Wie kann man attentaten wie in Solingen verhindern?

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Man hat so gut, wie kaum Möglichkeiten, das zu entkriminalisieren. Das Problem ist einfach, dass durch die Aufnahme von Asylbewerbern, nicht unbedingt erschlossen werden kann, welcher Kultur sie zugehörig sind. Dies bedeutet z.B. dass für einige von ihnen Selbstjustiz in bestimmten Fällen etwas ganz Normales ist und sie sich dann darüber wundern, dass sie wegen Mordes angeklagt werden.

Ob dieser Kerl zum IS gehört, das weiß man auch nicht so genau. Der IS freut sich allerdings sehr darüber, dass die Tat vollzogen wurde. So haben sie es wieder erreicht, dass die Presse Panik verbreitet. Dieser Kerl hat allerdings "wahllos" andere Bürger angegriffen, also kann seine Tat schon mal nicht auf kulturellen Hintergrund zurückgeführt werden.

Das nächste Problem ist die Abschiebung. Laut Bericht sollte der Täter ja nach Bulgarien abgeschoben werden. Bulgarien wollte dies auch schon durchwinken. Es funktionierte aber nicht, weil laut der Dublin III-Verordnung eine Frist von sechs Monaten gilt, wo die Abschiebung zu erfolgen hat, in eben jenen europäischen Staat, in den der Bürger zuerst eingetroffen war. Diese Frist war wahrscheinlich schon verstrichen, sonst hätte Bulgarien den Bürger bereits aufnehmen können.

Für diese Verordnung gibt es ebenfalls Ausnahmen, z.B. dann, wenn so ein Bürger, dessen Abschiebung erfolgen soll, "flüchtig" ist. Sich also der Abschiebung widersetzt, innerhalb der Frist. Laut dem Bundesverwaltungsgericht reicht dafür aber ein einmaliges "Nichtantreffen" des Bürgers in seinem Anwesen nicht aus. Auch ist der Bürger nicht dazu verpflichtet, aktiv an der Abschiebung mitzuwirken.

Kommen wir mal zu unserem Fall zurück: wie ging es los? Er stellte einen Asylantrag, dieser wurde nicht abgelehnt, aber auch nicht ordentlich geprüft, weil Deutschland sich dafür als nicht zuständig erklärte. Denn der Bürger war ja bei seiner ersten Europa-Einreise in Bulgarien. Jetzt ist also zu klären, ob er sich einer Abschiebung schon mal widersetzt hatte. Denn bereits 2023 konnte eine Abschiebung nicht erfolgen, weil ihn die Behörden nicht in seinem Anwesen aufgefunden hatten. Die Frage ist also jetzt: kann es trotzdem als Verlängerung auf 18 Monate durchgewunken werden? Wir dürfen gespannt sein, wie der Fall weitergeht.