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Wer bekommt vor Gericht recht?

Person A zieht in eine Mietwohnung ein und bekommt beim Einzug gesagt das die Küche ihm gehört, er damit machen kann was er will und er sie beim Auszug mitnehmen kann. Die Küche wurde mündlich "geschenkt".

Seit dem Person A die Wohnung gekündigt hast ist das Verhältnis zwischen Person A und Person B eher unter Spannung als das man vernünftig mit einander reden könnte?

(Die Küche besteht aus einem Kühlschrank, einem Backofen, 2 Schränken.)

Person A zieht aus der genannten Mietwohnung nach einem Jahr wieder aus und lässt alles bis auf den genannten Kühlschrank in der Mietwohnung zurück.

Person B, der Vermieter fordert nach dem Auszug von Person A jetzt aber den Kühlschrank zurück und sagt das der Kühlschrank ihm gehört.

Person B droht Person A mit Anzeige.

Was wird passieren? Kommt die Polizei und stellt den Kühlschrank sicher?

Kommt Person A damit durch und darf den Kühlschrank behalten?

Oder bekommt Person B recht und Person A muss den Kühlschrank zurück bringen?

Wenn Person B recht bekommt, mit welchen Strafen ist für Person A zu rechnen?

Vielleicht hat ja von euch schon mal jemand etwas ähnliches erlebt, danke für eure Hilfe im vorraus!

Person A darf den Kühlschrank behallten! 60%
Person B bekommt den Kühlschrank zurück! 20%
Person A bekommt eine Strafe und muss sich vom Gerät trennen! 20%
Kühlschrank, Recht, Besitz, Diebstahl, Konflikt, Mieterrecht, Rechtsstreit, Schenkung, Strafe, Besitzrecht
Nachbarn und deren Gäste be parken mein Parkplatz?

Hey ho, ich wohne seit ca. 4 Jahren in meiner Wohnung, wo ich auch eine Parkplatz besitze ( relativ überschaubar mit 12 Parkplätzen ).
Da ich kein Auto habe, bräuchte ich ihn nicht, ich hätte vertraglich ihn einen Nachbarn gegeben er wollte ihn aber “billiger” - was ich nicht einsah.
Diese Nachbarn haben sich trotzdem drauf gestellt, nachdem ich mehrmals ermahnt habe taten sie es nicht mehr.

zwischen durch wo sich fremde autos daraufstellten habe ich denen Zettel an deren Autos geklebt, da ich sowas dreist finde... heute parkte anscheinend jemand von meinen Nachbarn ein Freund oder so auf meinen Parkplatz ohne zu fragen...

nennt mich pingelig aber ich zahle dafür und möchte gefragt werden, ob man ihn benutzen darf, ich gehe ja auch nicht in Wohnungen von Menschen , wo ich Gast bin und nehme mit einfach ein Teller aus dem Schrank, ich frage vorher. Oder in der Schule frage ich meine neuen Klassenkameraden, ob ich ein Stift haben kann und nehme es nicht einfach...

ja ich habe heute zu meiner Nachbarin aus dem Fenster gebrüllt, das dieses Auto weg soll.. auch wenn ich kein Auto habe, will ich nicht das andere die ich nicht kenne mein Parkplatz nutzen, sie sollen mich fragen und dann sage ich ja oder nein.. wären Freunde gekommen oder meine Eltern die mein Parkplätze hätten nutzen können und dürfen wäre er besetzt gewesen, obwohl draußen auf der Straße man genug Platz zum Parken bei uns hat.. und der Fußweg vllt 1 Minute länger dauert von der Straße über den Parkplatz zum Haus...

Es ist in meinen Augen eine Anstands und Respekt Sache, man fragt vorher.. und nimmt sich nicht einfach was man will...

Habt ihr Ratschläge was ich machen kann ?
Ich überlege den Sohn meines Vermieters mal zu fragen was ich da machen kann bzw. Mein Vermieter einfach mal zu fragen, obwohl ich eigentlich nicht gleich mein Vermieter ins Spiel bringen will...

Ja, ich weiß es ist nur ein Parkplatz den ich nicht benutze, weil kein Auto, aber trotzdem - wenn man bei sowas nicht anfängt, was nehmen sich die Nachbarn oder andere noch so raus ? Man muss Grenzen setzen !!

Habt ihr Ideen ? / Tipps?

Ist sowas euch auch mal passiert ?

LG

Wohnung, Rechte, Nachbarn, Nachbarschaftsrecht, Parkplatz, Besitzrecht, Parkplatzmiete
Nachbarn ist Katze zugelaufen. Wie verhalten?

Hallo ihr lieben Katzenfreunde,

seit etwa zwei Wochen taucht in unserem Gemeinschaftsgarten mehrmals täglich eine Katze auf. Die Miez ist sehr zutraulich, lässt sich streicheln, kommt kuscheln und bricht auch schon mal in die Wohnungen ein :D Sie sieht weder zu mager noch verwahrlost aus, ist allerdings noch sehr klein (< 1 Jahr?).
Nun hat eine der Nachbarsfamilien beschlossen, die Katze zu behalten, und sie in den vergangenen Tagen systematisch zu sich ins Haus gelockt. Die Katze geht jetzt logischerweise ein und aus wie es ihr beliebt und residiert dauerhaft bei uns im Garten.

Das Problem ist nun, dass man zugelaufene Tiere natürlich nicht einfach behalten darf, und mir kommt sie eigentlich zu menschenbezogen vor, um kein Zuhause zu haben. Ich hatte mich bei meinem Nachbarn mal vorsichtig erkundigt, ob sie die Katze denn als Fundtier gemeldet hätten – haben sie natürlich nicht.
Ich fühle mich jetzt so ein bisschen zwischen den Stühlen, denn einerseits will ich keinen Streit mit besagten Nachbarn, andererseits finde ich überhaupt nicht gut, wenn Tiere einfach aufgenommen/mitgenommen werden, weil man sich einredet, dass sie schon heimatlos sein werden.

Wie würdet ihr euch in dieser Situation verhalten? Gibt es Möglichkeiten, die Katze anonym als Fundtier zu melden, ohne dass ich von meinen Nachbarn ein paar draufbekomme? Falls sie wirklich keine Besitzer hat, würde sie ja nach sechs Monaten sowieso in den Besitz meiner Nachbarn übergehen. Ich hatte ihnen schon gesagt, dass man Tiere nicht ohne Weiteres behalten darf, hatte aber nicht den Eindruck, dass mein Nachbar das ernstgenommen hat, und ich bin auch echt kein Konfrontationsmensch.

Tiere, artgerechte Haltung, Katze, Recht, Tierhaltung, Besitzrecht
Müssen wir unseren Hund den ehem. Besitzern zurück geben?

Guten Tag, 

nachdem ich heute eine Auseinandersetzung mit dem ehem. Besitzer des Hundes meiner Freundin hatte, möchte ich zunächst die Vorgeschichte klären die sich aus der Auseinandersetzung heraus gestellt hat.

Der Hund wurde damals von den ehem. Besitzern erworben und lebte nach seinen Angaben 3 - 4 Jahre bei ihnen. Als sie dann auf der Suche nach einem Haus waren und die ehem. Besitzer auch ein Kind bekamen, waren sie mit dem Hund überfordert und gaben den Hund an den Schwiegervater. Dieser ist jedoch relativ alt und wusste auch nichts mit dem Hund anzufangen und schenkte ihn meiner Freundin. (der ehem. Besitzer wusste davon, sonst hätte er den Hund ja am gleichen Tag noch abgeholt?) Der Hund lebt nun seit eineinhalb Jahren bei meiner Freundin und wird sehr gut behandelt. Als der ehem. Besitzer dann angeblich von Nachbarn erfahren hat, dass wir den Hund schlecht behandeln und wir ihn angeblich weggeben möchten, ist er wütend zu meiner Freundin und wollte den Hund zurück ! Nach eineinhalb Jahren ! Das doofe ist, dass wir die Papiere wie auch den Impfausweis nie erhalten haben, weil die ehem. Besitzer diese anscheinend verloren hatten. Nach mehrmaliger Bitte die Papiere bitte auszuhändigen, haben wir diese nie erhalten und waren es bald Leid weiter nach zu fragen.

Meine Frage ist jetzt ob wir den Hund direkt abgeben müssen wenn der ehem. Besitzer es verlangt ? Immerhin wurde er uns geschenkt und wir können uns nicht vorstellen ihn nach eineinhalb Jahren weg zu geben! Er droht mit Polizei und damit die Papiere des Hundes zu haben (plötzlich haben sie die Papiere). Es gibt genug Zeugen die bestätigen können, dass der Hund in dem Besitz meiner Freundin war/ist. Wie sollen wir uns verhalten ? 

Recht, Tierrechte, Besitzrecht
Vereinsgelände unerlaubt betreten?

Mit meiner Partnerin betrat ich nach Besuch der Segel-Vereinsgaststätte (jedem erlaubt) das eigentliche Anlegergelände (Fremden nicht erlaubt), um bei der Hitze einmal kurz die Füße ins Flusswasser abkühlend hängen zu lassen.

Ein Vereinsmitglied auf prominentem erstem Liegeplatz (i Ggs zu anderen ohne Namen auf der Liegeplatztafel, also vermutlich eine wichtige Person) pfiff uns an, "ob wir es toll fänden, wenn jemand durch unser Wohnzimmer ginge?"

Da ich das Verbotsschild gesehen und missachtet hatte, blieb ich natürlich defensiv, da er ja auch recht haben konnte. Ich sagte, ok, dann gehen wir halt wieder. Ohne dass er uns sehen konnte, hielten wir unsere Füße an anderer Stelle dann trotzdem noch ins Wasser.

Wie seht Ihr das? Ich kann den Mann insoweit verstehen, sofort loszuschlagen, da wir ja auch Leute hätten sein können, die zwecks eines späteren Einbruchs auf einem Boot alles von der Nähe hätten anschauen können. Das ist heute nicht ganz wegzuleugnen. Andererseits: Was ist mit Freunden, die ein Liegeplatzinhaber dort erwartet? Wie hätten die sich anmelden müssen? Möglicherweise über Abholung vom Eingang?

Wenn wir mal die Stege mit einem Hausflur gleichsetzen, wäre ja auch in manchen Häusern, obwohl Gemeinschaftseigentum, das Betreten durch Fremde durchaus möglich.

Habt Ihr Kommentare dazu? Vielleicht ja auch eigentumsrechtlicher Art? Rein rechtlich ist es natürlich irrelevant, dass man heutzutage in Städten kaum noch an den Fluss herankommt, da Grundstücke den Zugang versperren. Aber dieser verbotene Zugang war eben mein Ziel.

Verein, Recht, Besitzrecht
Kündigung erhalten - wann Laptop usw. Abgeben?

Hey zusammen,

Ich habe am Donnerstag u.g. Kündigung erhalten. Das ganze habe ich mit den Worten "zur Kenntniss genommen" unterschrieben. Mein Chef meinte, das ich am we noch mal alle privaten Sachen vom Laptop iPhone runter machen soll und das ganze dann am Montag, also morgen abgeben soll.

Da ich gerade privat kein Handy oder Laptop habe waere das sehr nervig fuer mich.

Daher die frage - muss ich das jetzt abgeben? Ich habe der Kündigung nicht zugestimmt und verbrauche gerade meinen resturlaub, warum also die Eile? Wie sieht das ganze rechtlich aus?

Freu mich auf Tipps und Meinungen :)

--schnip

Überschrift: Beendigung des Dienstverhältnisses a) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nach mehrfacher mündlicher Verwarnung sehen wir uns gezwungen, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30 April 2013 zu beenden. Sie werden nach Übergabe aller Agenden mit sofortiger Wirkung per 22. März 2013 dienstfrei gestellt. Es wird vereinbart, dass der bestehende Resturlaub innerhalb des Dienstverhältnisses bzw. innerhalb der Freistellung aufgebraucht wird. Ein allfälliger Resturlaub wird mit der Endabrechnung zur Auszahlung gebracht.

Das Arbeitsverhältnis wird bis zum 30 August 2013 ordnungsgemäß abgerechnet und ausbezahlt.

b) Spesen Eventuelle noch ausstehende Reise / Spesenabrechnungen sind bis Ende März 2013 abzurechnen.

c) Commission Sie erhalten Ihre Commission für 2013 mit einer Zielerreichung von 60% ausgezahlt. Das sind 1960 Brutto (Januar - bis April 2013). Mit diesem Betrag sind jegliche Zahlungen aus dem Commisssions System abgegolten.

d) Aufrechnung / Zurückbehaltung Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass gegenüber den wechselseitigen Ansprüchen aus dieser Vereinbarung die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen sind.

e) Ausgleichsklausel Mit der Erfüllung dieser Vereinbarung sind sämtliche gegenseitige Ansprüche aus dem Dienstverhältnis und seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob bekannt oder unbekannt, erledigt.

f) Firmenunterlagen, Übergabe Projekte Sie sind verpflichtet bis zum 21 März 2013 sämtliche der Firma gehörenden Unterlagen oder Gegenstände (z.B. Handy, Telefonkarten, Parkkarte, Zutritts karte), Programme, einschließlich Kopien und deren Dokumentationen, die Ihnen überlassen wurden oder die Sie während der Beschäftigungszeit für die Firma angelegt, gesammelt, oder erworben haben, vollständig an die Firma herauszugeben. Es wird vereinbart, dass Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an Ihrem letztem Arbeitstag alle persönlichen E-Mails aus Ihrem Account entfernen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Arbeitgeber maximal einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Account aufrecht erhält , um so durch eine entsprechende Nachricht auf andere zuständige Mitarbeiter zu verweisen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, allfällige private E-Mails vertraliche zu behandeln und zu löschen.

Kündigung, Arbeitsrecht, Besitzrecht

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