Wie beurteilt ihr das Gerichtsurteil in NRW gegen den Dritten Weg?

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen

Gut 64%
Schlecht 29%
Weiß nicht 7%
hardliner2019  24.08.2023, 00:30

Wieso "Urteil"?

Laut deinem eigenen Link handelt es sich um einen Beschluss im Eilverfahren.

Das Urteil im Hauptverfahren steht noch aus.

1234punk 
Beitragsersteller
 24.08.2023, 00:30

Alles klar tut mir leid

4 Antworten

Gut

Das Gericht schreibt der Stadt recht klar ist Stammbuch, dass diese den Spielraum, der ihr durch den Erlass gegeben wird, nicht ausgeübt hat - das ist eine klare Klatsche und präjudiziert auch den Ausgang des Hauptverfahrens. Und ich finde es immer gut, wenn unsere Gerichte dafür sorgen, dass Recht Recht bleibt, auch wenn mir der Verfahrensgegenstand nicht zusagt.

Gut

Es ist ein Beschluss im Eilverfahren. Die Fahne richtet ja keinen Schaden an und muss nicht sofort weg.
Im Hauptverfahren wird nach gründlicher Prüfung drüber entschieden und dann wird sie hoffentlich verschwinden.

Gut

War so absehbar. Eine Reichsflagge ist nicht verboten und geschichtlich auch nur bedingt fragwürdig.

Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfte aus einer solchen auch kaum erwachsen.

Damit ist eine Verfügung der Gemeinde diese abzunehmen rechtswidrig und somit im Eilverfahren auch außer Vollzug zu setzen.

Dies zeigt also, daß die Rechtspflege in diesem Land funktioniert.

Ändert nichts daran, daß ein Verbotsverfahren gegen diese Partei längst überfällig ist. Aber das ist ein anderes Thema.


1234punk 
Beitragsersteller
 24.08.2023, 00:34

Gute Antwort.

0
Schlecht

Das ist kein Gerichtsurteil, sondern ein Beschluss und dann auch nur ein vorläufiger.

Also entschieden ist laut diesem Beschluss gar nichts.


hardliner2019  24.08.2023, 00:26

Richtig.

Offenkundig kennt 1234punk nicht den Unterschied zwischen einem gerichtlichen Urteil und einem Beschluss im gerichtlichen Eilverfahren. Dabei steht doch in seinem eigenen Link:

Zur Begründung seines Beschlusses hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt (...)
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