Umgehung des durch Polizei erteilten Hausverbot..
Hallo.. Ich frage das nun für ne Freundin: Kann man ein von der Polizei ausgesprochenen Hausverbot, welches ihr Mann heute Nacht für ihre gemeinsame Wohnung wegen betrunkenem Randalieren und Tätlichen Angriffs auf die Frau und deren gemeinsame Tochter, umgehen? Der Mann ist sonst die freundlichkeit in Person, hat nur leider sobald er Schnaps trinkt ein ganz anderes Gesicht, was sich sehr negativ auf sein Wesen auswirkt. Leider gibt es in seinem Freundeskreis Personen die dieses nicht interessiert und ihn erst ihn Ruhe lassen wenn er endlich den "selbstgemachten" probiert hat obwohl sie genau wissen wie aggressiv usw. davon wird.. Naja ist ja auch egal.. Meine Freundin möchte aber nun nicht das er 10 Tage woanders schlafen muss, sie wollte von der Polizei in ihrer Aussichtslosen Situation letzte Nacht, wusste aber nicht das dieses auch solche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Weis jemand wie das genau gemeint ist?? Kann sie das erteilte Hausverbot aufheben wenn sie ihn freiwillig wieder rein lässt??
Ich hoffe ich habe einigermaßen Vverständlich beschrieben was ich ausdrücken bzw. Fragen möchte. Sollte es jedoch fragen geben beantworte ich diese gerne..
Danke für eure Hilfe..
bienemaja79
4 Antworten
Deine Freundin kann ihn wieder in die Wohnung lassen. Die Polizei trifft nur vorübergehende, kurzfristige Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz. Diese polizeilichen Maßnahmen dienen dem Zweck, das der Geschädigte die Möglichkeit bekommen soll, bei Gericht entsprechende Anträge stellen zu können.
Nur das Gericht trifft auf Antrag des Geschädigten dauerhafte Maßnahmen. Verstöße gegen Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz stellen eine Straftat dar.
Ich würde auf jeden Fall die zuständige Polizeidienststelle davon in Kenntnis setzen, wenn sie ihn wieder in die gemeinsame Wohnung aufnimmt, da diese Maßnahme im örtlichen EDV System der Polizei gespeichert ist. Die Telefonnumer findet sie auf dem Schreiben, was sie von der Polizei bekommen hat.
Hier ein Link mit ausführlichen Informationen:
Hallo zusammen
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
Meine Freundin hat gestern Geburtstag gehabt sie hat einiges getrunken ich habe etwas getrunken
Dann kam der Streit wegen meine Ex
Die ich seit über drei Jahren nicht gesehen nicht gehört habe
Nun das hatte zur Folge Polizei kam
Und haben mir in meinem eigenen Haus wo sie nirgends eingetragen ist Hausverbot erteilt
Sie hat die Möglichkeit gepackt Und ist zu ihrem Freund gefahren Mit unserer Tochter
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Eins habe ich Angst dass sie das Land verlässt mit meine Tochter. Zwei kann ich wieder in mein Haus rein da sowieso nicht da ist
Wir sind nicht verheiratet ist meine Freundin sagt jetzt zwei Jahre
Für jede richtige Antwort wäre ich dankbar
liebe Grüße
Wo kein Kläger, da kein Richter: da sie das Hausverbot selbst hat erteilen lassen, kann sie es natürlich auch nicht beanspruchen, wenn sie das so will. Zumal es vmtl. befristet ausgesprochen sein dürfte.
Sie muss sich allerdings bewusst sein, dass die Polizei unter diesen Voraussetzungen eher keine erneute häusliche Gewalt unterbinden wird, wenn er wieder an Schnaps kommt und ausfallend wird - verar*chen lassen die sich nämlich nur sehr bedingt :-(
G imager761
Ach so, sie hat das Hausverbot nicht gewollt, das haben die erteilt.. Sie meinte wohl das das nicht notwendig sei, die Polizisten schon..
Ja, das ist nen 10 tägiges Hausverbot.. Sie möchte ihm gerne Helfen..
ja, das kann sie, ich fände es aber ausgesprochen blöd. alles wird wiedervon vorne losgehen...der mann lerntnur, daß er sich alles erlauben kann, weil ihm die frau alles erlaubt.
Ja, das stimmt wohl.. Ich frage auch nur für sie, meine Meinung ist da auch eine andere.. Muss eben jeder selber wissen. sie meinte gerade das in dem Schreiben was ihr die Polizei gegeben hat das er 500€ Strafe und ne Anzeige in Kauf nehmen muss wenn er dagegen verstösst..