Wie läuft das mit Kindergeld bei Umzug zum Vater?
Hallo, ich bin etwas verwirrt und hoffe auf hilfreiche Antworten 🙈
Mein Sohn (17) ist am 4.7. zu seinem Vater gezogen. Ich habe ihn früh genug bei der Familienkasse abgemeldet und mitgeteilt, dass mein Sohn zum Vater zieht. Dieser ist ja dann dafür verantwortlich, das Kindergeld zu beantragen (bilde ich mir ein). Nun meint mein Exmann, dass er für Juli kein Kindergeld bekommen hat und ich müsse ihm das überweisen. Aber ich habe für Juli kein Kindergeld mehr für meinen Sohn bekommen. Ich habe das letzte mal für ihn Kindergeld im Juni bekommen. Mein Exmann behauptet, ich müsse bei der Familienkasse Kindergeld für Juli beantragen und wenn ich das Geld dann habe, müsse ich ihm das überweisen. Das kommt mir sehr komisch vor. Da ich ihm gesagt habe, dass ich das nicht machen werde, drohte er mir damit, vor Gericht zu gehen. Was soll das? Er ist doch selbst dafür verantwortlich, das Kindergeld so zu beantragen, dass er dieses ab Juli bekommt, oder?!
Ich entschuldige mich für dieses Wirrwarr 🙈
10 Antworten
was ist verwirrend an der situation? du bist verpflichtet alle änderungen des kindes der kindergeldkasse zu melden. du nimmst dir also eine veränderungsmitteilung und gibst dort an das kind ausgezogen ist und du keinen anspruch mehr auf das kindergeld hast. das geld für juli und august, welches du bekommen hast, gibst du an ex weiter. ansonsten müsste es mit der veränderungsmitteilung demnächst auslaufen bei dir.
will er das kindergeld weiter beziehen, muss er selbst einen antrag stellen. ab juli hat er anspruch von dir auf unterhalt für das kind. den kannst du gleich mit dazu zahlen für juli und august.
Sie haben schon Recht, dass die Lektüre von § 70 Abs.2 EStG so klingt, also ob hier das Kindergeld auch für Dezember an Sie auszuzahlen gewesen wäre. Das berücksichtigt aber nicht, dass es zum Wechsel des Berechtigten auch eine Durchführungsanweisung gibt (DA-FamK, Stand 2014, Pkt 64.4, auf Seite 70), die für die Familienkasse bindend ist. Nach dieser ist beim Wechsel des Berechtigten die Auszahlung erst ab dem Monat zu ändern, der der Änderung der Verhältnisse nachfolgt, woran die Familienkasse sich hier gehalten hat.
Nach den Aussagen dieses Anwaltes sieht es in der Tat so aus, als wenn dein Ex das Kindergeld erst ab August bekommt und du es bis Juli einschließlich beanspruchen musst. Daher solltest du diesbezüglich dich mit der Kindergeldkasse auseinander setzen und zusehen, dass man dir das Kindergeld für den Juli nachzahlt, da die Anspruchsvoraussetzungen auch gegeben waren.
Demzufolge hätte aber auch dein Ex für den Juli gar keinen Anspruch! Aber da sollte man dann nicht kleinlich sein...
Du solltest ihm sagen, dass du dich kümmern wirst und er soll aufhören dir zu drohen. Das ist doch Kindergarten!
Mein Sohn ist am 4.7. zu seinem Vater gezogen. Für die 4 Tage, die er also im Juli noch bei mir lebte, verzichtete ich auf Kindergeld für die 4 Tage. Als ich mit der Familienkasse telefonierte und mitteilte, dass mein Sohn ab dem 4.7. zum Vater zieht, haben die mir nichts diesbezüglich gesagt, dass ich für Juli noch Kindergeld bekomme. Das habe ich das letzte mal im Juni bekommen.
Aber warum ich?? Warum muss ICH mich darum kümmern? Wenn ich das nicht mache, kann er von mir aus vor Gericht gehen.Damit erreicht er doch nichts. Ich habe meinen Sohn frühzeitig abgemeldet, habe das letzte mal im Juni Kindergeld bekommen und am 4. Juli ist er zum Vater gezogen. Deshalb bekam ich von der Familienkasse kein Kindergeld mehr im Juli. Also habe ich alles richtig gemacht, bilde ich mir ein.
Weil er für Juli nichts beantragen kann! Der Juli "gehört" Kindergeldmässig dir... Warum möchtest du dich jetzt denn so quer stellen? Ein Anruf bei der Kindergeldkasse, ein kleiner Antrag für den Juli... Verstehe das Problem nicht. Zudem müsstest du ansonsten für den Juli unterhaltsmässig 102,- Euro mehr zahlen, da du (weil kein Kindergeld geflossen ist) die Hälfte auch nicht abziehen kannst.
Mache es doch einfach mal... Das er gleich mit Gericht droht ist natürlich lächerlich. Das eine hat mit dem anderen aber nichts zu tun! Und warum willst du dir das Leben jetzt unnötig schwer machen? Es geht um Geld für EUER Kind.
Also wenn dein Sohn seit Juli bei seinem Vater wohnt dann ist auch der Vater der Kindergeld berechtigte. Somit müsste er einen Antrag ab Juli stellen. Und somit müsste er es auch selber klären.
Kannst du ihm auch so sagen dass er im Monat Juli der Kindergeld berechtigte war.
Er lebt seit 4.7. bei seinem Vater. Also muss er sich ja darum kümmern. Mich erschreckt, dass er mir mit Gericht droht!
Das Gericht wird ihn auslachen :) ich glaube soweit würde er garnicht kommen können weil er für die eine lappalie ist. Sag ihm er soll selber mal bei der familienkasse anrufen um das zu klären. Die familienkasse wird genau das selbe sagen dass er der Kindergeld berechtigte im Juli war
Es kann natürlich sein, dass der Antrag noch nicht bewilligt wurde. Es ist ja immerhin Urlaubszeit.
Jedenfalls steht dem Elternteil das Kindergeld zu, bei dem das Kind lebt.
Das kann sein, ist aber kein Grund, mir mit Gericht zu drohen. Es ist nicht meine Aufgabe, Kindergeld zu beantragen für einen Monat, in dem mein Sohn nur die ersten 4 Tage bei mir lebte, und meinem Ex dann das Geld zu überweisen. Oder sehe ich das falsch?
Er ist verantwortlich dafür das Kindergeld zu beantragen. Sollte er irgendwelche Unterlagen von dir dazu benötigen, dann wird er sich Melden, ansonsten liegt die ganze Sache in seiner Hand und vor allem seiner Verantwortung
Wo steht, dass ich das Kindergeld für Juli und August bekommen habe?! Ich habe meinen Sohn frühzeitig abgemeldet und bekam das letzte mal Kindergeld im Juni. Habe ich aber auch genau so geschrieben. Und um Unterhalt geht es hier nicht, das ist geklärt.