Wie läuft es dann mit der Schule?

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Schwangerschaft ist keine Krankheit. Schwangere können in den meisten Fällen ihre normalen Tätigkeiten weiter ausüben. Lediglich sollen sie nicht zu schwer heben, und natürlich weder rauchen noch Alkohol trinken. Also können schwangere junge Frauen als Schülerinnen auch weiter die Schule besuchen.

Ich weiß tatsächlich nicht, wie es in der Mutterschutzfrist geregelt ist. Sechs Wochen vor dem Stichtag darf man sich als Arbeitnehmerin von der Arbeit bei vollem Lohn freistellen lassen und sollte das möglichst auch in Anspruch nehmen. In den acht Wochen nach der Entbindung darf man als Arbeitnehmerin noch nicht wieder arbeiten.

Es wäre wohl sinnvoll, wenn es für Schülerinnen analog geregelt wäre.