Wie geht man bei so einer Kündigung am Besten vor (Rechtsanwalt + Vollmacht)?

Cyres44  07.07.2024, 23:04

Wieso kriegt sie von ihrer Chefin Medikamente verschrieben?

xminari 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 23:05

Ihre Chefin ist ihre Hausärztin, und sie arbeitet bei ihr.

6 Antworten

Sie sollte (nachweisbar, also schriftlich) anbieten, ihrer Arbeit weiter nachzukommen, damit sie ihren Anspruch auf Gehaltszahlung bis 30.09. nicht verliert.
Und sie sollte rasch klären, dass sie selbstverständlich bereit ist, den Schlüssel auf ausdrückliches Verlangen der Arbeitgeberin (bzw. des durch diese bevollmächtigten Anwalts) schon früher zurück zu geben, aber erst, nachdem ihr

a) eine unwiderrufliche Freistellung von der Arbeit bis einschließlich 30.09. zugesagt worden ist.
[ersatzweise: b) explizit untersagt worden ist, die Praxis weiterhin zu betreten, um ihrer Arbeit nachzugehen]

Ob sie das mit der Chefin oder mit dem Anwalt besprcht, ist egal.
(Vorausgesetzt, er hat ihr seine Bevollmächtigung schriftlich nachgewiesen, andernfalls bleibt die Chefin Ansprechpartnerin.)

Und den Grund braucht ihr niemand zu sagen. Ist leider so.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – bin Betriebsrat

xminari 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 00:48

Bezüglich deiner Anmerkung:

 b) explizit untersagt worden ist, die Praxis weiterhin zu betreten, um ihrer Arbeit nachzugehen

Zählt das hier nicht darunter, dass sie den Schlüssel zur Praxis deutlich vor der Kündigungsfrist abgeben muss? Vom 12. Juli (kommender Freitag) bis 30.09. sind ja schon ein Stück. Und ohne den Schlüssel hat sie keinen Zugang zur Praxis und kann dementsprechend ihrer Arbeit nicht nachkommen. Gilt das denn schon?

0
Ayse28  08.07.2024, 14:08
@xminari

Ich hab auch keinen Schlüssel für den Betrieb, in dem ich arbeite und das hindert mich nicht daran, meine vertraglich geschuldete Arbeit zu erbringen.
Merke "Schlüssel haben" und "arbeiten können" sind zwei grundverschiedene Dinge.
Vielleicht mag die Chefin einfach nicht, dass sich eine gekündigte Mitarbeiterin alleine in der Praxis aufhält / aufhalten kann?
Das ist ihr gutes Recht; sie muss nicht jedem/r den Schlüsel geben.

Falls Deine Bekannte einfach nicht mehr zur Arbeit kommt, ohne dass es ihr ausdrücklich untersagt worden ist, dann könnte das als unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz gewertet werden, was eine fristlose außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde. Mindestens in dem Fall wäre der Gehaltsanspruch bis zum 30.09. perdu.

0
xminari 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 18:38
@Ayse28

Alles klar, danke dir. Sie hat mir vorhin nochmal den Brief zum Lesen gegeben, und da steht drinnen, dass sie freigestellt ist bis zum 30.09.. Ich weiß nicht, ob sie das einfach überlesen hat oder missverstanden hat, aber jetzt ists ja eindeutig wie die Situation anzugehen ist. Ich danke dir sehr für deine Hilfe!

0

Da der Betrieb keine 10 Angestellten hat, ist die ordentliche Kündigung (auch ohne Begründung) nicht gerichtlich anfechtbar.

Falls aber das Gehalt nicht bis 30.09. bezahlt wird, dürfte eine Klage auf Gehaltszahlung sehr wahrscheinlich Erfolg haben. (Vor dem Arbeitsgericht braucht sie keinen Anwalt. Müsste sie ohnehin selber zahlen, auch wenn sie gewinnt. Einfach bei der Rechtsantragsstelle einen Termin ausmachen, fertig.)
Dazu muss sie bis dahin aber ihre Arbeitskraft wie bisher aktiv anbieten. Nur wenn ihr die Erbingung der Arbeitsleistung verwehrt wird, bleibt der Anspruch bestehen. Im Fall einer Freistellung wird der verbliebene Urlaub übrigens auf die Freistellung angerechnet. Es gibt also kein Extrageld dafür.)


xminari 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 00:42

Was mich bloß verwirrt ist, dass der Schlüssel deutlich vor der Kündigungsfrist am 30.09. abgegeben werden soll. Ohne den Schlüssel kommt sie ja nicht in die Praxis, um ihre Arbeit zu machen... Also wird sie nur noch für diesen Monat bezahlt und nicht bis Ende September? Bin echt nicht gut mit so Vertragszeug, tut mir leid für die blöde Nachfrage.

0

Das Verhältnis der Beiden birgt das Potential für einen riesigen Interessen - Konflikt miteinander.

Chefin und Ärztin zugleich.

Das kann nicht gut gehen und muss am Ende zu Ärger führen, zumal wenn man selbst nicht die allerbeste Gesundheit hat.

^Kopfschüttel^

Da wird der Anwalt echt die Krise kriegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie kann natürlich gegen die Kündigung klagen.

Wenn ein Unternehmen aber extra einen Rechtsanwalt für die Kündigung beauftragt, ist fraglich ob ein Gericht da etwas dran dreht...


xminari 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 23:03

Bei ihr arbeiten will sie nach der Situation jetzt so oder so nicht mehr. Ihr gehts auch eher um die Verwirrung, bis wann sie jetzt arbeiten soll, wenn der Schlüssel am Freitag abgegeben werden muss und an wen sie sich wenden soll, um nach den Grund für die Kündigung zu fragen. Da sind wir uns beide uneinig

0
Jurafuchs  07.07.2024, 23:05
@xminari

Und dafür zum Anwalt? Mal nachfragen würde es auch tun....

0
xminari 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 23:07
@Jurafuchs

Sie will ja gar nicht zum Anwalt oder Klagen, dass sie gekündigt wurde ist ihr ja Wurscht... Ihr gehts eben darum, dass sie nicht weiß, an wen sie sich wenden soll um den Grund zu erfahren, Anwalt ihrer Chefin oder die Chefin selbst. Weiß grad nicht ob ich deine Antwort irgendwie falsch verstanden habe

0
Jurafuchs  07.07.2024, 23:08
@xminari

Üblicherweise konsultiert man den Anwalt von dem die Kündigung kommt.

0
xminari 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 23:09
@Jurafuchs

Alles klar, danke dir. Weißt du eventuell auch, wie das dann mit dem Schlüssel und der Arbeitszeit zu handhaben ist, oder soll man das auch einfach direkt mit dem Anwalt dann absprechen?

0
 In der Kündigung steht kein Grund

wenn die Praxis weniger als 10 Mitarbeiter hat,dann braucht die Chefin keinen Grund angeben warum deine Bekannte gekündigt wurde.


xminari 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 23:10

Wäre sie theoretisch dazu verpflichtet einen zu nennen wenn sie nachfragen würde? Oder müsste sie dann immer noch keinen Grund nennen

0
Schubert610  07.07.2024, 23:11
@xminari

nein unter 10 Mitarbeiter braucht sie keinen Grund angeben, da kannst du 100 x nachfragen, sie braucht es nicht sagen.

0