Sind Kinder meines Mannes erster Ehe erbberechtigt wenn ich ihm das Haus vererbt habe und er aber vor mir verstirbt? Ich aber alleine im Grundbuch stehe?
Hallo an Alle. Schwierige Situation zumindest für mich wenn ich überlebe:)
Vor meiner Heirat habe ich ein Grundstück besessen mit zwei Häuser darauf aber mit einer Grundstücksparzelle, wie gesagt im Grundbuch stehe nur ich, das zweite Haus da mein jetziger Mann alles hergerichtet hat habe ich ihm notarlich vererbt falls mir etwas zustoßen sollte da ich auch noch zwei leibliche Kinder habe von meiner ersten Vorehe. Die gute Frage ist jetzt natürlich da er auch zwei Kinder hat und ich ihm das Haus vererbt habe ob diese wenn mein Mann verstirbt etwas bekommen dürfen von mir bzw. mich aus dem Haus vertreiben könnten. Mein Mann besitzt kein Testament. Nur ich habe damals eines für ihm aufgesetzt. Das käme zur anderen Frage ob die Kinder von Ihm überhaupt das wissen werden wenn mein Mann verstirbt das es ein Testament gibt was ich für ihm schreiben lies.
ALSO gute Frage?
4 Antworten
Also wenn dein Mann stirbt, dann erben seine Kinder natürlich nicht dein Haus. Das bleibt so lange du lebst in deinem Besitz.
Wenn du dann stirbst, dann kommt es drauf an was ihr im Testament stehen habt bzw. wie dein Testament gemeint ist.
Es gibt zum einen die Möglichkeit, dass du nur deinem Mann als Person das Haus vererben möchtest. Stirbt er zuerst, so bekommen seine Kinder nach deinem Tod nichts und das Haus fällt an deine Kinder.
Willst du aber deinem Mann das Haus als „Erster seiner Familienlinie“ vererben, so erben nach deinem Tod seine Kinder das Haus, bzw. auch weitere Erben deines Mannes, falls die Kinder dann auch tot wären oder so.
Es kommt also drauf an wie das bei euch gedacht ist und wie es im Testament steht. Vielleicht solltet ihr das auch nich einmal deutlich ins Testament schreiben. Beim Erben gibt es sonst immer sehr viel Streit in den Familien.
Vielen Dank ja leider aber war. Überhaupt wenn wir jetzt schon mit seiner Tochter streiten.
Er ist das Erbe ja noch gar nicht angetreten, entsprechend ist er zwar erbberechtigt, aber noch nicht Erbe. Das heißt falls er jetzt zuvor versterben sollte, dann fällt das Haus nicht in die Erbmasse mit rein.
Das heißt wenn ich vorher sterben sollte dann erbt mein Mann erstmals und falls er vor mir verstirbt kann er nichts erben und daher seine Kinder auch nichts wissen von seinem Testament. Okay so erklärt macht es Sinn. Dankeschön
Wenn Dein Mann, dem Du notariell ein Erbe ausgesetzt hast, vor Dir verstirbt, ist er nicht mehr erbberechtigt und kann auch etwas, was er noch nicht geerbt hat, nicht weitervererben
Wenn er vor Dir verstirbt , erbt er von Dir nichts, folglich h auch seine Kinder nichts.
Ein Erbfall entsteht ja erst, wenn du verstirbst.
Ja so klingt es logisch. Da er namentlich bei meinem Notar steht war halt auch meine Sorge das das Erbe automatisch seinen Kindern geschickt wird da er es nicht mehr annehmen konnte