Wer zahlt in einem Mehrfamilienhaus die Kosten für Licht und Wasser in einem Keller und in einer Waschküche?

4 Antworten

Üblicherweise wird der Posten Gemeinstrom auf die Mieter umgelegt. Dazu muss es aber im Mietvertrag vereinbart sein.

Möglicherweise gehören die Räume aber auch nur einem Mieter. Dann laufen die Stromzuleitungen dieser Räume hoffentlich über den Zähler dieses Mieters.

Du lieferst zu wenig Details.

Fürs Licht üblicherweise die Allgemeinheit. d.h. anteilig alle Mieter. Hier geht es allerdings nicht nach Personen oder Quadratmetern sondern nach Wohnehinheiten. d.h. in einem 5 Familienhaus zahlt jeder Mieter für das Licht im Flur, in den allgemein zugänglichen Kellern und in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie der Waschküche 20% der anfallendenden Kosten für den Strom an sich und aber auch die Zählergrundgebühr.

Der Strom für die Waschmaschinenen kommt, sodern keine Gemeinschaftsmaschinen, aus dem jeweiligen Stromzähler für die zugehörige Wohnung.

Im Altbau hat mans auch öfter, dass es nur eine Wasserleitung in der Waschküche gibt. In dem Fall werden dann idealerweise für die einzelnenen Waschmaschinen Wasseruhren zwischengesetzt.

Für den allein nutzbaren Kellerraum der jeweilige Nutzer bzw. im Bereich der Gemeinschaftsflächen alle anteilig

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Das wird zu gleichen Teilen unter allen Mietern über die Nebenkosten aufgeteilt.