Wie handelst du wenn dein Sohn aus der Haft kommt?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn er wegen guter Führung aus dem Jugendknast gekommen ist (mal abgesehen davon dass ich nicht davon ausgehe, dass er wirklich 10 Jahre bekommen hätte, aber das ist ein anderer Punkt), dann gehen die anscheinend davon aus, dass er stabil ist.

Außerdem wird er in der Haft die Möglichkeit gehabt haben eine Therapie zu machen, sodass ihm etwas geholfen werden konnte.

Natürlich würde ich ihn fürs erste zu Hause aufnehmen... ich wäre aber auch ordentlich hinterher, dass er sein Leben weiter auf die Reihe bekommt und selbständiger wird.

Der Sohn kann ja nicht rückgängig machen, was in der Vergangenheit passiert ist. Das war ein riesiger Fehler - So viel steht fest. Solange er das versteht und aus tiefstem Herzen bereut, würde ich ihn wieder aufnehmen.

Ich denke, sofern ich die Möglichkeit habe, würde ich ihn wohl bei mir aufnehmen. Wohl aber nicht auf unbestimmte Zeit, da immerhin schon 24.

Das hängt natürlich ganz stark davon ab, ob er sich wirklich geleutert hat. Ich denke aber, wenn er wegen guter Führung vorzeitig entlassen worden ist, hat er sich wohl geleutert.

Rückgänig machen kann die Tat so wie so niemand. Als Mutter solltest du eigendlich wissen, ob dein Sohn sich nur verstellt, oder wirklich bereuht was er getan hat.

Ich denke, nach 8 Jahren Jugendhaft, wird auch die Entlassung entsprechend vorbereitet und er kriegt sicherlich einen Platz in einem Wohnheim der Strafgefangenhilfe, wo er weiter sozialpädagogisch betreut wird und auf ein Leben auf eigenen Beinen vorbereitet wird.

Die Frage ist für mich sehr hypothetisch, aber ich denke nicht, dass ich mich hier so stark engagieren möchte, dass er wieder bei mir wohnt. Mit 24 noch nie ein eigenverantwortliches Leben geführt und nach 8 Jahren Haft, ist das wohl eher ein Fall für pädagogische Profis.


mptw2 
Beitragsersteller
 11.01.2024, 19:09

Wenn die Haft abgesessen ist kann er doch wohnen wo er will ?!?

Saarlodri70  11.01.2024, 19:11
@mptw2

Er kann wohnen wo er will. Das ist richtig. Wenn er keine entsprechenden, gerichtlichen Auflagen hat. Ich hätte ihm hier geraten, eine betreute Wohnform zu favorisieren, bis er wieder Boden unter den Füßen hat. Wenn er das nicht möchte, muss er halt schauen wo er bleibt. Seine Entscheidung.

Dann hat er hoffentlich in den Jahren Jugendhaft eine Ausbildung gemacht und ich bin aus der Unterhaltspflicht raus.

Wer mit 16 seine Freundin umbringt, weil sie Schluss machen will, hatte ziemlich wahrscheinlich schon vorher Verhaltensprobleme (egal warum….nicht alles kann man durch Erziehung ändern).

Ehrliche Antwort: weiß ich nicht. Kommt drauf an, wie einsichtig der ist , wie der Kontakt während der Haft war etc.

Aber eigentlich hätte ich Angst vor einem Menschen, der aus Wut oder Angst verlassen zu werden jemanden tötet. Den hätte ich nicht gern im Haus.

So eine Entlassung passiert ja nicht von heute auf morgen. Ich würde zumindest versuchen was anderes für ihn zu finden.