Darf das Jugendamt bestimmen ob ich bei meiner mutter leben darf?
Also es ist ein bisschen kompliziert
meine mutter hat mich 2021 Anfang November aufgrund dessen das ich borderline Wutanfälle bekomme rausgeschmissen mit 15 (jetzt bin ich 16)
ich wohne seit dem bei meinem Freund das Jugendamt möchte aber das ich in eine Pflegefamilie gehe
da es nun soweit kommt das ich in eine Pflegefamilie gehen muss habe ich meine mutter nach einer 2.Chance gefragt und einen Deal ausgemacht das wenn ich nochmal so ein ausraster dann habe freiwillig in eine Pflegefamilie gehe.
so meine Frage kann das Jugendamt mir verbieten zu meiner mutter zurück zu ziehen wenn beide es wollen?
3 Antworten
Ich würde behaupten, dass das Jugendamt das akzeptiert, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind:
- Du gehst regelmäßig in die Schule.
- Du bist in Therapie (wegen der Borderline-Erkrankung)
- Du bist nicht abgängig, nimmst keine Drogen etc
- Eine angebotene ambulante Hilfe (z.Ba Betreuungshilfe) nehmt ihr an. Diese Person könnte euch auch dabei unterstützen, eine positivere Streitkultur zu etablieren, damit die Wahrscheinlichkeit für eine "Ausrastet" reduziert wird.
- ... andere Dinge, die euch die Jugendamtsmitarbeiter gerne nennen werden. Sie kennen euch viel besser als wir hier.
Der Schulbesuch wird oft als Maßstab dafür genommen, dass das Leben "geregelt" ist und das Kind einigermaßen klar kommt. Also pünktliches Aufstehen, Lernen, Sozialkontakte, ...
Einzelne Fehltage mit Entschuldigung sind kein Problem. Nur Schulabstinenz ist ein Zeichen dafür, dass irgendwas in der Familie überhaupt nicht gut läuft.
So wie du es beschreibst hat deine Mutter immer noch das Sorgerecht für dich.
Natürlich kannst du jederzeit wieder zu deiner Mutter ziehen wenn sie damit einverstanden ist.
Das Jugendamt kann Dir zunächst mal gar nichts verbieten oder entscheiden, wo Du wohnst, es sei denn, sie nehmen Dich in Obhut. Das ist aber dann nur kurzfristig.
Entscheidne kann sowas nur das Familiengericht.
Die holen sich dann aber die Meinung des Jugendamtes ein und folgen i. a. auch deren Empfehlungen. Außerdem wird immer noch beurteilt, wie gut Deine Mutter und Du kooperieren.
Einfach auf stur stellen, wäre daher nicht sehr sinnvoll.
Besser wäre es, in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Jugendamt zu vereinbaren, daß ihr es nochmal versucht.
Mein Tipp: Geh vorher zu einer Jugendberatungsstelle und bitte die Beraterin, bei dem Gespräch dabei zu sein. Die ist nämlich auf Deiner Seite und vertritt Deine Interessen.
Das Jugendamt will normalerweise den Fall einfach nur von der Backe haben, um keine Verantwortung mehr tragen zu müssen.
Danke für die Antwort
muss das mit dem Familien Gericht kommen oder nicht?
oder wie du erwähnst kann man das einfach mit dem Jugendamt ausmachen
weil ich eben nicht in Obhut des Jugendamtes bin
Das Familiengericht muss ja von jemandem eingeschaltet werden. Wenn das Jugendamt mit eurem Konzept einverstanden ist, muss das Gericht nicht entscheiden.
Und da Pflegeplätze knapp sind, werden sie eurer Idee zustimmen, wenn das irgendwie noch verantwortbar ist.
Wenn sie nicht zustimmen, gibt es normalerweise einen triftigen Grund dafür, weil das immer das letzte Mittel ist.
Danke für die Antwort
alle Punkte sind erfüllt bisher bis auf das ich regelmäßig in die Schule gehe
bin dennoch eine sehr gute Schülerin und gehe nächstes Jahr in die Oberstufe
meine fehlstunden sind dem geschuldet das ich es mental nicht geschafft habe und durch den Rausschmiss von zuhause es dann auch körperlich wurde worauf ich unfassbare druckkopfschmerzen bekommen habe.
wieso haben fehlstunden in der Schule etwas damit zutuen?