Wie viele Wochen vorher Ausbildungsvertrag abbrechen/kündigen?
Hallo!
Ich habe schon einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und fange im 1. September meine Ausbildung an. Doch ich habe nochmal eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen. Ich habe die Einladung angenommen, da ich die Ausbildung viel lieber dort, wo ich das Vorstellungsgespräch habe, machen will.
Jetzt die Frage: Falls die Praxis (wo das Vorstellungsgespräch ist) mich für die Ausbildung nimmt und ich den Ausbildungsvertrag von denen unterschreibe... Ist es danach zu spät bzw. jetzt noch in dieser/nächste Woche / diesem Monat den Vertrag bei den anderen zu kündigen? (Oder wie ist es gesetzlich?)
Auf dem Vertrag steht nichts drauf wie / bis wann ich kündigen soll bevor die Ausbildung beginnt... nur während der Probezeit.
Und wenn ich doch kündigen will: Es ist am besten vorher anzurufen, dass ich kündigen will und dann die schriftliche Kündigung abgeben, oder? (Noch eine letzte Frage, haha: Wie kann ich das schreiben/formulieren ohne den Grund für die Kündigung anzugeben? Beispiele?)
Danke schon mal im Vorraus :)
7 Antworten
Dazu gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 1987. Das BAG entschied damals, dass ein Berufsausbildungsvertrag „bereits vor Beginn der Berufsausbildung von beiden Vertragsparteien ordentlich entfristet gekündigt werden“ kann (Aktenzeichen: 2 AZR 654/86). „Entfristet“ meint: Ohne Einhaltung einer Frist.
Und Strafen für Azubis, die sich vorzeitig aus einem Ausbildungsvertrag verabschieden, sieht das Gesetz auch nicht vor. Schadensersatzforderungen können Azubis oder Ausbildungsbetriebe allenfalls bei Kündigungen nach Ablauf der Probezeit stellen. Zudem regelt das Gesetz, dass Vereinbarungen über Vertragsstrafen nichtig sind. https://www.igbce.de/zwei-ausbildungsvertraege-unterschrieben/48990
Um sicherzugehen, dass man nach dem Schulabschluss nicht ohne Lehrstelle dasteht, bewerben sich die meisten nicht nur um ihre Traumstelle, sondern gleichzeitig auf mehrere Stellenangebote.
Hierbei kommt es regelmäßig vor, dass der erste angebotene Ausbildungsvertrag unterzeichnet wird noch bevor man weiß, ob man ggf. später noch eine Zusage für die favorisierte Ausbildungsstelle erhält. So kann es passieren, dass bspw. bereits im Februar ein Ausbildungsvertrag für eine Ausbildung, welche im August beginnen soll, unterzeichnet wird. Sodann erhält man beispielsweise im April jedoch eine weitere Zusage und zwar für die Wunschausbildungsstelle.
Ausbildungsvertrag vor Vertragsbeginn kündigen?
In diesem Fall stellt sich oftmals die Frage, ob man den zuerst unterzeichneten Ausbildungsvertrag kündigen kann, um die später angebotene Ausbildungsstelle anzunehmen.
Hierbei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass ein Ausbildungsverhältnis mit einer Probezeit beginnt (§ 20 BBiG). Während dieser Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit und das ohne einhalten einer Kündigungsfrist beendet werden (§ 22 I BBiG).
Das Ausbildungsverhältnis kann somit von beiden Seiten bereits am ersten Tag der Ausbildung fristlos gekündigt werden. Da es sowohl im Interesse des Lehrlings, als auch des Ausbilders liegt frühzeitig die Möglichkeit zu haben eine Alternative zu suchen, besteht auch kein Schutzbedürfnis durch welches eine Kündigung bereits vor Ausbildungsbeginn ausgeschlossen wäre. Dies bedeutet, dass ein Ausbildungsvertrag sowohl vom Lehrling, als auch vom Ausbilder bereits vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses fristlos gekündigt werden kann. Dies wurde bereits gerichtlich bestätigt (Urteil des Landesarbeitsgerichts – LAG – Düsseldorf 16. September 2011; Az.: 6 Sa 909/11, BAG Urteil vom 17.09.1987 (Az.: 2 AZR 654/86).
Abweichende Vereinbarung in Ausbildungsvertrag
Die Möglichkeit einer Kündigung bereits vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses besteht jedoch nicht, wenn ausnahmsweise etwas anderes vereinbart wurde. So hat der Ausbilder die Möglichkeit eine Kündigung vor Ausbildungsbeginn im Arbeitsvertrag auszuschließen. In einem solchen Fall ist die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses vor Ausbildungsbeginn tatsächlich nicht möglich.
Die Kündigung vor Antritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen mit Absender, Empfänger, Datum, handschriftlicher Unterschrift. Es gibt Vordrucke dafür im Internet. Es ist auch im Interesse des Arbeitgebers, so früh wie möglich darüber bescheid zu wissen, dass du dort nicht anfangen wirst.
Danke, mach ich! Die Frage ist halt, ob es jetzt eigentlich schon zu spät ist zu kündigen, da die Ausbildung schon im 1. September anfängt.
Wenn du eine Ausbildung anfängst haSt du eine Probezeit, in der du Unbefristet und ohne Grund Kündigen kannst
Ja.. Ich will lieber vorm Ausbildungsbeginn kündigen als wenn ich die meine Zeit und die Zeit von anderen Leuten verschwende. Außerdem, fängt die Ausbildung auch im 1. September bei der Praxis (wo ich das Vorstellungsgespräch hab)
Es kommt drauf an wie es im Vertrag steht. Ich habe es auch so so gemacht. Wenn da explizit drin steht, dass du mindestens ein Arbeitstag dort machen musstest um dann fristlos zu kündigen, dann Pech gehabt. Ansonsten geht es.
Für eine fristlose Kündigung muss es immer einen Anlass geben.
Sonst: fristgerecht.
Im Berufsbildungsgesetz finden sich nur Regelungen zur Kündigung in der Probezeit. Paragraf 22 Absatz 1 bestimmt: „Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.“https://www.igbce.de/zwei-ausbildungsvertraege-unterschrieben/48990
Also, ich kann jetzt noch vor dem Ausbildungsbeginn (1. September), ohne den Grund zu nennen, kündigen?
Quelle nennen!