Wie Hart würdet ihr einen Tierqüaler bestrafen? Z.b diesen hier?

Lebenslang Freiheitsstrafe 50%
5 Jahre Freiheitsstrafe 17%
10 Jahren Freiheitsstrafe 17%
Geldstrafe 17%
Nie wieder in der Nähe von den Tieren sein 0%

24 Stimmen

10 Antworten

Ich kenne mich nicht gut genug mit den Tierschutzgesetzen bei Gewerblicher Tierhaltung aus, um dazu eine vernünftige Aussage zu treffen, aber ich würde ihn dem Gesetz nach bestrafen, vom Strafmaß eher im oberen Drittel der Maximalstrafe angesiedelt.

5 Jahre dürfte allerdings in Deutschland schon übertrieben sein, das ist die Mindeststrafe bei Todschlag.

Ich fände eine Kombi aus kurzer Gefängnis und hoher Geldstrafe gut, außerdem ein lebenslanges Tierhaltungsverbot.


pony  01.03.2023, 12:44

das thurgau ist in der schweiz.

Deamonia  01.03.2023, 13:44
@pony

Ist mir bewusst, deswegen erwähne ich ja extra das 5 Jahre in Deutschland übertrieben wären

pony  01.03.2023, 13:49
@Deamonia

ich denke, mehr als 2 jahre bekommt er nicht.

ich hatte schon mehr als einmal das vergnügen mit solchen tieren hinterher zu arbeiten. in der regel mit einem von den unvermittelbaren.

denen gibst du den glauben an die menschheit nicht zurück. und die lebensfreude auch nicht.

Deamonia  01.03.2023, 15:06
@pony
ich denke, mehr als 2 jahre bekommt er nicht.

Vermutlich, wobei ich mich im Österreichischen Recht nicht gut auskenne...

ich hatte schon mehr als einmal das vergnügen mit solchen tieren hinterher zu arbeiten. in der regel mit einem von den unvermittelbaren.

Ich auch, zwar aus privater Haltung, aber das macht es ja auch nicht besser...

denen gibst du den glauben an die menschheit nicht zurück. und die lebensfreude auch nicht.

Also bei Pferden kann ich da nichts zu sagen, aber bei vielen Tieren habe ich erlebt das es durchaus möglich ist.

Ich hab selbst schon so einige misshandelte Tiere aufgenommen, unter anderem z.B. ein Frettchen dem absichtlich die Beine gebrochen wurden, "einfach so" der hat zu Beginn alles was nach Mensch aussah entweder attackiert oder ist davor geflüchtet, und am Ende hat er mit unter meiner Bettdecke geschlafen.

pony  01.03.2023, 19:02
@Deamonia
Vermutlich, wobei ich mich im Österreichischen Recht nicht gut auskenne...

ich auch nicht.

thurgau ist immer noch schweiz. die österreicher haben es in der zwischenzeit nicht übernommen.

5 Jahre Freiheitsstrafe

+ lebenslanges Tierhalteverbot

Das mit dem Skelett machts halt auch sehr sehr schlimm

Jedoch weiss ich wie schwach bei Tierschutz gerichtet wird und auch was andere Straftaten für Strafen bekamen. Darum denke ich zwischen 5 und 8 Jahren. 10 ist schon sehr viel. Ein Tierhalteverbot verhindert, dass sas nochmal vorkommt

Lebenslang Freiheitsstrafe

Mindesten lebenslang allerdings sollte für so etwas die Todesstrafe eingeführt werden


Catlady102  02.03.2023, 18:47

Ich finde solche Menschen sollten für Tierversuche genommen werden.

Genauso wie vergewaltiger Pedos und Frauchenschläger

Bewährungsstrafe, geringe Geldbuße. Haltungsauflagen.

Dafür jedoch die Nachbarn, erheblich Belangen, ggf. auch die Kontrollbehörden.

Diese hätten eher Hilfe anbieten, bzw. requlierent Eingreifen.

Die Höhe der Strafe richtet sich nach den jeweiligen Gesetzen...

...in solchen Fällen geht's aber mehr um püschologische als um rein juristische Lösungen...

Andererseits: wer hat ganz allein 93 Pferde?? Da sind doch mehr wie nur einer beteiligt...

= "Blick" ist jetzt nicht wirklich das Maß für Seriosität ;o)


pony  01.03.2023, 12:45

es gab auch artikel in der thurgauer zeitung und in der nzz.