Jobcenter will Fahrtkosten zurück?
Ich besuchte ca 2. Monate eine Maßnahme, die über das Jobcenter lief. Ich habe auch Fahrtkosten erstattet bekommen. Da aber die Bearbeitung für den Fahrtkostenantrag etwas dauerte, bekam ich letzten Monat einen Vorschuss von der Maßnahme, damit ich mir eine Monatskarte für Sepember holen konnte. Diese gilt noch bis 27. September. Nun habe ich aber die Maßnahme zum 07.09.2020 abgebrochen (das war beim Kauf der Monatskarte noch nicht geplant) und nun verlangt das Jobcenter einen Teil der Fahrtkosten zurück, für den Zeitraum, wo ich nicht mehr die Maßnahme besucht habe. Jetzt muss ich den Vorschuss für die Monatskarte natürlich doppelt zurückzahlen. Einmal an die Masnahme und einmal an das Jobcenter. Ist das überhaupt rechtens? Kann ich dem Jobcenter die gekaufte Monatskarte nachweisen damit von einer Rückforderung abgesehen wird?
4 Antworten
Jetzt muss ich den Vorschuss für die Monatskarte natürlich doppelt zurückzahlen.
Doppelt zurückzahlen mußt Du nichts. Du mußt halt nur dem Maßnahmeträger seine Auslage erstatten und einen Teil an's Jobcenter erstatten. Das Geld, welches Du dem Maßnahmeträger erstattest, kommt ja vom Jobcenter, so daß Du aufgrund Deines Maßnahmeabbruchs nun zwangsläufig 'draufzahlst'.
Ob das Jobcenter die Fahrkosten rechtlich begründet zurückverlangt, weiß ich offen gestanden nicht. Ich vermute aber mal, daß Ja.
Kann ich dem Jobcenter die gekaufte Monatskarte nachweisen damit von einer Rückforderung abgesehen wird?
Du kannst es ausprobieren. Sofern ein Rückforderungsbescheid vorliegt, kannst Du Widerspruch dagegen einlegen und diesen damit begründen, daß Du die Monatskarte schon erworben hast und daß diese nicht erstattungsfähig ist (wenn dem so ist). Ablichtung (Fotokopie) der Monatskarte dem Widerspruch beilegen und die Ablichtung als solche kennzeichnen.
Was daraus dann wird, wird sich zeigen ...
wenn du eine Massnahme vorzeitig abbrichst dann steht dir logischerweise auch nur Fahrtkostenerstattung für die Zeit zu, so lange du die Massnahme besucht hast...
das Jobcenter berechnet dann den günstigsten Preis für die Zeit und Rest musst du dann wohl zurückerstatten und das ist auch rechtens
Wenn du für die Maßnahme auch Geld bekommen hast, dann sollte dir ja auch da noch anteilig etwas für September zustehen, da können sie doch zumindest einen Teil des Vorschusses verrechnen.
Natürlich möchte das Jobcenter dann ggf.zu viel gezahlte Fahrkosten zurück, wenn du die Maßnahme vorzeitig abgebrochen hast und das trifft dann natürlich auch auf deinen Vorschuss zu, da musst du ja aber auch nur das zurückzahlen was dir nicht zugestanden hat.
Am Ende solltest du dann mit Plus / Minus Null aus der Sache rauskommen.
Das Jobcenter ist leider unkullant und beachtet nicht was deine Probleme mit Geld sind. Die sind wie die öffentlichen. Du musst es leider zurück zahlen.
Egal ob dies rechtens ist oder nicht. Da in deren Augen sie dir dies Geld für die Maßnahme gezahlt haben, da diese aber abgebrochen wurde, brauchst du ja die Karte nicht mehr, laut deren Denken. Also ist auch ein Teil des Geldes hinfällig. Also musst du es zurück zahlen.
Ob du das kannst oder nicht, interessiert die nicht. Wie gesagt, Kullanz ist dort nicht vorhanden.
Egal ob dies rechtens ist oder nicht.
Das ist mit Sicherheit nicht egal. Entweder eine Forderung hat eine rechtliche Grundlage oder sie hat keine. Im Zweifelsfall muß ein Richter entscheiden.