Wie geht man bei so einer Kündigung am Besten vor (Rechtsanwalt + Vollmacht)?
Eine Bekannte von mir hat gestern, laut Kündigungsschreiben, eine ordentliche Kündigung erhalten mit Vollmacht eines Rechtsanwalts. In der Kündigung steht kein Grund und sie kann sich auch nicht erklären, was sie falsch getan hat. Sie hat sich zwar auf persönlicher Basis nie wirklich mit ihrer Chefin verstanden, aber das hat ihre Arbeit nicht behindert und sie hat ihren Job immer gewissenhaft erledigt. Das können auch ihre ehemaligen Arbeitgeber zu 100% bestätigen, sie hat da die selbe Arbeit gemacht.
Das einzige, was ich jetzt vermute (bestätigen kann ich es leider nicht), wäre ein Streit vor ca. zwei Wochen. Meine Freundin hat zwei gesundheitliche Rezepte von ihrer Chefin gebraucht, weil ihre Medikamente alle fertig waren. Sie hat sich dann immer wieder geweigert, die Rezepte auszustellen, weil sie meinte, dass die Medikamente noch ausreichen (dabei waren die Schachteln alle leer, das hab ich mit eigenen Augen gesehen). Die spezialsierten Ärzte hatten nie ein Problem mit den Rezepten, und haben alles sofort ohne Zögern ausgestellt. Das sind für sie Medikamente, die sie regelmäßig einnehmen muss und wirklich wichtig für sie sind. Die Chefin wollte ständig, dass meine Freundin ins Krankenhaus geht, anstatt ihr die Medikamente zu verschreiben. Sie war aber strikt dagegen, weil sie mit Krankenhäuser schlechte Erfahrungen gemacht hat. Das ging mehrere Male hin und her, bis meine Freundin es satt hatte und sich dann bei ihr beschwert hat, dass man Menschen ja nicht einfach so lebensnotwendige Medikamente verweigern kann. Die Auseinandersetzung war telefonisch, ich konnte also nur die eine Seite des Telefonats mitverfolgen und weiß nur in Bruchstücken, was ihre Chefin immer geantwortet hat.
Ihre andere Freundin, die auch dort gearbeitet hat, wurde auch kurze Zeit gekündigt (mündlich, nicht via Rechtsanwalt!), aber die Chefin hat dann die Kündigung wieder zurückgezogen. Die zwei verstehen sich aber auch absolut nicht. Meine Freundin war seit 2019 bei ihr angestellt und bis gestern hats die Chefin die ganzen Jahre lang anscheinend ja auch nicht gestört. Deswegen sind wir alle sehr verwundert über die Situation.
Jetzt soll meine Freundin den Büro Schlüssel bis Freitag abgeben, aber als Kündigungstermin wurde Ende September genannt (ich glaube der 30.09.). Muss sie jetzt bis zum 30.09. noch arbeiten? Sie war sich da unsicher, aber ich denke mir, dass sie ja ohne den Schlüssel offensichtlich nicht ihre Arbeit machen kann. Und wo sie sich auch nicht sicher war, war, ob sie bis zum 30.09. noch bezahlt wird (inkl. übrige Urlaubstage), oder das letzte Gehalt dann diesen Monat kommt?
Was sowohl sie als auch mich verwundert hat war, dass die Kündigung vom Rechtsanwalt kam und er anscheinend bevollmächtigt wurde. Anscheinend will sie gar nicht mehr mit meiner Freundin reden, liefert ihr aber auch absolut keinen Grund für die Kündigung und fordert eine persönliche Abgabe des Schlüssels. Soll sie sich für die Angabe des Grunds lieber an den Rechtsanwalt wenden, oder Kontakt zur Chefin aufsuchen, sobald sie den Schlüssel abgibt? Wir wissen beide nicht so genau, wie die Situation zu navigieren ist.
6 Antworten
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Sie sollte (nachweisbar, also schriftlich) anbieten, ihrer Arbeit weiter nachzukommen, damit sie ihren Anspruch auf Gehaltszahlung bis 30.09. nicht verliert.
Und sie sollte rasch klären, dass sie selbstverständlich bereit ist, den Schlüssel auf ausdrückliches Verlangen der Arbeitgeberin (bzw. des durch diese bevollmächtigten Anwalts) schon früher zurück zu geben, aber erst, nachdem ihr
a) eine unwiderrufliche Freistellung von der Arbeit bis einschließlich 30.09. zugesagt worden ist.
[ersatzweise: b) explizit untersagt worden ist, die Praxis weiterhin zu betreten, um ihrer Arbeit nachzugehen]
Ob sie das mit der Chefin oder mit dem Anwalt besprcht, ist egal.
(Vorausgesetzt, er hat ihr seine Bevollmächtigung schriftlich nachgewiesen, andernfalls bleibt die Chefin Ansprechpartnerin.)
Und den Grund braucht ihr niemand zu sagen. Ist leider so.
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Ich hab auch keinen Schlüssel für den Betrieb, in dem ich arbeite und das hindert mich nicht daran, meine vertraglich geschuldete Arbeit zu erbringen.
Merke "Schlüssel haben" und "arbeiten können" sind zwei grundverschiedene Dinge.
Vielleicht mag die Chefin einfach nicht, dass sich eine gekündigte Mitarbeiterin alleine in der Praxis aufhält / aufhalten kann?
Das ist ihr gutes Recht; sie muss nicht jedem/r den Schlüsel geben.
Falls Deine Bekannte einfach nicht mehr zur Arbeit kommt, ohne dass es ihr ausdrücklich untersagt worden ist, dann könnte das als unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz gewertet werden, was eine fristlose außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde. Mindestens in dem Fall wäre der Gehaltsanspruch bis zum 30.09. perdu.
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Alles klar, danke dir. Sie hat mir vorhin nochmal den Brief zum Lesen gegeben, und da steht drinnen, dass sie freigestellt ist bis zum 30.09.. Ich weiß nicht, ob sie das einfach überlesen hat oder missverstanden hat, aber jetzt ists ja eindeutig wie die Situation anzugehen ist. Ich danke dir sehr für deine Hilfe!
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Da der Betrieb keine 10 Angestellten hat, ist die ordentliche Kündigung (auch ohne Begründung) nicht gerichtlich anfechtbar.
Falls aber das Gehalt nicht bis 30.09. bezahlt wird, dürfte eine Klage auf Gehaltszahlung sehr wahrscheinlich Erfolg haben. (Vor dem Arbeitsgericht braucht sie keinen Anwalt. Müsste sie ohnehin selber zahlen, auch wenn sie gewinnt. Einfach bei der Rechtsantragsstelle einen Termin ausmachen, fertig.)
Dazu muss sie bis dahin aber ihre Arbeitskraft wie bisher aktiv anbieten. Nur wenn ihr die Erbingung der Arbeitsleistung verwehrt wird, bleibt der Anspruch bestehen. Im Fall einer Freistellung wird der verbliebene Urlaub übrigens auf die Freistellung angerechnet. Es gibt also kein Extrageld dafür.)
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Was mich bloß verwirrt ist, dass der Schlüssel deutlich vor der Kündigungsfrist am 30.09. abgegeben werden soll. Ohne den Schlüssel kommt sie ja nicht in die Praxis, um ihre Arbeit zu machen... Also wird sie nur noch für diesen Monat bezahlt und nicht bis Ende September? Bin echt nicht gut mit so Vertragszeug, tut mir leid für die blöde Nachfrage.
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Das Verhältnis der Beiden birgt das Potential für einen riesigen Interessen - Konflikt miteinander.
Chefin und Ärztin zugleich.
Das kann nicht gut gehen und muss am Ende zu Ärger führen, zumal wenn man selbst nicht die allerbeste Gesundheit hat.
^Kopfschüttel^
Da wird der Anwalt echt die Krise kriegen.
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Sie kann natürlich gegen die Kündigung klagen.
Wenn ein Unternehmen aber extra einen Rechtsanwalt für die Kündigung beauftragt, ist fraglich ob ein Gericht da etwas dran dreht...
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Bei ihr arbeiten will sie nach der Situation jetzt so oder so nicht mehr. Ihr gehts auch eher um die Verwirrung, bis wann sie jetzt arbeiten soll, wenn der Schlüssel am Freitag abgegeben werden muss und an wen sie sich wenden soll, um nach den Grund für die Kündigung zu fragen. Da sind wir uns beide uneinig
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Sie will ja gar nicht zum Anwalt oder Klagen, dass sie gekündigt wurde ist ihr ja Wurscht... Ihr gehts eben darum, dass sie nicht weiß, an wen sie sich wenden soll um den Grund zu erfahren, Anwalt ihrer Chefin oder die Chefin selbst. Weiß grad nicht ob ich deine Antwort irgendwie falsch verstanden habe
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Alles klar, danke dir. Weißt du eventuell auch, wie das dann mit dem Schlüssel und der Arbeitszeit zu handhaben ist, oder soll man das auch einfach direkt mit dem Anwalt dann absprechen?
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In der Kündigung steht kein Grund
wenn die Praxis weniger als 10 Mitarbeiter hat,dann braucht die Chefin keinen Grund angeben warum deine Bekannte gekündigt wurde.
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Wäre sie theoretisch dazu verpflichtet einen zu nennen wenn sie nachfragen würde? Oder müsste sie dann immer noch keinen Grund nennen
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nein unter 10 Mitarbeiter braucht sie keinen Grund angeben, da kannst du 100 x nachfragen, sie braucht es nicht sagen.
Bezüglich deiner Anmerkung:
Zählt das hier nicht darunter, dass sie den Schlüssel zur Praxis deutlich vor der Kündigungsfrist abgeben muss? Vom 12. Juli (kommender Freitag) bis 30.09. sind ja schon ein Stück. Und ohne den Schlüssel hat sie keinen Zugang zur Praxis und kann dementsprechend ihrer Arbeit nicht nachkommen. Gilt das denn schon?