Wessen Hausrecht gilt?
Meine Mutter (60) und ich (30) wohnen zusammen in meinem haus, in dem sie ein lebenslanges Wohnrecht hat. Nun hat sie meinem Freund Hausverbot erteilt. Ich möchte es jedoch natürlich aufheben. Wer sitz hier "am längeren Hebel" und bekommt am ende Recht?
Sie hat keine eigene Wohnung oder einen bestimmten Wohnbereich. Wir haben nur eigene Schlafzimmer
7 Antworten
Es ist dein Haus (stehst ja auch im Grundbuch als Eigentümerin) und du hast das höhere Hausrecht, sie hat zwar ein Lebenslanges Wohnrecht, darf aber nicht bestimmen wer reindarf und wer nicht!
Habt ihr getrennte Wohneinheiten oder teilt ihr euch alles? Für ihren Bereich kann sie sagen das dein Freund da nicht rein darf, aber in deinen Bereichen darf er das sehr wohl! Und falls ihr alles Teilt hat sie Pech da sie nichts zu sagen hat. Sie hätte das wohl gerne aber ein Recht hat sie nicht! Rede mit ihr das das nicht geht und es deine Entscheidung ist wer rein darf und wer nicht und sie da, bis auf ihr Bereich, nichts zu sagen hat.
Als wir das Haus meiner Oma gekauft hatten (auch Lebenslanges Wohnrecht in der Unteren Etage) und einzogen wollte sie meinem Freund auch mal Hausverbot erteilen, wurde aber von meinen Eltern in den Schranken verwiesen da sie dazu kein Recht hat, nur sie dürfen entscheiden wer Hausverbot bekommt und wer nicht. In ihrem Bereich war er unerwünscht aber ansonsten durfte er sich überall aufhalten.
Und im Grundbuch wurde festgehalten welcher Bereich der Mutter mit ihrem Lebenslangen Wohnrecht zusteht. Ihr steht selbstverständlich nicht die ganze Immobilie zur Verfügung sondern nur ein Teil der im Grundbuch festgehalten wurde und mir ihrer Tochter besprochen wurde.
... das können wir aber doch gar nicht wissen, was im Grundbuch steht, bzw. was mit der Tochter beurkundet wurde.
Laut Frage jedenfalls keine eigene Wohnung, und nur das habe ich bei meiner Antwort zu berücksichtigen.
Hm ...
Sie darf das nur für die von ihr bewohnten Räume aussprechen. Für Deine Räumlichkeiten müsstest Du das selbst machen.
Nein, Mami darf nicht bzw. nur für ihre Räume.
also mit einem Bad, mit einer Küche, und einer Eingangstür.
Aus einem Kommentar von Dir. Woher willst Du das wissen? Es können genausogut einzelne Wohnungen sein.
... dann wohnen wir aber nicht zusammen, dann wohnen wir getrennt, jeder in seiner Wohnung.
... aus der Frage, und der bisher nicht erfolgten Ergänzung.
Du deutest zuviel rein. Die FS muss die Frage nicht ergänzen.
sie kann nur ein Verbot erteilen, das sich auf die von ihr bewohnten Räume erstreckt
Das Haus gehört ihr nicht, also kannst nur du ein Hausverbot aussprechen
... sie hat aber Wohnrecht, bestimmt also ganz alleine, was denn sonst?
Mutti hat in dem Haus, nicht in einzelnen Zimmern.
Sie darf da Lebenslang Wohnen aber das bedeutet nicht das sie entscheiden darf wer rein darf und wer nicht. Nur in ihren Bereichen darf sie das bestimmen ansonsten nicht! Da hat die Tochter das Hausrecht da ihr das Haus gehört!
Quatsch, und wenn die Tochter rumzickt, ist sie raus.
Ich kenne kein Gericht, das Wohnrecht eintragen lässt für einzelne Zimmer. Und hier laut Frage sind es auch keine Zimmer.
... und, google kaputt? Zitat:
Wer seinen Kindern schon zu Lebzeiten sein Haus oder seine Wohnung überträgt, behält sich häufig ein lebenslanges Wohnrecht vor. Das berechtigt die Eltern dann auch, Besuch einzuladen. Dabei bleibt es auch, wenn die Gäste den Kindern ein Dorn im Auge sind, denn das Wohnrecht ist auch ein alleiniges Hausrecht.
Das stimmt. Allerdings funktioniert Google nur so gut wie derjenige der es bedient. Das gilt für die Räume, die von der Person bewohnt werden, die das Wohnrecht hat und berücksichtigt nicht die Tatsache, dass die Eigentümerin für die von ihr bewohnten Bereiche das gleiche Hausrecht hat.
Und dass ein Wohnrecht sich nicht auf die ganze Immobilie erstreckt ist gar nicht so ungewöhnlich. Siehe Amtsgericht Coburg 32 S 3/09.
... entfällt hier, wenn dem so wäre, käme längst ein diesbezüglicher Hinweis von der Fragenstellerin, das es zwei Küchen gibt, zwei Bäder, zwei Außentüren, zwei Wohnungen.
Das letzte Wort hat immer der Hauseigentümer. Wohnrecht bedeutet nicht Hausrecht.
Nur du kannst deinem Freu d ein Hausverbot geben.
- Du bist am längerem Hebel.
- Außerdem hat SIE nur ein Lebenslanges Wohnrecht daher hat sie nichts zu sagen.
- Wenns ihr nicht passt das dein Freund da bei dir ist sollte Sie eigentlich Hausverbot bekommen und nicht dein Freund.
- Und weil du bestimmst was da in deinem Haus vor sich geht hat deine Mutter nichts zu sagen...
Hoffe ich konnte weiterhelfen.
LG DjRedbull
... ich lese, bei google, Zitat:
Wer seinen Kindern schon zu Lebzeiten sein Haus oder seine Wohnung überträgt, behält sich häufig ein lebenslanges Wohnrecht vor. Das berechtigt die Eltern dann auch, Besuch einzuladen. Dabei bleibt es auch, wenn die Gäste den Kindern ein Dorn im Auge sind, denn das Wohnrecht ist auch ein alleiniges Hausrecht.
... entfällt hier, denn Mutti hat Wohnrecht in dem Haus, so die Frage. Nicht in einer Wohnung und nicht in einem Zimmer.
Hier, zusammen, also mit einem Bad, mit einer Küche, und einer Eingangstür.