Wie kann ich Beschwerde über Entscheidungen vom Jugendamt einreichen?
Guten Tag,
Folgende Situation: Ich bin 18 Jahre alt und habe in häuslicher/psychischer Gewalt gelebt. Ich war schon zwei Mal in einer Pflegefamilie als ich minderjährig war und nun befinde ich mich im Frauenhaus aufgrund erneuter häuslicher Gewalt.
Das Jugendamt schlägt, nur weil ich um Hilfe wegen Anträgen gebeten habe, betreutes Wohnen vor, da ich dabei Hilfe benötige und jetzt meinen sie ernsthaft auch weil es ja so oft Stress zu Hause gab und mich das sicherlich belastet hat.
Ich mache mein Abitur und möchte eigenständig leben. Jetzt wollen sie in die Härtefallbescheinigung schreiben, das sie mir betreutes Wohnen empfehlen. Ich habe mit vielen Menschen von dieser Stelle des Jugendamtes geredet und bekomme keine Hilfe.
Im Frauenhaus wird mir gesagt das dieser Satz dazu führen kann, dass ich keine Leistungen bekomme da ich ja auch diese Möglichkeit des Betreuten Wohnens habe.
Wir kann ich das verhindern.
3 Antworten
Das beste würde sein, Du gehst zum zuständigen Amtsgericht und versuchst da einen Beratungsschein für einen Anwalt zu bekommen, aktuelle Einkommensmachweise und Kontoauszüge falls vorhanden mitnehmen.
Dann könntest Du dir damit z.B. einen Fachanwalt für Familienrecht suchen und würdest da im Regelfall nur um die 20 € zahlen müssen, denn ohne Anwalt wirst Du da sicher nicht weit kommen.
Wende Dich an Jugend- bzw. an Familienberatungsstelle vor Ort oder an einen Anwalt:
Die sollen dir erstmal erklären, was sie damit meinen. Es gibt nämlich verschiedene Versionen. Ein Freund meines Sohnes hat eine Wohnung und Leistungen bekommen. Er konnte sich an die Betreuer wenden, sonst haben sie alle paar Wochen angerufen und gefragt wie es geht.
Sie meinen damit das ich in eine WG ziehe und dauerhaft betreut werde und das jeden Tag. Vor allem da ich mein Abitur machen und lernen muss geht das nicht und ich möchte ja auch eigenständig leben.
dann besprich das mit dem Jobcenter. Du bist schließlich volljährig
Ja das werde ich wohl müssen. Danke.