gelten hingegen für alle Fahrzeuge, findet man aber auf Radwegen eher (ziemlich) selten bzw. nie.
Theoretisch gibt es keine Begrenzung, aber...
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Fahrzeuge auf der Fahrbahn. Ist der Radweg auf der Fahrbahn, gilt die gleiche Höchstgeschwindigkeit wie für alle anderen auch. Es gibt einen Toleranzbereich, aber wenn du wesentlichen schneller unterwegs bist, als vorgeschrieben und du wirst erwischt, gibt es Konsequenzen.
Befindet sich der Radweg auf dem Hochboard, neben einem Gehweg, gilt es, mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Rennt dir ein Fußgänger ins Rad, bekommst du eine Teilschuld, wenn du zu schnell unterwegs warst. Hier gilt das Pendant zum Sichtfahrgebot beim Kfz.
Bei "Radfahrer frei" gilt ohnehin Schrittgeschwindigkeit.
Btw: wenn durch unangebrachte Geschwindigkeiten Fußgänger gefährdet werden, kann das neben einem Bußgeld, auch einen Punkt geben
Normales Tempolimit.
Außer es ist ein gemeinsamer Gehweg, dann gilt für Fahrräder und auch für Mofas falls gegeben Schrittgeschwindigkeit
Grundsätzlich gibt gibt es Aufm Radweg keine Geschwindigkeitsbegrenzung, auf der Straße sieht es anders aus, dort musst du dich natürlich an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung halten,
Kurz: Aufm Radweg Nein, auf der straße ja