Wie geht es nach dem Tod weiter mit der Erbaupacht?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Moment lebt dein Vater noch und offensichtlich geht es um die Entscheidung, ob er 2026 den Pachtvertrag verlängert oder nicht.

Hier bleibt also die Entscheidung deines Vaters abzuwarten. Für dich wäre es dann vermutlich eher positiv wenn er nicht verlängert und sich mit dem möglichen Restwert vielleicht einer altersgerechten Wohnung einmietet. Immerhin ist das Gebäude dann bereits 100 Jahre alt.

Ohne Testament erben die Noch Ehefrau und alle leiblichen Kinder bzw deren Abkömmlinge nach deinem Vater. Auch einer Noch Ehefrau würde mit Testament ein Pflichtteil zustehen. Die Trennung ist im Erbrecht uninteressant.

Wenn du erbst - und dein Vater hat verlängert, musst du nicht ausziehen - allerdings musst du die Pflichtteilsforderungen erfüllen: vielleicht hinterlässt dein Vater ja auch noch ausreichend Barvermögen oder du könntest das Haus beleihen.

Im Streit mit den Pflichtteilsberechtigten hilft dir ein Anwalt, der ist zumindest dann zu empfehlen wenn diese über einen Anwalt schreiben. Vielleicht genügt aber auch ein aktuelles Gutachten der Immobilie und die Kopien der Kontoauszüge. Interessant wären hier übrigens immer die letzten 10 Jahre!


Nana204 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 11:11

Vielen dank

Wenn der Pachtvertrag 26 ausläuft muss entschieden werden ob Vater/du ihn verlängern will/kann.

Wenn Vater pacht verlängert. Dann alles wie gehabt. Im Erbfall passiert nichts anderes als sonst auch. Pacht geht auf die Erben über. Haus ist Erbmasse. Wert ermitteln. Auszahlen/verkaufen.

Wenn du pacht übernimmst. Alles wie gehabt aber mit deinem Namen. Im erbfall siehe oben wobei hier eine Schenkung bzw Verkauf von Vater an dich sinnvoll wäre.

Wenn keine Pachtverlängerung. Dann wird ausverhandelt wie es mit der Immobilie weiter geht. Von Wertausgleich vom verPächter bis Abriss und wieder herstellen des Urzustand ist alles möglich, der Pachtvertrag ist hierzu einzusehen.

Bei Auszahlung ist es Geld deines Vaters und er kann damit machen was er will. Am ende Erbmasse.


Nana204 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 10:10

Vielen Dank

Wenn der Erbpachtvertrag in 2026 ausläuft, fällt das Haus an den Erbpachtgeber zurück, der dafür aber eine Wertentschädigung zahlen muss.

Ob die Stadt als Erbpachtgeber den Vertrag erneuert, das Haus vermietet oder anders verfügt, ist deren Sache, bzw. hängt von den Verhandlungen zwischen Erbpachtgeber und Erbpachtnehmer ab.


Nana204 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 10:07

Also bedeutet das, dass wenn mein Vater stirbt,muss ich zur Stadt und sie entscheiden was mit mir passiert

FordPrefect  16.02.2025, 12:06
@Nana204

Nein, sondern das, was ich geschrieben habe.

"Wenn der Erbpachtvertrag in 2026 ausläuft, fällt das Haus an den Erbpachtgeber zurück"

Der Vertrag endet in jedem Fall in 2026, ob der Erbpachtnehmer nun noch lebt oder nicht.