Kündigung ohne Arbeitsvertrag (Minijobs, studentische Aushilfe) Kündigungsfrist?
Hey Leute, hatte vor paar Monaten einen Job angenommen, der mir aber nicht gefällt. Nun wollte ich nicht so sein und habe meiner Chefin mitgeteilt, dass ich zum Ende des monats gerne kündigen wollte. Sie verneint das ganze jetzt und meint, dass ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe. Ich habe allerdings niemals einen Vertrag unterschrieben, ist Kündigungsfrist dennoch gültig ?
1 Antwort
Sie verneint das ganze jetzt und meint, dass ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe.
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Da hat sie (bedingt) Recht.
Du hast einen Arbeitsvertrag, wenn auch nicht schriftlich, dennoch gilt er. ... und damit auch die gesetzlichen Kündigungsfristen und die lauten
4 Wochen zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats.
... außer es gilt ein Tarifvertrag mit anderen (kürzeren) Kündigungsfristen.
Würdest Du gekündigt werden, würdest Du sicher auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen.
auch ohne Vertrag?
Nochmal ...
Du hast einen Arbeitsvertrag, wenn auch nicht schriftlich, dennoch gilt er. ...
Ergänzung:
Es gibt im Arbeitsrecht keinen Unterschied zwischen einem 450-€-Job und einem umfassenderen TZ oder VZ-Job.
Allerdings kann der Fragesteller natürlich mit der 2-wöchigen Frist kündigen, wenn diese Frist von der Arbeitgeberin akzeptiert/angeboten wird - auch wenn sie nicht der längeren gesetzlichen Frist entspricht.
Ja, wenn der Arbeitgeber das akzeptiert, kann sie auch von heute auf morgen gehen.
Deswegen, weil Du Dir mit dem Lesen schwer tust
Da hat sie (bedingt) Recht.
Dein "Da hat sie (bedingt) Recht." erklärt allerdings überhaupt n nicht das, was ich im Kommentar aussage.
weil Du Dir mit dem Lesen schwer tust
Was soll der Blödsinn? Gehörst Du auch zu denjenigen, die sich wegen eines harmlosen präzisierenden Kommentars gleich "auf den Schlips getreten" fühlen?!?🙄
Ich war so hin- und hergerissen, von Deiner Zustimmung. Du bist der Größte und Beste von allen Guten.
Es sollte nur eine Verbeugung vor Dir sein, dass Du Dich so herabbegibst und mit Deinen Bemerkungen beehrst.
So konnte ich doch wieder von Dir lernen. 😂😂😂😂😂
Freut mich - aber es darf ruhig etwas bescheidener sein.
Nicht für Dich. Keine Ehre ist hoch genug für Dich (... und Deiner ... bildung)
Mein Dank für Dich ...... und dass ich Dir Deine Arbeit/Antwort abnehmen durfte.
Dein " Da hat sie (bedingt) Recht." erklärt allerdings überhaupt n nicht das, was ich im Kommentar aussage.
'Das hat der Arbeitgeber schon - ohne Dich zu fragen - getan.
Danke für deine Antwort & ja ich würde andersrum auch Gebrauch von der Kündigungsfrist machen, allerdings ist es hier ja nur ein Nebenjob (450€). Gilt dann dennoch eine Kündigungsfrist, auch ohne Vertrag?