Heißt Fristlose Kündigung dass ich sofort nach der abgabe der Kündigung gehen darf?
Ich mache gerade eine Ausbildung, möchte aber aus Gründen die ich nicht weiter Erläutern will fristlos Kündigen. Ich wollte dann wissen ob es mir gestattet ist sofort nach der abgabe der fristlosen Kündigung laut § 22 Abs. 1 sofort auch zu gehen oder müsste ich bis zum Arbeitstagsende herumsitzen? LG
2 Antworten
Bei einer fristlosen Kündigung kannst du theoretisch sofort gehen. Im übrigen ist es keine fristlose Kündigung sondern du hast in der Probezeit die Möglichkeit, ohne Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Im übrigen ist es keine fristlose Kündigung
Aber sicher ist das eine Kündigung.
Im § 22 Abs. 1 BBiG steht: "Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden"
sondern du hast in der Probezeit die Möglichkeit, ohne Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Und das ist keine Kündigung?
Du gibst die Kündigung ab, packst Deine Sachen und gehst.
Fristlos bedeutet "sofort"