Wie Nebenkosten Abfallgebühren berechnen?
Hallo,
ich möchte folgende Kosten auf Mieter umlegen:
72,00 Euro Müllmarke
11,33 Euro Änderung Abfallgebührenbescheid 2021
185.59 Euro Abfallgebührenbescheid 2021
In einer Wohnung gibt es ab 05/2021 insgesamt 2 personen davor waren es einer.
Es sind bis zum 05/21 insgesamt 11 Personen im Haus, ab den 05/21 sind es 12.
Wie rechne ichd as am besten aus? Danke
Wie oft ist der Vermieter im Abrechnungsjahr durch die Mietgegenstände gegangen und hat die Bewohnerzahl notiert?
gar nicht
3 Antworten
Müll legst Du normal so um, wie die anderen Kosten auch.
Personenanzahl würde ich ignorieren.
Gibt es zur Umlage der Müllkosten eine vertragliche Vereinbarung bzgl. des Umlageschlüssels?
Wenn nicht müssen die Kosten nach Wohnfläche umgelegt werden.
Schon richtig. Nur für den 1.1. - 31.12.2021 kann doch noch gar nicht abgerechnet werden.
doch für 2021 kommt unser bescheid im voraus bereits anfang des jahres.
Wie soll denn das gehen? Da rechnest Du wegen den Müllgebühren auf 0,20 € genau ab, aber Du kennst ja noch gar nicht den Heizenergierie oder Wasserverbrauch oder die Kosten von Reparaturen im Dezember??
Sehr merkwürdig...
Du kannst doch nicht im VORRAUS abrechnen. Erst im NACHHINEIN wenn alle Kosten bekannt sind. Für 2021 also erst 2022.
Wenn Du das machen willst, dann musst Du das halt Anteilig nach Zeiträumen rechnen.
4/12 der Gebühren werden als 1/11 verteilt.8/12 werden nach 1/12 verteilt.
Viel zu aufwändig meiner Meinung nach wegen den paar Cent.
Kannst du mir das eventuell mit Beispiel rechnen?
268,89 € Müllgebüren.
Davon 4/12: 89,63 € in den ersten 4 Monaten. Macht 8,15 € pro Person (bei 11)
Davon 8/12: 179,26 € in den letzten 8 Monaten. Macht 14,94 € pro Person (bei 12)
Deine Rechnung würde nur stimmen bei kalenderjähriger Abrechnung.
Ja, das macht man normalerweise so. Wenn man andere Zeiträume abrechnet, dann muss man das halt entsprechend anpassen.
So wie es der Gesetzgeber vorsieht, nach m² Wohnfläche, wie sonst?
Für welchen Zeitraum rechnest Du denn jetzt ab?
Wenn für den 1.1. - 31.12.2020 spielt die 1 Person mehr ab Mai 2021 doch noch gar keine Rolle.