Zählt der Bundesfreiwilligendienst als erwerbstätige Arbeit?
Hallo, ich bin gegenüber meinen Beiden Kindern unterhaltspflichtig und möchte den bundesfreiwilligendienst nutzen, um wieder in ein festes Arbeitsverhältnis als Ergotherapeutin zu gelangen. Meine Frage ist nun, ob ich die 200€ bei 25 Arbeitsstunden zum Hartz IV behalten darf oder ob ich von der unterhaltsvorschusskasse auf 960€ gekürzt werde, weil der Bundesfreiwilligendienst als nicht erwerbstätige Arbeit zählt?
Vielen Dank im voraus!
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kinder und Erziehung, Ausbildung und Studium
Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - dem sogenannten Arbeitslosengeld II - können nach Angaben der zuständigen Bundesagentur für Arbeit am BFD oder FSJ/FÖJ teilnehmen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II werden grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert angerechnet.
Von der Anrechnung ausgenommen ist beim BFD (ebenso wie beim FSJ/FÖJ) in der Regel ein Taschengeldfreibetrag in Höhe von 200 Euro. Wird zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Freiwilligendienst eine weitere Einnahme aus einer Erwerbstätigkeit (z. B. Minijob) erzielt, gilt dieser erhöhte Freibetrag ebenfalls
So hast du 200 Euro mehr für den Kindesunterhalt.