Warum fahren viele Fahrradfahrer trotz vorhandenen Radweg auf der Straße?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Gut, manche Radfahrer sind einfach dümmer als ein Pflasterstein und scheren sich nen Dreck um die Verkehrsregeln. Solche Menschen gibts am Steuer jedes Verkehrsmittels. Lassen wir die mal außen vor.

Viele der Wege, bei denen sich Autofahrer aufregen warum Radfahrer nicht dort fahren, sind gar keine Radwege. Erst recht keine benutzungspflichtigen. Sondern das sind oft Fußwege mit "Radfahrer frei" Zusatzschild, land- und forstwirtschaftliche Wege oder gar nur etwas breitere Gehwege. Auf letzteren darf man als Radfahrer gar nicht fahren, auch wenn der Autofahrer das blöd findet. Und auf ersteren beiden muss man nicht fahren.

Manche benutzungspflichtigen Radwege sind allerdings auch schlichtweg nicht sinnvoll und sicher befahrbar. Was soll man z.B. mit einem Radweg, der alle 20 m irgendwelche Hubbel macht, weil da eine Hofeinfahrt ist? Oder wenn alle paar Meter ein Auto auf dem Radweg parkt? Wenn der Radweg alle 500 m die Straßenseite wechselt, sodass man auf läppischen 10 km mal eben 20x an der Ampel warten muss bis man die Seite wechseln kann? Wieso stehen plötzlich Bushaltehäuschen auf dem Radweg, oder der Radweg führt zwischen Bushaltehäuschen und Bushaltebucht hindurch und es stehen 30 Menschen drauf herum?

Was ich letztens mal hatte: Ich bin in eine Straße eingebogen, hinter mir eine Schlange Autos... und merke, dass neben mir ein benutzungspflichtiger Radweg ist. Nur leider mit einem Randstein dazwischen, den ich bei 30 km/h eben nicht mal eben hochfahre. Jetzt, was machst du? Anhalten, damit du auf den Randstein hoch kommst? Das wäre für die Autofahrer hinter mir sicherlich auch nicht richtig gewesen. Also fährst halt mit Druck auf dem Pedal weiter, bis der Randstein irgendwo abgesenkt ist. Aber es war halt erst nach ca. 1 km der Randstein so abgesenkt, sodass ich auf den Radweg fahren konnte. Und selbst dafür musste ich noch bremsen und das war der Moment, in dem es hinter mir hupte. Tja, wie du es machst ist's falsch...

Frage von JMsummer:

Warum fahren viele Fahrradfahrer trotz vorhandenen Radweg auf der Straße?
  • Weil nicht alle Radwege ordnungsgemäß ausgestattet sind.
Die Mindestbreite für einen gemeinsamen Geh- und Radweg beträgt 250 cm innerorts und 200 cm außerorts. Für einen benutzungspflichtigen Geh- und Radweg ist außerdem ein Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn oder zu benachbart parkenden Kfz nötig, der mindestens 50 cm breit sein muss.
Quelle
  • Weil nicht jeder Radweg benutzt werden muss, sondern nur, wenn die Radwegbenutzungspflicht durch das Zeichen 237 (Radweg) gekennzeichnet ist.

# # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # #

  • Weil es Radwege gibt, die nicht benutz werden müssen.

Es gibt "Radwege", die eine durchaus gute bauliche Ausstattung haben (städtebauliche Maßnahmen), die allerdings nicht als solche ausgeschildert sind.

Zitat: Radfahrer dürfen diese Wege nutzen, müssen es aber nicht. Hier ist es erlaubt, auch auf der Fahrbahn zu fahren.

# # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # #

Ich benutze Radwege sehr gerne.

Aber ein Radweg der als Parkplatz genutzt wird kann kein Radweg sein.

Bei uns gibt es so knaller die Bushäuschen und Straßenlaternen mitten auf dem Radweg bauen.

Ein Radweg darf auch nicht mitten im Nirgendwo aufhören.

Ich würde es gut finden wenn jeder Planer den Weg 14 Tage testen müsste.

Weil der Radweg

  • oft zugeparkt/zugestellt ist
  • eine Schlaglochsammlung ist
  • nicht dahin führt wo ich hin will
  • nicht benutzungspflichtig ist
  • es oft sicherer ist auf der Fahrbahn zu fahren

LastKevin  04.09.2024, 12:06
  • nicht benutzungspflichtig ist
Radwegbenutzungspflicht
Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch eine entsprechende Beschilderung gemäß Anlage 2 StVO mit den Zeichen ‚Radweg‘ (Zeichen 237), ‚gemeinsamer Geh- und Radweg‘ (Zeichen 240) oder ‚getrennter Geh- und Radweg‘ (Zeichen 241) angeordnet wird. Die Benutzungs­pflicht besteht hier nur dann nicht, wenn die Benutzung der Radwege aufgrund deren Zustands objektiv nicht möglich bzw. unzumutbar ist (z. B. fehlender Winterdienst). Radwege, die keine „blaue“ Beschilderung aufweisen, können, müssen hingegen nicht benutzt werden.
Stadewaeldchen  04.09.2024, 12:08
@LastKevin

Korrekt, aber ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 ist ein Radweg eben nicht benutzungspflichtig.

Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

Auch wenn der Radweg nicht in deine Fahrtrichtung führt ist er nicht benutzungspflichtig.

Stadewaeldchen  04.09.2024, 12:14
@LastKevin
Sonst gilt die Bebutzungspflicht.

Wenn sie mit Zeichen 237, 240 oder 241 beschildert sin, in Fahrtrichtung verlaufen und gegenständlich benutzbar sind ja, sonst nicht.

Also faktisch auf allen Radwegen

Nein, ich kenne eine ganze Reihe von Radwegen ohne die Zeichen 237, 240 oder 241.

Stadewaeldchen  04.09.2024, 12:18
@LastKevin
Somit ist deine Behauptung bereits widerlegt

Womit genau?

Es gibt eben auch viele Radwege ohne die besagten Zeichen und die sind nicht benutzungspflichtig. Und es gibt viele Radwege die zugeparkt sind und/oder nicht in Fahrtrichtung verlaufen, die sind ebenfalls nicht benutzungspflichtig.

Fazit: Es gibt Radwege, die nicht benutzungspflichtig sind.

Stadewaeldchen  04.09.2024, 12:20
@LastKevin

Du meinst also dass es keine Radwege ohne Benutzungspflicht gibt obwohl sie in der STVO explizit erwähnt werden und in der Realität auch vorkommen?

RedPanther  04.09.2024, 14:21
@LastKevin

Nur, weil du aus irgendeiner religiösen Strömung heraus den Glauben verfolgst, Dinge widerlegen zu können indem du einfach sämtliche Argumente und Begründungen ignorierst und stur das Gegenteil behauptest, heißt das noch lange nicht dass es aus Sicht anderer widerlegt ist.

Zeige doch einfach mal die Vorschrift, aus der du deine Ansicht nimmst? Das wäre was, das Wissen von Glaube unterscheidet.

RedPanther  05.09.2024, 20:21
@LastKevin
Sie ist widerlegt.

Super, du kannst also einfache Sätze auswendig lernen und wiedergeben. ISt doch schonmal was!

Rest steht oben

Nein, eben nicht. Du widerlegst nicht, sondern sagst einfach nur "finde ich blöd".

Oder reicht dein Verständnis der deutschen Sprache schlichtweg nicht weit genug, dass du verstehst was "widerlegen" ist?

RedPanther  06.09.2024, 11:43
@LastKevin

Sorry, ich bin zu blöd es zu finden. Sage mir doch bitte nochmal, aus welcher Vorschrift zu liest dass alle Radwege benutzungspflichtig sind.

Also, nur falls deine geistigen Fähigkeiten ausreichen, mehr zu schreiben als "steht oben".

RedPanther  06.09.2024, 12:03
@LastKevin

Na, und du stehst ganz offen dazu, dass du zu blöd bist, mir einfach die Verkehrsregel zu zeigen, von der du ach so dringend glaubst dass sie existiert.

RedPanther  06.09.2024, 12:03
@Stadewaeldchen

Natürlich ist das ein Troll. Aber ich habe gerade Spaß dran, mich über ihn lustig zu machen.

LastKevin  06.09.2024, 12:07
@RedPanther
LastKevinvor 1 Tag, 23 Stunden
nicht benutzungspflichtig ist
Radwegbenutzungspflicht
Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch eine entsprechende Beschilderung gemäß Anlage 2 StVO mit den Zeichen ‚Radweg‘ (Zeichen 237), ‚gemeinsamer Geh- und Radweg‘ (Zeichen 240) oder ‚getrennter Geh- und Radweg‘ (Zeichen 241) angeordnet wird. Die Benutzungs­pflicht besteht hier nur dann nicht, wenn die Benutzung der Radwege aufgrund deren Zustands objektiv nicht möglich bzw. unzumutbar ist (z. B. fehlender Winterdienst). Radwege, die keine „blaue“ Beschilderung aufweisen, können, müssen hingegen nicht benutzt werden.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
Stadewaeldchen
vor 2 Tagen
Weil der Radweg
oft zugeparkt/zugestellt ist
eine Schlaglochsammlung ist
nicht dahin führt wo ich hin will
nicht benutzungspflichtig ist
es oft sicherer ist auf der Fahrbahn zu fahren
RedPanther  06.09.2024, 12:08
@LastKevin

Ganz genau:

Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.

So, und warum behauptest du jetzt die ganze Zeit, dass es eine Benutzungspflicht auch dann gibt, wenn keines dieser drei Zeichen vorhanden ist?

Stadewaeldchen  06.09.2024, 12:15
@LastKevin

Du echauffierst dich über mein Argument "weil der Radweg nicht benutzungspflichtig ist", meinst du hättest mich widerlegt und zitierst aber Vroschriften, die davon ausgehen, das es eben auch nicht benutzungspflichtige radwege gibt. Jetzt denk noch mal scharf nach was du da angeblich wiederlegt haben willst und womit.

RedPanther  06.09.2024, 12:17
@LastKevin

Hier:

Sonst gilt die Bebutzungspflicht. Also faktisch auf allen Radwegen

[sic] Dass bei Weitem nicht alle Radwege eines der drei genannten Zeichen besitzen, ist common knowledge. Dementsprechend sagst du an dieser Stelle, dass auch die vielen Radwege ohne blaues Schild benutzungspflichtig seien.

Stadewaeldchen  06.09.2024, 12:48
@LastKevin

Es sind je nach Ort mehr als 5% der Radwege nicht benutzungspflichtig. Bei uns (Dortmund) laut offiziellen Angaben rund 20%. Viele Städte heben auch vielfach die benutzungspflicht auf, weil die Radwege nicht mehr den aktuellen Vorschriften, die Vorraussetzung für die Benutzungspflicht sind, entsprechen. Und selbst 95% sind eben nicht alle oder "faktisch alle".

RedPanther  06.09.2024, 15:04
@LastKevin
Aber 95%

Wo lebst du, dass dies dort der Fall ist?

Und was führst du für ein Leben, dass du diesen Ort noch nie verlassen und einen Blick in die weite Welt gewagt hast?

Hier in Thüringen sind es eher 5 % der Radwege, die ein blaues Schild haben. Und nur so, ich fahre 200-300 km Touren auf ausgeschilderten Radrouten...

LastKevin  06.09.2024, 15:04
@RedPanther

Zufällig wohne ich in Thüringen und kann das ganz leicht widerlegen

Denke mal weil die Radwege nicht gut ausgebaut sind. In den Niederlanden hab ich noch nie ein Fahrrad auf der Straße gehabt weil die da ihre eigenen Fahrradstraßen haben.