Rechnungswesen: Rückstände

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Rückstände hat man höchstens dann, wenn man nicht ordentlich abwäscht.

Rückstellungen oder Verbindlichkeiten vielleicht? Und auch passive und aktive Rechnungsabgrenzungsposten?

Bereits die Einbuchung eines Betrages verlangt die Frage: Ist diese Ausgabe oder auch Einnahme für das derzeitige Buchführungsjahr Ergebnisrelevant.

Bezahlt ein Unternehmen etwas, stellt sich sofort die Frage: Wann war oder wird diese Betriebsausgabe als Kosten wirksam?

Ob ein Unternehmen die Verbindlichkeiten laufend bucht, hängt von der Gestaltung der laufenden Buchhaltung ab. Das machen nicht alle bzw. nur zum Jahresende.

Ansonsten haben wir bei Aufwendungen im Sinne von Kfz-Steuern und -Versicherungen, Mieten und Pachten eine vermehrte Wahrscheinlichkeit, dass hier für unterschiedliche Zeiträume gezahlt wird.

Bei Rückstellungen ist es anders. Da ist im Unternehmen klar: Wir müssen noch etwas für dieses Jahr bezahlen, kennen aber die Höhe nicht. Der Klassiker ist die Steuerberatungsrechnung für die Bilanz. Die kann ja nicht am 31.12. aufgestellt werden, da eigentlich die Werte um 24.00 Uhr maßgebend sind. Es steht aber fest: Die werden kommen. Die Höhe der Rechnung richtet sich auch nach den Zahlen und Belegen die bis zum 31.12. datiert sind. Deshalb Zurechnung - Altes Jahr.

Dabei macht es oft in der Praxis auch gar keinen Sinn. Die Kfz-Steuer bleibt in der Regel konstant. Wenn ich eine Abgrenzung vornehme, dann bilde ich die am 31.12. und nehme damit z.B. 80 Euro und buche ARA an Kfz-St. Am 1.1. mache ich das rückgängig. Soweit auch alles klar.

Nur in dem Folgejahr, wo ich wieder die Kosten geltend mache, da kommt ja wieder Kfz-Steuer. Da die Jahressteuer immer zum gleichen Tag fällig ist, werde ich aus der Jahressteuer des neuen Jahres am 31.12. diesen Jahres die Abgrenzung in Höhe von wieder 80 Euro buchen. Passiert nichts.

Trotzdem muss man diese bilden.

Wobei die Beachtung dieser Vorschriften in der Praxis zwischen Finanzämtern und Steuerpflichtigen kaum einen Streit bringt. Manchmal die Rückstellungen, wenn der Betrag zu hoch ist.

Allerdings sagst Du in Deiner Frage aus, dass man die zeitliche Abgrenzung nicht einhalten braucht. Da fällt mir im Moment kein Beispiel ein. Da solltest Du mal sagen, was Du damit meinst.

du meinst warscheinlich rücklagen erklätun ist hier sehr schlecht


EmmaMair9 
Beitragsersteller
 03.05.2014, 15:23

nein rückstände - bei den rechnungsabgrenzungen. kannst du sie mir erklären?