Wer muss den Elektriker bezahlen?

4 Antworten

Grundsatz: Wer bestellt - bezahlt!

Ganz einfach.

Da es sich offensichtlich um keinen Schaden an der Bestandselektrik handelt, sondern um einen Schaden an einem Elektrogerät das in deinem besitz ist, hast du auch den von dir beauftragten Elektrikereinsatz zu zahlen.

Wäre der Elektriker gekommen und hätte an der Unterverteilung eine Reparatur oder Austausch vornehmen müssen wäre es Sache des Vermieters.

Aber auch nur dann, wenn der Schaden nicht auf die Verwendung eines Defekten Elektrogerätes zurückzuführen ist. Denn auch da haftet dann der Eigentümer des Elektrogerätes.

Von daher ist es immer schlecht, solche Arbeiten eigenständig ohne den Vermieter zu beauftragen.

In dem hier geschilderten Fall zahlt der Vermieter nicht.

kommt auf den Mietvertrag an. aber wenn in dem keine Klausel diesbezüglich steht würde ich die Rechnung nicht zahlen denn das ist ganz klar die Sache des Vermieters, eine funktionierende Elektroinstallation zur Verfügung zu stellen, die gemäß aktuellem durchschnittlichen Lebensstandard funktioniert und ein Wasserkocher gehört zumindest noch zum gewöhnlichen Lebensstandard in Deutschland. Was sich aber durchaus ändern kann😂😂😂

Hilft alles nichts - EUER Gerät hat den Stromausfall verursacht, weswegen der Elektriker kommen musste. Damit liegt rein rechtlich die Haftung bei Euch. Solltet ihr eine Hausrat-Versicherung haben, könnt ihr versuchen, die Kosten dort einzureichen.

Dafür müsst ihr gerade stehen, den Schaden hat euer wasserkocher gemacht, dafür können die Leitungen nichts, euer Vermieter auch nicht!