Mein Vater will das Haus verkaufen, meine Mutter aber nicht, was nun? (Verheiratet)

6 Antworten

Dafür müsste man erst einmal wissen, wie die Eigentumsverhältnisse aussehen. Ich gehe davon aus, dass beide Miteigentümer je zur Hälfte sind. Deine Mutter zwingen, freihändig zu veräußern geht in keinem Fall. Denkbar wäre eine sogenannte Teilungsversteigerung (eine Art der Zwangsversteigerung) auf Antrag deines Vaters. Aber hier wäre bis zur Scheidung die Zustimmung deiner Mutter erforderlich. Diese Zustimmung wäre auch erforderlich, wenn dein Vater Alleineigentümer wäre.


schelm1  15.12.2014, 20:34

Die Zustimmung zur Zwangsversteigerung widerspricht sich schon in sich, da es eben keine freihändige Versteigerung oder ein freihändiger Verkauf ist. Eine wirschaftliche Auseinandersetzung eines Hauswertes muß nicht an eine Ehescheidung gekoppelt sein, könnte aber eine solche verständlicherweise zur Folge haben! Die Zustimmung wäre in keinem Falle erforderlich. Dieses Erfordernis bestimmt sich ausschließlich nach 1365 BGB bei notariellen Kaufverträgen!

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Ronox  15.12.2014, 20:35
@schelm1

Dass eine Zustimmung gem. § 1365 BGB zur Anordnung der Teilungsversteigerung bei Noch-Ehegatten erforderlich ist, ist nicht einmal streitig und vom Vollstreckungsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen.

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schelm1  15.12.2014, 20:38
@Ronox

Vollkommen richtig! Der Zugewinnausgleichsanspruch wird ebenso wie der Erlös selber eingefroren, bis man sich darüber, wie auch die Verteilung als solche geeinigt hat.

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Ronox  15.12.2014, 20:38
@Ronox

Siehe auch BGH Beschluss v. 14.06.07, V ZB 102/06.

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Wenn das Haus Deinem Vater gehört, kann er es verkaufen.. evtl. werdet ihr ja als Mieter übernommen..

trotzdem wäre es doch sinnvoll Deine Mutter reicht die Scheidung ein, dann erhält sie für ein Jahr Trennungsaufstockung und im ersten Jahr nach der Scheidung..zusäztlich bekommt sie Unterhalt für Euch

wenn sie aber verheiratet bleiben will bleibt es nur die Angelegenheit von den Eheleuten wie & wer was bezahlt, Dein Vater kann ja auch eine einfache Whg. für Euch anmieten und dann müßt ihr mit ihm zusammen umziehen, es sei Deine Mutter sucht sich eine schönere und bezahlt die selber..

wenn das Haus schon vor der Ehe Eigentum des Vaters war steht der Mutter da wohl vom Erlös nichts zu... nur evtl. ehebedingter Mehrwert zu 50% das berechnen die Anwälte

die frage ist, wem das haus gehört. ist es deinem vater kann er es sehr wohl verkaufen.

allerdings gehe ich davon aus, das er auch dafür sorgen muss,das ihr ein heim habt und versorgt seid.

deine mutter sollte sich da entsprechend beraten lassen


toxigen 
Beitragsersteller
 15.12.2014, 19:59

Wo das entsprechende Dokument ist wissen wir leider nicht, aber vermutlich gehört es nur meinem Vater, die Angst ist eher ohne Dach übern Kopf zu sein, meine Mutter verdient nicht so viel das wir uns zu dritt etwas leisten könnten. Aber zu wissen das er sich zumindest mit darum sorgen muss wie es dann mit uns weiter geht wäre eine kleine Erleichterung. Ich habe meinen Vater seit über einem halben Jahr weder gesehen, noch mit ihm geredet, noch zahlt er was zum Haushalt dazu seit er im März in die Türkei zum segeln ist.

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Die Frage ist: Wer ist Eigentümer des Hauses???

ist Dein Vater alleine der Eigentümer udn hat z.B. schon mit in die Ehe gebracht, kann er es auch verkaufen (und übereignen) ohen iorgendjemand anderen vorher zu fragen ...

Zitat: Vor kurzem kam ein Mann zu uns der den Wert des Hauses geschätzt hat

vielleich twil Dein Vater auch eine Hypothek auf das Haus aufnehmen ....

was er genaus vorhat werdet ihr nur erfahren, wenn ihr ihn fragt ....


Ronox  15.12.2014, 20:11

§ 1365 BGB würde hier die Zustimmung der Mutter zum Kaufvertrag verlangen. Solange sie noch nicht geschieden sind, sieht es aus Sicht des Mannes schlecht aus.

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frodobeutlin100  15.12.2014, 20:15
@Ronox

http://www.lexexakt.de/glossar/vermoegenimganzen.php

die Frage ist, ob es das Vermögen im Ganzen ist .... wen es noch anderes Vermögen gibt (z.B. das Boot) greift der § nicht ....

an den Fragesteller: Deine Mutter sollte sich in jedem Fall einen Anwalt suche und sich gründlich beraten lassen .. und vielleicht auch über eine Scheidung nachdenken ..

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Ronox  15.12.2014, 20:37
@frodobeutlin100

Der § 1365 BGB ist sehr weit zu fassen, auch wenn das Gesetz vom Vermögen im Ganzen spricht. Hier ist wohl davon auszugehen, da der Fragesteller etwas von "Geldnot" des Vaters schreibt.

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frodobeutlin100  15.12.2014, 20:43
@Ronox

das ist hineininterpretiert .. wie es wirklich aussieht Bedarf sicher einer genaueren Überprüfung ... also Rechtsanwalt ...

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toxigen 
Beitragsersteller
 15.12.2014, 20:02

Ich vermute mein Vater, bevor er mit meiner Mutter verheiratet wurde, war er in einer anderen Ehe, ihm gehörte das Haus zusammen mit der Ex, meine Mutter sagte sie wüsste nicht ob sie Miteigentümer ist. Vermutlich nicht wenn dem so ist.

Mein Vater hatte bereits vor abreise erwähnt das Haus verkaufen zu wollen, da er ja nicht mehr wirklich darin wohnt, von dem her sind wir uns da recht sicher und rechnen schon mit dem schlimmsten.

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frodobeutlin100  15.12.2014, 20:11
@toxigen

nett ...

fragt ihn doch mal wie er sich das so denkt und wo seine Familie zukünftig wohnen soll ...

???

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Sofern beide Elternteile im Grundbuch eingetragene Eigentümer sind, können auch nur beide gemeinsam verkaufen. Steht nur der Vater im Grundbuch des hauses, dass er schon seit fast 20 Jahren besitzt, muß die Mutter einem solchen Verkauf zur Vermeidung von einem Verlust Ihres Zugewinnausgleichsanspruches beim Notar zustimmen (§ 1365 BGB).

Sind beide Eigentümer des Hauses, könnte jeder für sich auch die Zwangsversteigerung des Hauses zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft beantragen. In solchem Falle erhält jeder seinen Anteil am Versteigerungserlös nach Abzug der Verfahrenskosten.


schelm1  15.12.2014, 20:41

Zweck dieser Regelung ist, zu verhindern, dass das gesamte Vermögen eines Ehegatten, das die Lebensgrundlage der ehelichen Gemeinschaft bildet, ohne dessen Zustimmung der Gemeinschaft entzogen wird und mögliche Zugewinnausgleichsansprüche so gefährdet werden.

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Ronox  15.12.2014, 20:34

Mit der Ergänzung, dass der Versteigerungserlös nur nach einer Einigung der Miteigentümergemeinschaft ausgezahlt werden kann. Einigen sie sich hier nicht, wird der Nettoerlös in Summe für die Gemeinschaft hinterlegt

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schelm1  15.12.2014, 20:35
@Ronox

...und das kann verdammt lange währen; darüber muß sich der Herr Papa im Klaren sein!

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