Nach 5 Fehltagen fällt man durch das Schuljahr. Ist das rechtlich in Ordnung?

Die Schule darf das nicht 67%
Die Schule darf das 19%
Anders 14%

21 Stimmen

Hipponax  15.09.2020, 00:44

Bundesland? Schulart?

HerbertKarajan 
Beitragsersteller
 15.09.2020, 00:45

Baden Württemberg, staatlich anerkanntes Berufskolleg

10 Antworten

Die Schule darf das

Natürlich dürfen die das, ware ja auch fatal, wenn es anders wäre.

Zudem, die Behauptung die Krankheitstage betreffend in der Frage stimmt nicht, so das beigefügte Foto!

Die Schulleitung entscheidet im Krankheitsfall.


HerbertKarajan 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 20:11

Die Schulleitung entscheidet im Krankheitsfall, aber auch nur mit "Fachärztlicher Bescheinigung", also kein Attest, vielleicht zu Gunsten des Schülers... 10 Tage im Jahr hat man auch schnell mal zusammen, wenn man nicht unbedingt krank ist.

Kannst du deine Antwort mit einem Gesetz oder einem Paragraphen der Schulverordnung in BW begründen?

Die Schule darf das nicht

Die schule hat kein recht das so zu machen den Wen die Nichtmal Ateste vom Arzt anerkennen ist das betrug!

Das Regelt jedes Bundesland selber aber so eine Reglung ist unzumutbar !

Den die würden so ja Nichtmal akzeptieren wen man zu einer Bewerbung muss! Was in so einem Fall finanzielle Schäden verursacht !

Und eine Berufsschule hat keinerlei solche rechte wen man da seine duale ausbildung macht!

Bei 50 tagen ist das was anderes da man so Dan Nichtmal zur Prüfung Zugelassen wirst!


LeistungLohnt  15.09.2020, 07:51

Satz 1: Auf Welchen Betrugsparagraphen beziehst du dich?
Satz 2: Auf welche Definition von "unzumutbar" wird sich bezogen?
Satz 3: Welche finanziellen Schäden entstehen wenn man "zu einer Bewerbung muss"?

Satz 4: Wer redet von einer dualen Ausbildung?
Satz 5: Woher hast du die 50 Tage in Bezug auf Prüfungszulassungen in BaWü?

schleudermaxe  17.09.2020, 19:12

Seit wann stellt denn ein Arzt eine Befreiung von der Schule aus?

Die Schule darf das nicht

Ich glaube das nicht!

Anders

eine Nichtversetzung bei 5 entschulldigten Fehltagen dürfte bei einer weiterführenden Schule oder schulischen Ausbildung rechtlich nicht haltbar sein, auch wenn man keiner Schulpflicht unterliegt & die Schule freiwillig besucht.

Bei unentschuldigten Fehltagen kann die Schule deutlich strenger vorgehen. Und da wäre eine solche Regelung (5 unentschuldigte Fehltage = keine Versetzung) durchaus rechtlich durchsetzbar.