Wie hoch gehört mir der Luftraum über meinem Grundstück?
Und dürfte ich eine Drohne über meinem Grundstück abschießen, wenn ich legal eine Schußwaffe besitzen würde(besitze ich nicht und habe auch nicht die Absicht, mir eine zuzulegen, deswegen eher hypothetische Frage)
Ist für mich eher eine hypothetische Frage, weil mich schon mal eine ständig über meinem Grundstück kreisende Drohne genervt! und zwar nicht wenig!!! hat,( war noch am ALTEN Wohnort)- den /die BesitzerIN konnte ich nicht ausmachen.)
Ist mehr eine alte Frage. meine jetzigen Nachbarn sind ziemlich normal- noch keine/r kam auf die Idee eine Drohne über meinem Grundstück kreisen zu lassen.
Aber an einen geruhsamen Sonntag kommt einem /r sonstwas in den Sinn, was einem/r an Fragen einfällt, die man eigentlich mal fragen wollte.
Und ich finde manchmal auch hypothetische Rechtsfragen interessant. DEn Artikel zur Pfändbarkeit von Gartenzwergen fand ich genial- ich habe wohl ein ganz kleines Juragen
Echten Juristen dürfte sogar der Artikel zu Pfändbarkeit von Gartenzwergen bekannt sein. So viel muß hier nicht sein. Bitte lieber eine etwas kürzere Version!!!!!!
3 Antworten
Nein du dürftest deine Schusswaffe, insofern du diese legal besitzt, nicht abfeuern. Das würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen und im Anschluss wird man die sicherlich deine charakterliche Eignung anzweifeln.
lg
dürfte ich eine Drohne über meinem Grundstück abschießen, wenn ich legal eine Schußwaffe besitzen würde
Nein.
Das Amtsgericht Riesa sprach in einem besonderen Fall einen Mann frei, der mit einem Luftgewehr eine Drohne über seinem Grundstück abgeschossen hat um Schaden abzuwehren. Maßgebend war dabei der Notstandsparagraf § 228 BGB. Jedoch ist dies kein allgemeiner Freibrief zum Abschuß.