Ist diese Wohnkonstellation rechtlich möglich?

5 Antworten

Erkundige dich doch mal im Internet bei Menschen, Vereinen, WG´s die ein Mehrgenerationenhaus gebaut haben. Dort wird das so ähnlich gehändelt, wie du es dir vorstellst. Jeder hat seinen eigenen Bereich/Wohnung, mehr oder weniger offen, kann man ja gemeinsam gestalten/besprechen, wie und wo welche Zugänge sind, dass ist sicherlich auch regelbar und dann geht es mit dieser Idee zum Architekten. Gemeinsam Essen, gemeinsam Leben, aber jederzeit die Möglichkeit haben, sich aus der Gemeinschaft in seinen eigenen Bereich zurückzuziehen. Alleine Wohnen, alleine kochen, gerade so wie es jeder mag. Die rechtliche Lage ist ebenfalls machbar, aber da wird ein Notar gerne (und nicht gerade preiswert) behilflich sein. So ein Mehrgenerationenprojekt gibt es sicherlich auch in deiner Region und die Menschen dort sind bestimmt stolz auf ihr Projekt und geben gerne Auskunft. Viel Erfolg.

Ach ja, ein Freund von mir hatte schon mal so eine ähnliche Idee und hat dann, mangels Interessenten, ein kleines Einfamilienhaus für sich und seine Frau gebaut. Schade, ich fand es toll, meine Frau allerdings nicht. Ist nicht jedermanns Sache, so eng aufeinander zu hängen. Man muss sich schon recht nahe stehen und bereit sein Gruppen konform zu leben. Bedenke, nicht du musst mit deinem Freund, dessen PartnerIn auskommen, sondern auch dein PartnerIn mit der PartnerIn von Wohnbereich B, C und D und dann alle noch mit dem Kautz aus Wohnbereich E, der nur bei euch wohnen darf, weil ihr niemanden anderes gefunden habt, er die Knete hat und ansonsten ein Ar..loch ist..... Also, es könnte kompliziert werden.

Rechtlich ist alles möglich, wenn das Bauamt mitspielt.

Jedoch bedenke, daß ihr nicht nur 3 Jahre in so einem Haus wohnt. Die Lebensumstände verändern sich. Partner kommen und gehen, Freunde auch, Kinder kommen dazu, vielleicht Tiere, keine Ahnung.

Das offene Leben funktioniert nur, so lange alle mitspielen. Das kann auf Dauer kein Mensch garantieren. Geh mal ins zvg.com. Dort findest du hunderte Teilungsversteigerungen zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft. Irgendwann könnte es nicht mehr passen und dann gibt es ein bitteres Ende aller Freundschaften.

Man könnte sich gegen finanzielle Verluste über WEG, Testament, Grundbuch usw. weitgehend gegenseitig absichern. Welch ein Aufwand, aber den Ärger und die Investition in Zeit wiegt das alles nicht auf.

Ein Haus mit 5 Außentüren. Also das müsste ein sehr spezielles Desing haben. Rechtlich möglich, wäre vom Prinzip wie eine WG. Aber das ist völlig irrsinnig. Das Haus wäre nahezu unverkäuflich. Wenn einer ausziehen sollte, werdet ihr Schwierigkeiten haben ein Nachmieter zu finden.


violetta2239 
Beitragsersteller
 08.04.2021, 19:03

Danke für die Antwort. Bezüglich der separaten Eingänge habe ich mich nicht ganz richtig ausgedrückt.... Mein Fehler....

Damit meinte ich, dass es zwei Eingänge gibt.

Wobei der eine für Person A ist und der zweite Eingang für Familien B, C, D und E ist.

Der zweite Eingang ist wie in einem Reihenhaus mit Fahrstuhl und Treppenhaus.

Die vier Wohnbereiche teilen sich auf zwei Etagen auf und somit sind pro Etage 2 Eingänge zu den Wohnbereichen.... So zumindest der Gedanke😅

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Klar geht das. Jedes Zimmer braucht halt eine Außentür bzw. abschließbare Terrassentür.

Aber beende erstmal deine Schule.


violetta2239 
Beitragsersteller
 08.04.2021, 19:07

Danke für die Antwort:)

Keine Sorge... Mit der Schule bin ich seit zwei Jahren fertig ;)

Bin gerade mitten im Medizinstudium:)

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Lurch123532  08.04.2021, 19:10
@violetta2239

Dann beende das Stadium erstmal. Danach kannst du dir weitere Gedanken machen.

Wer soll denn in den Zimmern leben?

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violetta2239 
Beitragsersteller
 08.04.2021, 19:13
@Lurch123532

Ich habe mir mit ein paar Freunden überlegt, dann zusammenzuziehen, jedoch ist das gerade noch ein Wunschdenken😅. Deswegen habe ich auch gefragt, ob das möglich wäre, weil wenn dieses "Wunschdenken" Realität würde, dann müsste man sich ja auch Gedanken machen, ob es rechtlich möglich wäre:)

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Rechtlich ist das wohl in den meisten Baugebieten möglich, obwohl ich die Idee mit den zusammen hängenden Bereichen ohne Abtrennung als recht beknackt empfinde (es kann also sein, dass Familie A bei Familie B irgendwann abends mal unverhofft im Schlafzimmer steht???).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung