Wie funktioniert die Hochstufung nach Unfall mit Teilschuld?
Hallo, vorab zu meiner Frage:
Ich hatte im November einen Autounfall. Ich war an der Ampel auf der Rechtsabbiegespur und die Unfallgegnerin mir gegenüber und wollte in die selbe Straße links abbiegen. Die Dame hatte bevor es grün wurde komplett links eingelenkt. Habe mir nichts dabei gedacht. Ich ging davon aus das sie wendet. Die Ampel wurde grün ich bin abgebogen und als ich um die Kurve war ein gutes Stück weiter ist die Dame mir in die linke Seite gefahren. Sie hat die Kurve komplett über den Gegenverkehr geschnitten.( Es war Nacht, da war alles leer.)
Die Dame wollte die Schuld auf mich schieben, mit der Begründung sie war zuerst da. Die Polizei hat ihr erklärt, dass Sie hätte warten müssen. Sie streitet es nach wie vor ab.
Nun zu meiner Frage: Meine Versicherung hat direkt bei Unfallmeldung meine Versicherung von 3 auf 1/2 gestuft. (Jetzt wäre ich 2025 auf 4)Laut Versicherung machen sie das generell bis geklärt ist wer Schuld hat und je nachdem wird das geändert. Mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die gegnerische Versicherung hat 75% meines Schadens ausbezahlt und möchte mir 25% Teilschuld geben mit der Begründung, dass ich hätte wissen müssen das es zu einer Kollision kommt und nicht auf mein Recht der Vorfahrt hätte bestehen müssen. Wobei die Dame erst weit nach der Kurve in mich hineinfuhr.
Mein Anwalt hält jetzt Rücksprache mit meiner Versicherung ob und wieviel die Versicherung der Unfallgegnerin an Schaden bezahlen würde. Wir sind mit der Teilschuld nicht einverstanden.
Für den Fall, dass die 25% Teilschuld bleiben würden, würde die Versicherung es trotzdem bei Stufe 1/2 belassen oder würde sich das nochmal ändern? Also im Endeffekt bedeutet es ja derzeit bei der Verischerung mit der Stufung man hätte 100% Schuld. Oder wird es weil es nur 25% sind vielleicht Stufe 1 oder 2, weil es eben nur ein Teil der Schuld ist. Wie wird das berechnet?
Ich hoffe Ihr versteht, was ich meine. Vielen Dank.
2 Antworten
Bei der Schlechterstufung spielt die Schadenhöhe überhaupt keine Rolle.
Allein die Schadenmeldung genügt dem Versicherer für eine Schlechterstufung im Folgejahr zum 1.1. eines Jahres!
Dein Versicherer kann für dich ausrechnen, bis zu welchem Betrag sich evtl. ein Schadenrückkauf lohnt.
Der Betrag, den die Versicherung zahlen muss, spielt keine Rollen. Nimmst du sie in Anspruch, wirst du hochgestuft. Ob die 100 Euro oder 100.000 Euro zahlen müssen spielt da keine Rolle.
Du kannst die Hochstufung nur verhindern, in dem du die Versicherung nicht in Anspruch nimmst und die Kosten selbst bezahlst. Ob sich das lohnt, kommt auf den Betrag an, den du dann zahlen müsstest. Aber besprich das mit deinen Anwalt.