Halten in zweiter Reihe, um be- oder entladen - erlaubt oder nicht?

1 Antwort

Hallo AsapRichi,

Gesetze lassen häufig (oft auch bewusst) Spielraum für Interpretationen. In § 12 Abs. 4 StVO heißt es:

"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben."

Was "in der Regel" nun genau bedeutet, müssen im Streitfall Gerichte klären. Die ERGO Direkt AG schreibt in einem Beitrag:

"Damit ist klar: Es gibt Ausnahmefälle. In der Rechtsprechung ist beispielsweise anerkannt, dass Sie in zweiter Reihe halten dürfen, um schwere Güter auszuliefern. Auch dürfen Sie beispielsweise kurz halten, um Ihr Navi neu einzustellen. Dann dürfen Sie aber nur halten, müssen also spätestens nach drei Minuten weiterfahren. Und Sie dürfen keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Andere Fahrzeuge müssen problemlos an Ihnen vorbeifahren können. In allen anderen Fällen handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld rechnen."

Im Gegensatz zu Taxis dürfen andere Verkehrsteilnehmer also nicht grundsätzlich in zweiter Reihe halten.