Wichtige Frage über Gesetzgebung in Deutschland?

3 Antworten

Wen willst Du überhaupt verklagen? Und weswegen?

Deine alte Schule, weil sie dich der Schule verwiesen haben, nachdem Du mit einem Messer dort aufgetaucht bist?

Du hast die Sicherheit des Schulbetriebs gefährdet, daher wurde eine gesetzlich vorgesehene Ordnungsmaßnahme gegen dich verhängt.

Kein Grund zur Klage.

Deine Eltern, weil sie dich nicht verteidigt haben?

Darauf hast Du vielleicht einen moralischen Anspruch, aber keinen rechtlichen.

Kein Grund zur Klage.

Deine neue Schule, weil Du nur den Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse gemacht hast?

Du hättest an eine andere Schule wechseln, eine Lehre abschließen oder über den zweiten Bildungsweg einen höheren Abschluss erreichen können.

Kein Grund zur Klage.

Schau mal in einem Spiegel, dann siehst Du die einzige Person, die für deine jetzige Lage verantwortlich ist.

Und die einzige Person, die daran etwas ändern kann.


white555 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 12:47

Ich bin aber nicht mit einem Messer irgendwo aufgetaucht. Genau das ist ja die knifflige Situation. Ich habe große Angst vor Messer jeder der mich kennt weiß das sehr genau. Es gibt zwar Grund zur Klagen auch wenn du es nicht verstehst da du ja nicht da warst und nicht weißt was passiert ist. Trotzdem hat Mensch DNA die beste Antwort. Auch hier.

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Vorbei ist vorbei! Du wurdest innerhalb der Klagefrist 18 Jahre und somit volljährig; hast aber trotzdem nichts unternommen.

Ich gehe mal davon aus, dass es starke Indizien (und Beweise) für deine geplante Tat gab. Lebe also mit den Konsequenzen.


white555 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 12:49

Es gab keine Beweise. Das LKA hat unseren PC damals beschlagnahmt und untersucht aber nichts gefunden. Auch hier hat Mensch DNA die beste Antwort. Trotzdem ein Netter Versuch das du glaubst das es Indizien oder Beweise gab. Du warst aber auch nicht da bedenke bitte dies.

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Schulabschlüsse kann man nachholen und ich weiß nicht, welche Zehnjahresfrist Du meinst.

Den Rest kläre mit einem Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

white555 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 12:50

Du sollst Experte sein für Recht? Es geht um die Verjährungsfrist

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