Wie kündigen?
Mache gerade eine Ausbildung und möchte kündigen da ich eine neue Ausbildung anfangen werde. Ich habe gesehen man muss 4 Wochen vorher die Kündigung abgeben. Das geht garnicht weil dann das Arbeitsklima komplett am arsch ist. Habe gedacht eine fristlose Kündigung wäre möglich aus 2 Gründen. Erstens habe ich über 25 Stunden Berufsschule da Blockunterricht und laut IHK darf das nicht so sein das ich danach noch zur Arbeit komme. Zweitens kommt mein Gehalt nicht wie im Arbeitsvertrag am letzten Arbeitstag im Monat sondern immer zu 90% später als geschrieben. Also gibt es eine Möglichkeit diesen Monat noch den Betrieb zu verlassen?
4 Antworten
Also gibt es eine Möglichkeit diesen Monat noch den Betrieb zu verlassen?
Frag Deinen AG nach einem Aufhebungsvertrag und wenn Du noch Urlaubsanspruch/Überstunden hast, beantrage den Freizeitausgleich. Den Aufhebungsvertrag kann man zu jedem beliebigen Termin machen.
Was die fristlose Kündigung betrifft: So einfach ist das nicht.
Es gibt schon Gründe die eine fristlose Kündigung zulassen. Allerdings muss auch ein Azubi den AG vorher in den meisten Fällen abmahnen und zur Besserung auffordern (z.B. bei verspäteter Zahlung).
Ich vermute mal, Du hast noch gar nichts abgemahnt und solange es keinen Grund wie z.B. körperliche Gewalt, kein Ausbilder im Betrieb, sexuelle Belästigung gibt, wofür man keine vorherige Abmahnung braucht, wirst Du ordentlich mit der Vier-Wochen-Frist kündigen oder auf einen Aufhebungsvertrag hoffen müssen
So wie sich die Nachricht liest, ist das Klima ohnehin schon im Keller. Die 4 wochen sind aber wichtig, um dem Arbeitgeber Gelegenheit zu geben, sich auf die dann neue Situation einzustellen.
Ich würde es regulär machen und wenn sich das Klima dann krankmachend verschlechtert, den Weg zum Arzt suchen.
LG
was heist frisch? gilt vielleicht noch die Probezeit? In dem Fall sähe es anders aus.
Was die Wichtigkeit im Unternehmen angeht, so kann man oft gar nicht ermessen wo diese wirklich liegt. Selbst wenn die Tätigkeit nur darin besteht Kaffee zu kochen muss diese Aufgabe dann umverteilt werden.
LG
Du hast eine Kündigungsfirst die musst du einhalten. Dazu gehört auch innerhalb der Kündigungsfrist deinen Pflichten nachzukommen also auch zur Arbeit zu kommen.
Nichts von dem was du schreibst reicht für eine fristlose Kündigung im besonderen wenn es noch nie angemahnt wurde.
Du kannst nicht fristlos kündigen.
Du hast einen Vertrag unterschrieben. Ließ dir den mal durch, da steht alles drin.
Naja, so gross ist die Umstellung ja nicht, wenn ein frischer Azubi abspringt. Das ist lediglich ärgerlich, weil die Einstellung Zeitverschwendung war.