Wie geht diese Rechnung in Rechnungswesen?
3 Antworten
Du ziehst von 14.600 € 10 % ab und bekommst einen Wert.
Von diesem Wert ziehst du nun 5 % ab und bekommst wieder einen Wert.
Bei diesem neuen Wert rechnest du nun 20 % hinzu.
Das steht da aber nicht und deswegen kann man das auch nicht reingeheimnissen.
Und daher ist meins richtig und deins eben nicht.
Das du ungeübt bist steht da auch nicht - und trotzdem ist es so
Also noch einmal zu mitschreiben:
Aufgrund kaufmännischer Gepflogenheit und gesetzlicher Regelung werden Preisnachlässe und Mehrwertsteuer (MwSt) in dieser Reihenfolge berechnet:
Listenpreis – Rabatt + Mehrwertsteuer – Skonto
Der nach Abzug des Rabatts vom Listenpreis verbleibende Betrag heißt Netto-Rechnungsbetrag. Durch Hinzurechnen der Mehrwertsteuer ergibt sich der Brutto-Rechnungsbetrag, nach Abzug von Skonto verbleibt der Zahlungsbetrag.
Rabatt = Listenpreis · Rabatt-Prozentsatz : 100 %
Rabatt= 14.600,-EUR x 15 : 100
Rabatt = 2.190,- EUR
Netto-Rechnungsbetrag = Listenpreis – Rabatt
Netto-Rechnungsbetrag = 14.600,- EUR - 2.190,- EUR
Netto-Rechnungsbetrag = 12.410,- EUR
Brutto-Rechnungsbetrag= Netto-Rechnungsbetrag + MwSt
Brutto-Rechnungsbetrag= 12.410,- EUR + 20%
Brutto-Rechnungsbetrag= 14.892,- EUR
*Skonto = Brutto-Rechnungsbetrag · Skonto-Prozentsatz : 100 %
Skonto= 14.892,- EUR x 2 : 100
Skonto= 297,84 EUR
Zahlungsbetrag= Brutto-Rechnungsbetrag – Skonto
Zahlungsbetrag= 14.892,- EUR - 297,84 EUR
Zahlungsbetrag= 14594,16 EUR
*(Der Skonto-Abzug gehört nicht zur Originalaufgabe)
zum Mitschreiben?
Sie glauben doch nicht, dass ich Ihre Binsenweisheiten alle mitschreibe.
Auch wenn Sie es nicht glauben können, auch ich habe BWL studiert und bin druch mit kaufmännischen Gepflogenheiten vertraut, da sind Sie nicht allein auf der Welt.
duch längeres Schreiben wird's nicht besser.
Sie wissen überhaupt nicht, warum der Mengenrabatt gegeben wurde.
Wir nennen es unzulässige Sachverhaltserweiterung.
Sie glauben doch nicht, dass ich Ihre Binsenweisheiten alle mitschreibe.
Ehrlich gesagt mache ich mir darüber nicht einmal Gedanken.
Und glauben tue ich sicher an etwas anderes!
Auch wenn Sie es nicht glauben können, auch ich habe BWL studiert und bin druch mit kaufmännischen Gepflogenheiten vertraut, da sind Sie nicht allein auf der Welt.
Ich bin auch nicht an deinem Lebenslauf interessiert. Und ich habe auch nie behauptet, BWLstudiert zu haben.
Was auch gar nicht nötig gewesen wäre. Wie du siehst, handelt es sich um eine Aufgabe, die in jeder Kaufmännischen Ausbildung/Schule gelehrt wird.
Wer die Zusammenhänge begreift und den Dreisatz beherrscht, wird keine Schwierigkeiten mit dem Kaufmännischen Rechnen haben.
Sie wissen überhaupt nicht, warum der Mengenrabatt gegeben wurde.
Natürlich weiß ich das. Sehr genau sogar!
Der Mengennachlass soll zum Kauf großer Mengen von Waren in einer einzigen Lieferung anregen.
Für den Berechnung dieser Aufgabe spielt es jedoch keine Rolle ob es sich um einen Mengen-, Neukunden-, oder Treuerabatt handelt.
Wir nennen es unzulässige Sachverhaltserweiterung.
Wir? Spielst du auf die zusätzliche Skonto-Berechnung an?
Als studierter Betriebswirt wirst du längst erkannt haben, was den Skonto von anderen Preisnachlässen unterscheidet.
Als am häufigsten gewährten Preisnachlass im Handel, hätte Skonto eigentlich ist Schulbuch gehört -vor allen anderen Rabattarten.
Sind wir jetzt durch, oder gibt's wieder etwas zu kritiieren?
Hilfreich. Kannst du mir aber genau sagen, wie du zu den Ergebnissen kommst, halt wie du das berechnest?
ja, könnte ich, aber das kann auch jeder Taschenrechner....
Wir machen das gerade in der stunde neu und ich verstehe das nicht. wäre nett, wenn du erklärst wie du das eintippst usw. das verbuchen, kann ich eh
von den 14.600 rechnetet du 10 % wiederverkäuferrabatt aus, das gleiche bei den 5 % mengenrabatt
von dieser summe rechnest du dann die 20 % steuer drauf.
noch genauer geht es nicht. weißt du nicht, wie du 10 % von 14.600 berechnest?
doch 1400. du erklärst das aber naja nd so verständlich und nein dumm bin ich nicht :)
jetzt rechne 5 % von 14.600
die beiden ergebnisse ziehst du von 14.600 ab.
von dem ergebnis (1) daraus rechnest du 20 % aus und addierst das ergebnis (2) zu ergebnis 1
Hast du schon mal etwas vom Kalkulationsschema gehört? Wie kommst du darauf, dass die 5% von der Ursumme abgehen? Unfassbar, wer hier Tipps gibt. Wenn ihr es nicht könnt, dann verunsichert doch nicht die Fragestellerin. Die blickt doch eh nicht durch.
14.600
./. 1.460
= 13.140
./. 730 (habe den Mengenrabatt von Grundpreis genommen, halte das für korrekt)
= 12.410
+ 2.482 (Steuer auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag)
= 14.892,-
Naja falls man den Mengenrabatt von dem anderen Wert nimmt, sind es halt 657 EUR.
Und der Endpreis dann 14.979,60 EUR
Macht halt nur keinen Sinn.
Davon ab, ist es auch nicht hilfreich dreimal kluge Kommentare abzugeben und dann nicht zu korrigieren, wenn man einen vermeintlichen Fehler findet.
Wenn ich deinen Kommentar ändern könnte, hätte ich es längst getan! Wenn DU falsche Angaben machst, ist es deine Aufgabe eine Korrektur zu machen!
Schau dir mal ein Kalkulationsschema an...dann erkennst du Fehler, die du machst! Und ob eine Rechnung für einen Betrieb Sinn macht oder nicht, kannst du mit deinen Denkfehlern wohl nicht entscheiden.
Mit der Einstellung wirst du es nicht besonders weit schaffen.
Nur Schemata ausfüllen und nicht um die Ecke denken.
Ich wünsche dir trotzdem einen schönen Abend.
Na ja, immerhin bin ich schon "alt" damit geworden und führe eine eigene Firma und habe mit Kalkulationsschema jeden Tag zu tun...
Sicher bist du besser und schlauer als ich...es sei dir gegönnt...
Vor 53 Tagen hast du hier gefragt, wie man Bewerbungen schreibt...
...mehr sage ich jetzt lieber nicht.
Ja und...darf man keine Fragen stellen? Wozu dann dieses Forum?
Das ist leider so nicht richtig.
Listenpreis - Rabatt + MwSt. = Brutto-Verkaufspreis
Diesen Betrag muss der Käufer an den Händler zahlen