Nach 5 Fehltagen fällt man durch das Schuljahr. Ist das rechtlich in Ordnung?
Hallo,
meine Schule hat eine strenge Hausordnung, bei der man nach (edit) 10 Fehltagen im Jahr - es zählen auch entschuldigte und mit ärztlichem Attest entschuldigte Krankheitstage, das gesamte Schuljahr wiederholen müsste.
Edit: Also man würde nicht versetzt werden bei mehr als 10 Fehltagen.
Ist das mit der Gesetzgebung vereinbar?
Darf die Schule darüber bestimmen, wie sie mit Fehltagen umgeht oder entscheidet das ein Kultusministerium?
Auf Nachfrage hier der Auszug aus der Schulordnung.
21 Stimmen
Bundesland? Schulart?
Baden Württemberg, staatlich anerkanntes Berufskolleg
10 Antworten
Natürlich dürfen die das, ware ja auch fatal, wenn es anders wäre.
Zudem, die Behauptung die Krankheitstage betreffend in der Frage stimmt nicht, so das beigefügte Foto!
Die Schulleitung entscheidet im Krankheitsfall.
Die Schulleitung entscheidet im Krankheitsfall, aber auch nur mit "Fachärztlicher Bescheinigung", also kein Attest, vielleicht zu Gunsten des Schülers... 10 Tage im Jahr hat man auch schnell mal zusammen, wenn man nicht unbedingt krank ist.
Kannst du deine Antwort mit einem Gesetz oder einem Paragraphen der Schulverordnung in BW begründen?
5 Tage? Wohl eher 50
Die schule hat kein recht das so zu machen den Wen die Nichtmal Ateste vom Arzt anerkennen ist das betrug!
Das Regelt jedes Bundesland selber aber so eine Reglung ist unzumutbar !
Den die würden so ja Nichtmal akzeptieren wen man zu einer Bewerbung muss! Was in so einem Fall finanzielle Schäden verursacht !
Und eine Berufsschule hat keinerlei solche rechte wen man da seine duale ausbildung macht!
Bei 50 tagen ist das was anderes da man so Dan Nichtmal zur Prüfung Zugelassen wirst!
Satz 1: Auf Welchen Betrugsparagraphen beziehst du dich?
Satz 2: Auf welche Definition von "unzumutbar" wird sich bezogen?
Satz 3: Welche finanziellen Schäden entstehen wenn man "zu einer Bewerbung muss"?
Satz 4: Wer redet von einer dualen Ausbildung?
Satz 5: Woher hast du die 50 Tage in Bezug auf Prüfungszulassungen in BaWü?
Ich glaube das nicht!
eine Nichtversetzung bei 5 entschulldigten Fehltagen dürfte bei einer weiterführenden Schule oder schulischen Ausbildung rechtlich nicht haltbar sein, auch wenn man keiner Schulpflicht unterliegt & die Schule freiwillig besucht.
Bei unentschuldigten Fehltagen kann die Schule deutlich strenger vorgehen. Und da wäre eine solche Regelung (5 unentschuldigte Fehltage = keine Versetzung) durchaus rechtlich durchsetzbar.